Meine Cousine ist in letzter Zeit wegen einer schweren Krankheit häufig im Krankenhaus. Über die Feiertage wollte sie die Familie besuchen und wurde aus dem Krankenhaus entlassen, allerdings erlitt sie gestern wieder eine Anfall, woraufhin sie der Notarzt wieder in die Klinik einweisen wollte. Dort jedoch meinte der diensthabende Arzt, dass die Patientin freiwillig gegangen sei und gewünscht hatte, nicht mehr in diesem Krankenhaus behandelt zu werden. Hat er aufgrund einer solchen Aussage wirklich das Recht, einer schwer kranken Patientin die Notaufnahme zu verweigern??
Warum hat sie sich selber entlassen? Wer krank ist ist krank, da sind Feiertage uninteressant. Der Arzt meint bestimmt, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis gestört ist (sie meinte ja, dass sie gesund genug ist um zu gehen). Und wenn sie gesagt hat, dass sie nicht mehr dorthin will, dann ist es ihr Wille, den sie geäußert hat.

Der Arzt muß entscheiden, ob der Patient so krank ist, um ins Krankenhaus aufgenommen zu werden. ob es ein Notfall ist, entscheidet der Arzt allein. Nach Entlassung gegen ärztlichen Rat muß der Patient bei Wiederaufnahme wegen der gleichen Erkrankung Strafe an die Krankenkasse zahlen.
nein es sei denn der "patient" ist nich krank und selbst dann müssen die feststellen,dass es kein problem gibt!

Also ich weiß nicht?!Haben die nicht einen Eid abgelegt den Menschen zu helfen?
Die Story mit dem Hippokratischen Eid ist ein Mythos. Es gilt ausschließlich der § 323c StGB ("Unterlassene Hilfeleistung").
der Arzt hat,wenn das stimmt, was er sagt, den Patientenwillen befolgt! - ab ins andere Krankenhaus
So ist es. Zumindest muss die Erstversorgung sichergestellt werden, oder festgestellt werden, dass keine (potentiell) lebensbedrohliche Situation vorliegt. Die weitere stationäre Behandlung kann verweigert werden. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die Patientin das Krankenhaus auf eigene Verantwortung und offenbar entgegen ärztlichen Rat verlassen hat.