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Hat ein Frauenhaus die rehtliche Verpflichtung, eine Schutzsuchende aufzunehmen?

gefragt von DealerVomBlock am 14.01.2008 um 14:51 Uhr

In einer anderen, kürzlich gestellten Frage behaupteten mehrere der Antwortenden, ein Frauenhaus dürfe eine Schutzsuchende nicht ablehnen.

Ist das rechtlich wirklich so?

Meines Wissens werden die meisten Frauenhäuser von privaten Vereinen getragen und überwiegend durch Spenden finanziert - da kann man sie doch nicht verpflichten?

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Hallo DealerVomBlock, leider ist auch mir nicht ganz klar, warum Du eine bereits gestellte Frage noch einmal stellst. Wenn Du zu einem Thema noch weitere Informationen möchtest, wäre es ratsam, die Frage entsprechend umzuformulieren und dabei konkret auf ungeklärte Einzelheiten einzugehen. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

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Danke x 296

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. Januar 2008 14:54
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Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 14. Januar 2008 15:01

du hast die frage wortgetreu von demosthenes geklaut, so etwas gehört sich nicht hier bei gf !!!!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 14. Januar 2008 14:55
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Frauenhäuser sind zum Schutz der Frauen da! Wenn eine schutzbedürftige Frau sich an das Frauenhaus wendet wird sie aufgenommen. Alles andere wird später geklärt!

Kommentar von Boldtbregu am 14. Januar 2008 15:35

Zum Beispiel auch, ob sie zur Not im Stehen im Treppenhaus schläft?? Frauenhäuser geraten leider auch immer wieder an die Grenzen ihrer Kapazitäten...


Indy72
beantwortet von Indy72 am 14. Januar 2008 14:58
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Man sollte da trennen, zwischen "Schgutz gewähren" und "Aufnehmen". Zum ersten sind die Frauenhäuser (wie übrigens jedermann) verpflichtet. Zum letzteren können sie nicht verpflichtet werden. Normalerweise werden dir Frauen von der Polizei oder Sozialarbeiterinnen hingebracht, nachdem festgestellt wurde, dass sie aufgenommen werden können. Eine "Odyssee" von Frauehaus zu Frauenhaus kann es also praktisch nicht geben. Unüblich ist dagegen der Fall, dass eine Schutzsuchende Frau von sich aus an die Tür klopft und um Aufnahme bittet. Wenn sie nicht aufgenommen werden kann, wird man i.d.R. die Polzei verständigen, wo sie in einer Zelle notfalls unterkomen kann bis geklärt ist, wo sie aufgenommen wird!


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 14. Januar 2008 14:53
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Warum sollten die eine hilfsbedürftige Frau ablehen? Das wäre ja ganz und gar nicht Sinn der Sache!!!

Kommentar von Boldtbregu am 14. Januar 2008 15:34

Na. zum Beispiel, wenn die Kapazitäten mehr als erschöpft sind...habe schon erlebt, dass dann eine Frau in ein Frauenhaus in einer anderen Stadt musste.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 14. Januar 2008 15:04
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Sach mal, warum kopierst du schonmal gestellte Fragen von anderen Usern?


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