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Hat ein Arzt bei Drogen Schweigepflicht?

gefragt von pivi123 am 10.05.2009 um 17:35 Uhr

wenn man sich z.B. blut abnehmen lässt und der arzt festellt, dass man drogen genommen hat, gillt dann immernoch die schweigepflich oder darf er das melden?

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arzt x 2.941 drogen x 1.231 schweigepflicht x 77

anonym
beantwortet von Wauzi500 am 25. August 2009 17:06
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Prinzipiell ist der Arzt zwar (z.B. der Hausarzt) an seine Schweigepflicht gebunden, aber es gibt auch Ausnahmen wenn ein höheres Rechtsgut gefährdet ist (siehe auch § 34 StGB). Ein konkretes Beispiel: Wenn der Arzt der Meinung ist der Patient ist aufgrund seines Drogenkonsums nicht in der Lage sicher ein Fahrzeug zu führen und stellt somit eine Gefahr für Dritte dar, so darf er durchaus das Ordnungsamt und/oder die Führerscheinstelle von diesem Sachverhalt informieren. Ob dies ein Hausarzt dann auch so macht ist steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt! Dies ganze ist ingesamt ein komplexes Thema und nur ein Jurist wird dir dort eine realtiv rechtssichere Auskunft geben können.


anonym
beantwortet von user82 am 10. Mai 2009 17:39
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Ein Arzt ist IMMER an seine Schweigepficht gebunden. Sonst müßte man ihn bei einer Aussage vor Gericht nicht extra davon entbinden.


RaFuAuTh
beantwortet von RaFuAuTh am 10. Mai 2009 17:37
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im grunde glaub ich, dass ein arzt eh nix erzählen darf, was im behandlungzimmer passiert. das steht alles unter ärztlicher schweigepflicht. bei drogen oder so darf er das glaub ich auch nicht. aber du kannst da im Internet sicher was unter "Grenzen ärztlicher schweigepflicht" oder so finden.


RaFuAuTh
beantwortet von RaFuAuTh am 10. Mai 2009 17:37
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im grunde glaub ich, dass ein arzt eh nix erzählen darf, was im behandlungzimmer passiert. das steht alles unter ärztlicher schweigepflicht. bei drogen oder so darf er das glaub ich auch nicht. aber du kannst da im Internet sicher was unter "Grenzen ärztlicher schweigepflicht" oder so finden.


Decernent
beantwortet von Decernent am 10. Mai 2009 17:36
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Wem den Melden? Der Konsum ist nicht Illegal. Nur der Besitz.


anjanka
beantwortet von anjanka am 10. Mai 2009 17:36
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er hat schweigepflicht bei allem


Jolls
beantwortet von Jolls am 11. Oktober 2009 20:10
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Ein Arzt hat in jedem Fall Schweigepflicht :)


magura99
beantwortet von magura99 am 10. Mai 2009 17:41
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Grundsätzlich hat er Schweigepflicht. Es kommt halt darauf an, welchen Zweck die Blutentnahme erfüllen soll. Geht es um fahrerlaubnisrechtliche Belange, so wird er es melden müssen. Hat aber auf ein nachträgliches Verfahren wegen eventuellen Erwerb und Besitz von BTM keinen Einfluss, da es kein Beweis wäre.


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