Hat ein Elternmörder trotzdem Anspruch auf das Erbe ?
Heute wurde ja der 19jährige verurteilt, der seine Eltern und Schwester ermordet hat, um an das Erbe zu kommen.
Er bekam zwar lebenslänglich, aber ich frage mich die ganze Zeit: Hat er sein Ziel nicht trotzdem erreicht ?
Oder wer bekommt jetzt das Erbe der Eltern ?
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Zeitungsartikel aus " die Welt " Ein Mörder hat keinen Anspruch auf das Erbe der von ihm umgebrachten Eltern. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Obwohl der wegen Mordes Verurteilte im Testament der Getöteten als Alleinerbe eingesetzt war, liege der "Erbunwürdigkeitsgrund der vorsätzlichen Tötung vor", da der Mann seine Unschuld nicht habe beweisen können, begründeten die Richter ihr Urteil. Der Mann war im Jahr 2000 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
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Ein Mörder (oder Totschläger) kann nicht erben. Das ist gesetzlich geregelt.
Der §2339 BGB sagt hierzu unter anderem:
"(1) Erbunwürdig ist: 1. wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet"
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Er bekommt es nicht. Da gibt es Gesetzestexte für solche Fälle.
Es bekommt der natürliche Nacherbe der Eltern - wer immer das auch ist. -
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Ich würde sagen, er hätte sich mit der zweitniederste Tat des - leider - Menschendaseins sich vollends als gieriger, nimmersatter, verabscheuungswürdiger und unwürdigster Gestalt entlarvt. Ein Recht auf diese vermeintliche Erbe soll er vor keinem irdischen GEricht bekommen, doch was ich ihm mehr wünsche, daß sich diese Last seiner Seele sich einem tonnenschweren Betonklotz gleich sich anhängen soll, und er soll dem Anblick seiner ermordeten niemals frei werden. Wenn er schon nicht vor Scham und Wut über sich selbst nicht um die Ecke kam, dann soll er sein ganzes unwürdigen Leben lang unter der hoffentlich minütlich auftretenden Gewissensbissen - die ich hoffe, daß er sie jemals bekommt - leiden. Und er soll kein leichtes und schnelles Ende finden, denn womit haben seine Eltern, seine Schwestern diese menschliche Behandlung verdient? Damit beweist er denjenigen, die sich evtl. Gedanken daran verschwenden, daß Materielles nicht alles im Leben ist und auch sein kann...
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die frage ist schon gestellt worden!
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neine - man verliert seinen erbanspruch, wenn man auf "böswilligen wege" sein erbe erhalten will... lg
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is doch assi seine eltern wegen der kohle zu killen.
Kommentar von linnea7linnea7 01.04.2010diese "Antwort" ist auch "echt assi"!
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nein hat er nicht! er hat sie ja deshalb ermordet!
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ja , so grausam das auch ist
Kommentar von Reiswaffel87Reiswaffel87 01.04.2010Grausam falsche, diese Antwort.
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ich denke schon. das ist was anderes.
Meinung oder Wissen ?
Ein Mörder ist auf Grund seiner Tat von der Erbreihenfolge ausgeschlossen!