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Hat ein Fahrkartenkontrolleur Polizeirecht?

gefragt von AndrejAndrej am 06.03.2007 um 19:51 Uhr

Habe mich vor kurzem in ein Handgemenge eingemischt, zwei kontrolleure haben einen Mann am aussteigen gehindert und ihn au einen Sitz geschmissen. Da ihr vorgehen schon sehr heftig war (adrenalinjunkies?), habe ich dem attakierten mann geraten sie anzuzeigen. Es stellte sich dann herraus (wie könnte es anders sein), dass der mann eine Gültige Fahrkarte hatte. Der agrresive Kontrolleur hatte mich, als er mich dan kontrollierte, angeschnautzt und gemeint, er habe in der Staßenbahn Polizeirecht. Ich habe einen bekannten gefragt, der sich in diesen dingen gut auskennt, er sagte er könne sich das nicht vorstellen.

haben Fahrkartenkontrolleure, in zivil gekleidet, das selbe recht wie ein PolizisT


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Reply


daddbr3
beantwortet von daddbr3 am 14. März 2007 10:54
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Wie soll das "Aufhalten" des Schwarzfahrers ohne Gewalt gehen, wenn dieser sich nicht aufhalten lassen will und sich wehrt? Wo beginnt da die Grauzone?


Westi
beantwortet von Westi am 6. März 2007 20:06
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Der Kontroletti hat nur das Hausrecht und das sog. Jedermannsrecht. D.h., dass er uns lt. Beförderungstarif zum Vorzeigen der Fahrausweise auffordern darf und wir ihm diese zeigen MÜSSEN! Er darf im Falle, dass wir ohne den sog. gültigen Fahrausweis sind - und das sind wir, wenn wir ihn nicht vorzeigen - uns um unsere Personalien BITTEN. Fordern darf er dies zwar nicht, aber dann darf er die Polizei rufen, wie bei einem Ladendiebstal auch. Das Vergehen das hier zugrunde leigt nennt sich allerdings: "Transporterschleichung".

Wenn die Kontrolle die Polizei ruft bedeutet dies wiederum, dass wir unsererseits zum Warten verpflichtet sind, daher zeigt man besser seinen Perso oder Führerschein etc., was eben unsere Personalien erkennen lässt.

Verhaften darf er uns aber nicht, das bedeutete Freiheitsberaubung und wäre strafbar. Zum Feststellen unserer Indentifikation "aufhalten" darf er schon.

Ich denke aber, wenn man schwarz fährt, weiß man das i.d.R. und sollte auch dazu stehen. Der Kontroletti tut doch auch nur seinen Job. Gibt es eine Erklärung für die Fahrt ohne Ausweis (z.B. Jahreskarte zu Hause vergessen) klärt man dies besser mit dem Verkehrsunternehmen direkt. Normalerweise kommt man dann mit einer reudzierten Gebühr davon.

LG

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 6. März 2007 20:13
Kommentar von D5f2cb5c190d63957c9ba557ba253a18smallAndrej am 6. März 2007 20:14

Hätte nicht gedacht, dass ich das bei Wikipedia finden kann... Danke

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 6. März 2007 20:22

Ohne das Stichwort hätte ich es auch nicht gefunden. LG

Kommentar von D5f2cb5c190d63957c9ba557ba253a18smallAndrej am 6. März 2007 20:14

Hätte nicht gedacht, dass ich das bei Wikipedia finden kann... Danke


Dirk Peeters
beantwortet von Dirk Peeters am 6. März 2007 19:54
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nein - die staatsgewalt ist sehr klar definiert

Kommentar von D5f2cb5c190d63957c9ba557ba253a18smallAndrej am 6. März 2007 19:56

Hmmm, wie ist sie denn definiert? Hoffe das ist keine "dumme" Frage.

Kommentar von 28f83545f415ec18623bc1224382244bsmallDirk Peeters am 6. März 2007 20:09

Die Polizei ist ein Exekutivorgan eines Staates. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und als Strafverfolgungsbehörde zu ermitteln. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu.

Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen - mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise der Zollbehörden oder der Bundespolizeibehörden - ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt.

Kommentar von 11f4a9480d8eaf954d2dd5b5977f6865smallWesti am 6. März 2007 20:19

Dumme Fragen gibt es ja nicht und Peeters hat es ganz gut erklärt, nur die §§ fehlen. Schreib, wenn Du sie brauchst. LG


anonym
beantwortet von Supplex am 11. August 2008 23:28
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Nun einmal folgende Sache, die mir widerfahren ist: Ich treffe an der Haltestelle mein Kinder mit dem anderen Elternteil, sie kommen von einer langen Zugreise, und ich übernehme meine Kinder (5 und 11 Jahre), mit der Annahme, dass sie ihre Fahrscheine (wie von MIR stets praktiziert) am Mann haben. Ich besteige die Tram, brauche im Gedränge aber ca. 4-10 Sekunden, um das Gepäck unter bzw. vor Ihren Sitzen zu verstauen, und die Kinder zu plazieren, damit sie in der nächsten Kurve nicht durch Stürze verletzt werdena. Noch im Anfahren der Tram frage ich den älteren Sohn, ob er seinen Fahrschein parat hat. Er sagt, den habe die Mutter noch (die ist natürlich weg). Ich hole meine Brieftasche aus Rucksack, will sofort den Fahrschein lösen, SAGE das meinem Sohn und drehe mich nach links um zum Automaten. In diesem Moment (ca. 10-20 Sek nach Fahrtbeginn, aber erst ca 4-10 Sekund nach bekanntwerden des fehlenden Fahrscheines) spricht mich von der Seite ein Kontrolleur an. Ich zeige ihm meinen Fahrschein. Er kontrolliert weitere Leute und fragt nach dem Erwachsenen für die Kinder. Im Gehen sag ich noch das bin ich. Er hält mich fest, verlangt Fahrschein vom Grossen Jungen. Ich erkläre ihm, die Lage einen holen zu wollen, aber er lässt es nicht zu. Er versperrt sogar den Automaten und hindert mich am Lösen des Fahrscheines. Die Bahn ist noch keine 150 m von der Haltestelle weg, und zum nächsten Halt sinds noch locker 800-1200 m. Er wirft mir vor Leistungen erschlichen zu haben. Bitten, erklären, Verständnisanfrage ... alles hilft nichts. Muss ich das erhöhte B.-entgelt wirklich bezahlen??? Leider tatsächlich so geschehen.. bis hin zur Nötigung durch 6-8 Kontrolleure, die mir den Kontakt zu den Kindern versperrten. Die mussten sogar ihre koffer alleine aus der bahn zerren!!! ich wurde behandelt wie ein schwerverbrecher.


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