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Hat ein Lieferant Anspruch auf Zahlung von Sachen, wenn....

gefragt von hnicy am 30.04.2009 um 11:21 Uhr

Der Antiquitätenhändler A hatte mit seinem Lieferanten L vereinbart, dass A nur die tatsächlich verkauften Stücke bezahlen soll. Die binnen eines Jahres unverkauften Antiquitäten sollte A bei L zurückgeben dürfen. Bei einem Einbruch wurden zahlreiche wertvolle Antiquitäten entwendet. Hat der Lieferant Anspruch auf die Zahlung?

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Bezahlung x 215 Einbruch x 135

antworter55
beantwortet von antworter55 am 30. April 2009 12:27
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In manchen verträgen steht ein Passus wie der: Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Wasser, Feuer usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware.


anonym
beantwortet von alphonso am 30. April 2009 11:22
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das hört sich nach einem Fall für einen Juristen an.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 30. April 2009 11:22
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An dem Grundvertrag hat sich nichts verändert. Der Schutz seiner Ware ist alleine Sache des A!


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