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Hat ein Krankenhaus das Recht, einem Patienten die Aufnahme zu verweigern?

gefragt von Ancordron am 31.05.2009 um 22:22 Uhr

Meine Cousine ist in letzter Zeit wegen einer schweren Krankheit häufig im Krankenhaus. Über die Feiertage wollte sie die Familie besuchen und wurde aus dem Krankenhaus entlassen, allerdings erlitt sie gestern wieder eine Anfall, woraufhin sie der Notarzt wieder in die Klinik einweisen wollte. Dort jedoch meinte der diensthabende Arzt, dass die Patientin freiwillig gegangen sei und gewünscht hatte, nicht mehr in diesem Krankenhaus behandelt zu werden. Hat er aufgrund einer solchen Aussage wirklich das Recht, einer schwer kranken Patientin die Notaufnahme zu verweigern??

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Recht x 35.155 Krankheit x 3.425 Arzt x 2.918 Krankenhaus x 697 Klinik x 311 Aufnahme x 228 Notfall x 151 Patient x 56 verweigern x 23

anonym
beantwortet von tonks am 31. Mai 2009 22:23
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Wenn es ein echter Notfall ist, nein.

Ansonsten ja.

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 1. Juni 2009 10:32

So ist es. Zumindest muss die Erstversorgung sichergestellt werden, oder festgestellt werden, dass keine (potentiell) lebensbedrohliche Situation vorliegt. Die weitere stationäre Behandlung kann verweigert werden. Dies gilt vor allem auch dann, wenn die Patientin das Krankenhaus auf eigene Verantwortung und offenbar entgegen ärztlichen Rat verlassen hat.


Orchidee1
beantwortet von Orchidee1 am 20. Oktober 2009 18:29
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Warum hat sie sich selber entlassen? Wer krank ist ist krank, da sind Feiertage uninteressant. Der Arzt meint bestimmt, dass das Arzt-Patienten-Verhältnis gestört ist (sie meinte ja, dass sie gesund genug ist um zu gehen). Und wenn sie gesagt hat, dass sie nicht mehr dorthin will, dann ist es ihr Wille, den sie geäußert hat.


Dina2607
beantwortet von Dina2607 am 31. Mai 2009 22:24
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Ein Notfall darf nicht abgelehnt werden!


dadamat
beantwortet von dadamat am 1. Juni 2009 17:39
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Der Arzt muß entscheiden, ob der Patient so krank ist, um ins Krankenhaus aufgenommen zu werden. ob es ein Notfall ist, entscheidet der Arzt allein. Nach Entlassung gegen ärztlichen Rat muß der Patient bei Wiederaufnahme wegen der gleichen Erkrankung Strafe an die Krankenkasse zahlen.


anonym
beantwortet von sarahO am 31. Mai 2009 22:24
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nein es sei denn der "patient" ist nich krank und selbst dann müssen die feststellen,dass es kein problem gibt!


Schnuffduff
beantwortet von Schnuffduff am 31. Mai 2009 22:23
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Also ich weiß nicht?!Haben die nicht einen Eid abgelegt den Menschen zu helfen?

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 1. Juni 2009 10:33

Die Story mit dem Hippokratischen Eid ist ein Mythos. Es gilt ausschließlich der § 323c StGB ("Unterlassene Hilfeleistung").


anonym
beantwortet von xyzob am 31. Mai 2009 22:23
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der Arzt hat,wenn das stimmt, was er sagt, den Patientenwillen befolgt! - ab ins andere Krankenhaus


anonym
beantwortet von pujal am 31. Mai 2009 22:23
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Nein!!!!


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