wenn man sich z.B. blut abnehmen lässt und der arzt festellt, dass man drogen genommen hat, gillt dann immernoch die schweigepflich oder darf er das melden?
Prinzipiell ist der Arzt zwar (z.B. der Hausarzt) an seine Schweigepflicht gebunden, aber es gibt auch Ausnahmen wenn ein höheres Rechtsgut gefährdet ist (siehe auch § 34 StGB). Ein konkretes Beispiel: Wenn der Arzt der Meinung ist der Patient ist aufgrund seines Drogenkonsums nicht in der Lage sicher ein Fahrzeug zu führen und stellt somit eine Gefahr für Dritte dar, so darf er durchaus das Ordnungsamt und/oder die Führerscheinstelle von diesem Sachverhalt informieren. Ob dies ein Hausarzt dann auch so macht ist steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt! Dies ganze ist ingesamt ein komplexes Thema und nur ein Jurist wird dir dort eine realtiv rechtssichere Auskunft geben können.
Ein Arzt ist IMMER an seine Schweigepficht gebunden. Sonst müßte man ihn bei einer Aussage vor Gericht nicht extra davon entbinden.

im grunde glaub ich, dass ein arzt eh nix erzählen darf, was im behandlungzimmer passiert. das steht alles unter ärztlicher schweigepflicht. bei drogen oder so darf er das glaub ich auch nicht. aber du kannst da im Internet sicher was unter "Grenzen ärztlicher schweigepflicht" oder so finden.

im grunde glaub ich, dass ein arzt eh nix erzählen darf, was im behandlungzimmer passiert. das steht alles unter ärztlicher schweigepflicht. bei drogen oder so darf er das glaub ich auch nicht. aber du kannst da im Internet sicher was unter "Grenzen ärztlicher schweigepflicht" oder so finden.

Wem den Melden? Der Konsum ist nicht Illegal. Nur der Besitz.

Grundsätzlich hat er Schweigepflicht. Es kommt halt darauf an, welchen Zweck die Blutentnahme erfüllen soll. Geht es um fahrerlaubnisrechtliche Belange, so wird er es melden müssen. Hat aber auf ein nachträgliches Verfahren wegen eventuellen Erwerb und Besitz von BTM keinen Einfluss, da es kein Beweis wäre.