demosthenes am 13.08.2007 um 16:49 Uhr
In einer anderen, kürzlich gestellten Frage behaupteten mehrere der Antwortenden, ein Frauenhaus dürfe eine Schutzsuchende nicht ablehnen.
Ist das rechtlich wirklich so?
Meines Wissens werden die meisten Frauenhäuser von privaten Vereinen getragen und überwiegend durch Spenden finanziert - da kann man sie doch nicht verpflichten?
Hi Demosthenes! Ich habe das behauptet. OK? Zur Klärung:
Eigentlich ist es die Polizei, die verpflichtet wäre, einer schutzsuchenden Frau Zuflucht und obdach zu gewähren. Die Komissariate sind jedoch dazu nicht geeignet. Deswegen werden die Frauen von dort meistens in das nächstgelegene Frauenhaus gebracht. Ich kenne keinen Fall, wo dann das Frauenhaus jemand abgeleht oder forteschickt hätte. Die Polizei ruft ja vorher an und fragt, ob man jemand aufnehmen könne. Manche wollen eh nicht in der Nähe des ehem. Wohnortes bleiben und ziehen in ein ferneres Frauenhaus.
Klar, dass die Frauenhäuser meistens von privaten Trägern gemanagt werden. Aber sie arbeiten nicht umsonst und verlangen eine ziemlich hohe miete, welche - wenn die Frau nicht zahlen kann - das Sozialamt übernimmt. Außerdem bekommen die meisten Frauenhäuser staatliche zuschüsse dafür, dass sie dem Staat einige Arbeit abnehmen. Dann sind sie jedoch verpflihchtet - zumindes vorübergehend - zu helfen, weil sich der Staat ebenfalls nicht aus der Pflicht stehlen kann.

Frauenhäuser können m.E. Frauen nach eigenem Ermessen von der Aufnahme ausschließen, wenn z.B. das Haus voll belegt oder gar überfüllt ist oder wenn der Notstand der Frau nicht ausreichend durch das Gewaltschutzgesetz begründet ist.
demosthenes am 13. August 2007 18:18 Danke für die schnelle Antwort!

Wie meinen?
Gibt es dann Gleiche und Gleichere?
demosthenes am 13. August 2007 18:38 Deine Gegenfragen kann ich leider nicht verstehen.
PollyDoll am 13. August 2007 18:46 du hattest gefragt: ..und überwiegend durch Spenden finanziert - da kann man sie doch nicht verpflichten?
Das klang für mich so, als ob das Frauenhaus jetzt willkürlich entscheiden kann oder darf, wen es aufnimmt und wen nicht - deshalb meine Gegenfragen!
Meines Wissens nimmt ein Frauenhaus bei wirklichem Bedarf auf - allerdings muss es sich, da es sich ja irgendwie finanzieren muss, absichern, dh. bei einer möglichen nichtübernahme der Kosten, kann es passieren das die Frau nach ein paar Tagen wieder gehen muss und sich eine andere Möglichkeit suchen muss.
demosthenes am 13. August 2007 18:18 Danke für die schnelle Antwort!
http://www.frauen-info-netz.de/ Hier geht ME hervor, dass eine Aufnahme-Muss nicht gegeben ist.
demosthenes am 13. August 2007 18:18 Danke für die schnelle Antwort!

Folgendes habe ich beim Googlen bei verschiedenen Frauenhäusern gefunden:
"Wenn das Frauenhaus Platz hat, kann die Frau zu jeder Tages- und Nachtzeit aufgenommen werden. Aus Schutzgründen wird die Adresse am Telefon nicht genannt.....In Notsituationen gibt es die Möglichkeit einer Notaufnahme. Die Frau kann dann vorübergehend im Frauenhaus bleiben. Von dort aus kann sie mit Unterstützung nach einer anderen geeigneten Unterkunft suchen."
Demnach muss ein Haus die Frau nicht zwingend aufnehmen, sie kann an ein anderes Haus verwiesen werden.
demosthenes am 13. August 2007 18:18 Danke für die schnelle Antwort!
Wobei es schon vorkommt, dass Sachzwänge einer Aufnahme entgegenstehen - auf gut deutsch: wenn das Frauenhaus einfach rappelvoll belegt ist!
@ Boldtbregu:
Wenn man der Poluei verklickert, dass man dringend rausgeholt werden muss und die Ordnungshüter diesem Ruf Folge leisten, dann prüft die Polizei zuerst, wo die Frau untergebracht werden kann. Daher wird dann keiner abgewiesen. Schlimmstenfalls fährt man nicht zum allernächsten Frauenhaus oder wird im Ersten zwischengeparkt und tags später weitergebracht.
Andererseits kenne ich durchaus fälle, wo die Frau die Adresse vom Frauenhaus irgendwo erfährt und unangeküdigt hinkommt, womöglich noch lachend und froh, dass sie ihrer Pein entflohen ist. Dann spricht man oft von einem sog. "Vermittlungsproblem", der jedoch mit Hilfe der Polizei oder des Sozialdienstes zu vermeiden wäre. Wer sich jedoch nicht verbal ausdrücken kann (z.B. aufgerägte/aufgelöste Ausländerinnen), dem wird selten geholfen.
Hallo Indy.
Seit dem 01.01.2002 gibt es das Gewaltschutzgesetz, das die "Zuflucht für Frauen" umkehrt und den Täter rausnimmt aus der gemeinsamen Wohnung, nicht das Opfer!
Die meisten Frauenhäuser sind personell und räumlich nicht ausreichend ausgestattet, um alle Frauen, die dort anfragen, aufnehmen zu können.
@ Ulf: Die Gesetzeslage ist mir bekannt, andererseits nicht unbedingt allen betroffenen. Manchmal will aber die Betroffene aus anderen Gründen lieber selber weg als dort zu bleiben, wo es ihr schlecht erging. Ich kenne einige solcher Fälle persönlich.
Danke für die schnelle Antwort!