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Hat ein Lehrer das Recht auf Urlaub während der Schulzeit?

gefragt von Clibs am 27.08.2007 um 23:22 Uhr

Oder darf ein Lehrer nur in den Ferien Urlaub machen.Kann ja mal eine Hochzeit sein oder ähnliches und er braucht den Tag mal frei. geht das?


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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. August 2007 23:29
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Grundsätzlich kann er nur in den Ferien seinen Urlaub nehmen. Wenn es jedoch nur um einen Tag wegen einer Familienfeier geht, ist das normalerweise kein Problem.


anonym
beantwortet von oldpaed am 28. August 2007 15:44
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Nach § 12 ADO (Allg. Dienstordnung) nehmen Lehrpersonen den ihnen nach der Erholungsurlaubverordnung zustehenden Urlaub in den Ferien. Ferienzeiten darüber hinaus dienen der Fort-und Weiterbildung, der Vor-und Nachbereitung des Unterrichts sowie der Wahrnehmung anderer dienstlicher Verpflichtungen, z. B. der organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres. In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen (!!! Hervorhebung von mir) sich die Lehrpersonen zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit erforderlich und vorher angekündigt. Ansonsten gilt für Urlaub die Sonderurlaubsverordnung. Aus "persönlichem Anlass" kann (!!! Hervorhebung von mir) Urlaub gewährt werden; die Anlässe sind genau festgelegt, die Eheschließung gehört nicht (mehr) dazu. In "sonstigen dringenden Fällen" kann Sonderurlaub bis zu drei Arbeitstagen gewährleistet werden. Dienstliche Gründe, z. B. Vermeidung von Unterrichtsausfall, haben Vorrang! Leute, hört endlich auf damit, dass Lehrer zu viel Freizeit haben! Das sagen nur die Leute, die den Job nicht kennen!!!


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 27. August 2007 23:26
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Ja, natürlich. dafür gibt es Sonderurlaub laut TV-L.


Bedburdyck
beantwortet von Bedburdyck am 28. August 2007 02:00
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Öffentlich meint man, dass Lehrer eh zu viel Freizeit haben und dann kommst du mit so einer Frage!


wschlotterbeck
beantwortet von wschlotterbeck am 28. August 2007 12:24
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Es ist durchaus zumutbar, in den Ferien zu heiraten. Wer heiraten will und auf dem Besuch eines Lehramtsinhabers besteht, kann das ohne weiteres jederzeit berücksichtigen!







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