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Hat ein Familienangehöriger das Recht ein Kind aus der Familie anzunehmen?

gefragt von ReneAnja am 27.04.2009 um 22:40 Uhr

Wenn die Situation im Hause eines Verwandten, zum Beispiel der Schwester ganz schlimm im Haus ist, und man weiß, dass das dort lebende Kind darunter leidet, hat man dann al Tante des Kindes das Recht das Kind einfach zu sich zu nehmen? Oder könnte es sein, dass das vom Jugendamt nicht zugelassen wird?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 27. April 2009 22:41
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Nein, das ist Kindesentziehung. Wenn, dann brauchst Du dafür eine offizielle Genehmigung der zuständigen Behörde.


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. April 2009 22:41
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Hast Du nicht. Aber Du hast die Pflicht, die Situation bei Polizei und Jugendamt als dringend zu melden.


Brittchen
beantwortet von Brittchen am 27. April 2009 22:41
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Den Ämtern ist es meistens lieber,wenn Kinder in ihrem gewohnten Umfeld,also bei der Familie (Tante,Onkel,Oma,Opa usw.) bleiben.

Kommentar von C44e62b40c01c004f0b5e471450598fesmallkiramarie am 27. April 2009 22:42

Das ist richtig. Familienangehörigen,sofern sie sich eignen, wird immer der Vorzug gegeben.


kiramarie
beantwortet von kiramarie am 27. April 2009 22:41
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Das könnte sein. In so einem Fall entscheidet das Jugendamt.


pepperma
beantwortet von pepperma am 27. April 2009 22:41
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Normal entscheidet sowas das Jugendamt, denn sie prüfen erstmal die Bedingungen und ob es dem Kind bei Dir besser gehen würde.


holsch
beantwortet von holsch am 27. April 2009 22:42
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mit einverständnis der eltern könnte das vorübergehend hilfreich sein...


anonym
beantwortet von Paula1234 am 27. April 2009 22:43
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Das Jugendamt bzw. das Familiengericht entscheidet letztendlich, wo das Kind hin soll. Man kann aber beim Jugendamt einen Antrag stellen bzw. man sollte die Mißstände unbedingt dort melden - zum Wohle des Kindes.


Mandy250890
beantwortet von Mandy250890 am 28. April 2009 11:09
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Hallo, du musst so einen Fall aufjeden Fall beim Jugendamt oder bei der Polizei melden. Die werden das dann erst mal überprüfen. Wenn die der Meinung sind, das es das beste wäre die Kinder aus dem Haus der Eltern zu holen, dann wird geschaut, wo die Kinder am Besten untergebracht sind. Du kannst dann zu Jugendamt gehen und versuchen ob du die Kinder zu dir bekommst. Aber auch das wird dann erst Überprüft. Z.B. Ob die Wohnung groß genug ist, ob eine gute Erziehung gewerleistet ist........... ect. LG


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. April 2009 22:41
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wenn das Kindeswohl in Gefahr ist wird da wohl niemand etwas sagen auch nicht das Jugendamt....

Kommentar von E64ded0a22ad724fee16c413ec702210smallMandy250890 am 28. April 2009 11:13

Das ist nicht richtig,du darfst ohne erlaubnis nicht die Kinder aus dem Haus holen. Das muss die Polizei oder das Jugendamt machen.


buffy19
beantwortet von buffy19 am 1. Mai 2009 21:23
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ja das geht


anonym
beantwortet von elkegerda am 11. Mai 2009 16:50
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Das Recht hast du nicht, das Kind da einfach rauszunehmen. Glaub mir, ich weiss, wovon ich spreche, habe nämlich versucht, mein Enkelkind, welches von meiner Tochter regelmässig geschlagen wird, zu mir zu nehmen. Meine Tochter hat mich wegen Kindesentziehung angezeigt und das Jugendamt hat ihr Recht gegeben. Meine Einwände dem Jugendamt gegenüber, dass die Kleine geprügelt wird, endete mit dem Tenor, es muss erst was passieren, bevor wir eingreifen können. Das ist leider der deutsche Rechtsstaat. Also erst wirklich versuchen, die Mutter davon zu überzeugen, dass es ihre Idee ist, dir das Kind zu geben. Schleim solange rum, bis sie dir das Kind freiwillig überlässt. Du hast damit zwar immer noch keine Rechte, aber das Kind eine etwas ruhigere Zeit bis zum nächsten Ausbruch der Mutter. Viel Glück und viel Nerven Elke


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