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Hat ein Berliner-Testament mehr Nach- als Vorteile?Soll ich mich umentscheiden?

gefragt von anneliese1955 am 31.08.2008 um 19:35 Uhr

Mein Mann und ich wollen ein Berliner Testament aufsetzen, wo wir uns gegenseitig als Alleinerben einsetzen. In unserem Bekanntenkreis sprach man aber zunehmend von Nachteilen. Hat das Berliner Testament wirklich mehr Nach- als Vorteile und ist nicht zu empfehlen?


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Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 31. August 2008 19:43
2x
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Das kommt auf die familiären Verhältnisse an. Hat jeder Partner eigene Kinder, können die somit vom Erbe nicht viel abbekommen, wenn sein Elternteil zuerst stirbt.

Zweck des Berliner Testaments ist es, sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällt. Dieses Ziel wird durch den Ausschluss der Abkömmlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht. Ansonsten würden sie nach der gesetzlichen Erbfolge miterben, so dass dem überlebenden Partner nur die Hälfte – bei Gütertrennung sogar nur ein Viertel – des Nachlasses bliebe, was dazu führen könnte, dass größere Vermögenswerte (vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum) verkauft werden müssen.

Jedoch ist auch durch das Berliner Testament ein gewolltes oder ungewolltes Ausschließen der eigenen Kinder von der nachrangigen Erbfolge möglich, wenn der überlebende Ehepartner nicht gleichzeitig leiblicher - oder durch Adoption entstandener Elternteil der eigenen Kinder ist. Dann kann der überlebende Ehepartner nach seinem Tod das gesamte Vermögen ausschließlich an seine leiblichen Kinder oder an Dritte vererben.

Das Pflichtteilsrecht der Kinder kann mit dem Berliner Testament nicht ausgeschlossen werden; jedoch werden die (oft gemeinsamen) Kinder meist ohnehin gesetzliche Erben oder Nacherben nach dem Tod des zweiten Ehepartners und verzichten daher auf den Pflichtteil. Unter Umständen kann durch Pflichtteilsstrafklausel wie die Jastrowsche Formel darauf hingewirkt werden.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 31. August 2008 19:43
1x
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Das kommt auf die persönlichen Verhältnisse an.

Bei der klassischen Vater, Mutter, Kind Familie ist das recht unproblematisch. Bei modernen Patchwork-Verhältnissen kann das anders sein. Dann würde ich auf jeden Fall einen Notar mit den Kautelen betrauen.

(Es ist auf jeden Fall ratsam, die Pflichtteilsklausel aufzunehmen.)


Snuffi
beantwortet von Snuffi am 31. August 2008 23:36
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Der richtige Weg ist der zum Notar. Dort wird das Testament niedergeschrieben und daran kann von den Erben nicht mehr gerüttelt werden. Sehr zu empfehlen, wenn Vermögen wie Haus, Geld oder Grundstücke vorhanden sind.


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