elysa2 am 26.11.2008 um 8:55 Uhr
die eidesstattliche versicherung wurde abgegeben nun sollte die insolvenz angestrebt werden, macht es aber sinn , wenn es sich bei den gläubigern nur um das finanzamt und die rentenversicherungsanstalt handelt immerhin es geht um ca 80 000 T€ und durch hartz IV kann auch keine abzahlungrate angeboten werden

Wende die an die Schuldnerberatungsstelle deiner Stadt. Die werden dir das genau sagen können, normalerweise kannst du, bis auf Ordnungsgelder und Bußgelder, alle Schulden mit in die Insolvenz nehmen.

die Anzahl der Gläubiger ist nicht maßgebend; da die Schulden sehr hoch sind, ist davon auszugehen, dass Du sie innerhalb der nächsten Jahre nicht vollständig zurückzahlen kannst; somit kannst Du Inso beantragen; geh zur Schuldenberatungsstelle in Deiner Stadt/Landkreis (aber bitte nicht zu einem gewerblichen Schuldenberater; die zocken meist nur ab) und lass Dich beraten; die leiten das Nötige ein.

Rentenversicherung spielt eine Nebenrolle! Finanzamt hält nichts auf. Da wird in aller Regel ein Strafcharakter vorliegen.
Schulden aus gewerblichem Handeln können durch eine Privatinsolvenz nicht aufgehoben werden. Bei der Summe dürfte es sich zudem nicht nur um offene Forderungen sondern zudem um Vorsatz handeln (Steuerstraftatbestand erfüllt). An der Begleichung dieser Forderungen kommst Du auch durch die Insolvenz nicht herum.
elysa2 am 26. November 2008 09:12 bei geschäftaaufgabe nach 15 jahren forderte die rentenversicherungsanstalt plötzlich 15 T€ als offene beiträge , ich wurde aber damals (zu DDR zeiten) i die handwerkerrolle eingetragen obwohl ich da nicht hin gehörte , denn es war ein dienstleistungsunternehmen-- die vielen jahre ergene auch eine riesen summe an säumniszuschlägen--so ählich lief es auch beim finanzamt-- es liegt kein strafbestand vor
Als Tip noch ein gutes Forum: www.forum-schuldnerberatung.de
Bei Betriebsaufgabe wird routinemäßig der Status in der Rentenversicherung / Sozialversicherung geprüft; da ist nur der Einspruchsweg möglich (Antrag auf Statusfeststellung / Rückversetzung in den vorigen Stand und dann mit Anwalt besprechen). Beim Finanzamt kann das aber nicht passieren - und zwischen 15 TEUR und 80 TEUR klafft ein ordentliches Jahreseinkommen.
Das ist so nicht richtig - als (ehemaliger) Einzelunternehmer gäbe es keine Trennung zwischen "privaten" und "gewerblichen" Schulden, diese würden sehr wohl von einem PI (Privatinsolvenz) Verfahren erfasst! In diesem Falle müsste man aber näheres über die Art der Schulden wissen, zB wie die Schulden bei der Rentenversicherung entstanden sind (Nicht gezahlte Arbeitgeberbeiträge?)
Bei einer Einzelunternehmung ist das richtig, ja. Dennoch würden die vom OP genannten Schulden durch eine Privatinsolvenz nicht berührt, da sie weiterhin bestehen würden, auch nach Ablauf der WVP von 6 Jahren. Steuerrückstände und Sozialversicherungsrückstände bleiben bei der Privatinsolvenz außen vor.