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Hat ein Jugendlicher Anspruch auf Kindergeld, auch wenn er einen Ein-Euro-Job ausübt?

gefragt von sahara55 am 15.08.2008 um 23:17 Uhr

Der Sohn einer Freundin sucht seit einiger Zeit vergeblich nach einer Ausbildungsstelle und hat vor kurzem einen Ein-Euro-Job zur Überbrückung angenommen. Sie bat mich darum nachzufragen, ob sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld hat?


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anonym
beantwortet von isadora666 am 15. August 2008 23:18
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Ja das hat sie. In einem ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis beziehen die Eltern ebenfalls weiterhin Kindergeld, die Ausübung eines Ein-Euro-Jobs besagt demnach nicht, dass ein Kind die Ausbildungsplatzsuche generell aufgegeben hat.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 15. August 2008 23:19
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Eltern können für ein volljähriges Kind, das noch keine Berufsausbildung absolviert hat, auch dann Kindergeld beanspruchen, wenn es während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz einen so genannten „Ein-Euro-Job“ ausübt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind seine Ausbildungsabsichten noch nicht endgültig aufgegeben hat

quelle: mahnerfolg.de


Freddie76
beantwortet von Freddie76 am 15. August 2008 23:19
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Haben den Anspruch auf Kindergeld nicht die Eltern?!

Kommentar von 81ed150401e800c645a4e8e3284072adsmalllilifee am 15. August 2008 23:22

In ihrer Erläuterung zur Fragestellung schreibt sahara:"..., ob SIE trotzdem Anspruch auf Kindergeld hat", revidiert also den kleinen Fehler.

Kommentar von 03d79d397c8a200fa08888d7a07c52b1smallFreddie76 am 15. August 2008 23:24

Hab ich im nachgang dann auch gelesen,sorry


RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 15. August 2008 23:20
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Kinder ohne eigenes Einkommen über der Einkommensgrenze, die einen Ausbildungsplatz suchen, haben bis 25 einen Anspruch auf Kindergeld. Ein 1,5 Euro Job ändert nichts an diesem Anspruch.


Tonica
beantwortet von Tonica am 15. August 2008 23:21
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Wenn das Kind noch keine Ausbildung hat und nicht 25 Jahre ist, Ja. L.G.



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