Der Sohn einer Freundin sucht seit einiger Zeit vergeblich nach einer Ausbildungsstelle und hat vor kurzem einen Ein-Euro-Job zur Überbrückung angenommen. Sie bat mich darum nachzufragen, ob sie trotzdem Anspruch auf Kindergeld hat?
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Ja das hat sie. In einem ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis beziehen die Eltern ebenfalls weiterhin Kindergeld, die Ausübung eines Ein-Euro-Jobs besagt demnach nicht, dass ein Kind die Ausbildungsplatzsuche generell aufgegeben hat.

Eltern können für ein volljähriges Kind, das noch keine Berufsausbildung absolviert hat, auch dann Kindergeld beanspruchen, wenn es während der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz einen so genannten „Ein-Euro-Job“ ausübt. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind seine Ausbildungsabsichten noch nicht endgültig aufgegeben hat
quelle: mahnerfolg.de

Haben den Anspruch auf Kindergeld nicht die Eltern?!
Kinder ohne eigenes Einkommen über der Einkommensgrenze, die einen Ausbildungsplatz suchen, haben bis 25 einen Anspruch auf Kindergeld. Ein 1,5 Euro Job ändert nichts an diesem Anspruch.
Wenn das Kind noch keine Ausbildung hat und nicht 25 Jahre ist, Ja. L.G.