Engelsherz am 13.11.2008 um 11:25 Uhr
Mein Freundlebt seit zwölf Monaten getrennt.Die Scheidung ist so gut wie erledigt.Nun will der vater meines freundes im ein Haus überschreiben.dies soll als erbteil gelten und mein freund soll alle weiteren erbansprüche verlieren.da mein freund und seine Ex KEINEN ehevertrag haben stellt sich uns allen nun die Frage ob seine Nochfrau einen Anspruch auf die Hälfte des hauses hat wenn das haus noch vor der Scheidung überschrieben wird???
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Aus dem Bauch heraus würde ich ja sagen und lieber noch bis nach der Scheidung warten...

solange sie verheiratet sind geht das in die Vermögenswerte mit ein...
der Vater sollte sich also mal etwas gedulden..
oohpss am 13. November 2008 11:31 Falsch. Erbe ist der Sohn und nur der Sohn. Ob verheiratet, nicht verheiratet, getrennt lebend oder was auch immer ist völlig egal.
das erbe gehört dem erben und wenn eine zugewinngemeinschaft besteht, dann geht nur die wertsteigerung ins ehevermögen mit ein und das wird ja wohl nichts sein in der kurzen zeit.
oohpss am 13. November 2008 11:33 Die erste korrekte Antwort.
DH!
Im Trennungsjahr gilt eigentlich getrennt von Tisch und Bett, also sollte das auch dafür gelten. Jedoch würde ich da einen Anwalt fragen. Wenn das Trennungsjahr schon fast durch ist könnt ihr doch noch die Zeit warten bis die Scheidung rechtskräftig ist.

Ich glaube nicht, das die zukünftige Ex Anspruch auf das Haus hat, denn die Scheidung läußt ja bereits. Um aber ganz sicher zu gehen, würde ich mich an einen Anwalt und Notar wenden.
Schenkung ist sog. privilegierter Erwerb und wird dem Anfangsvermögen des Beschenktem zugerechnet. Oder einfacher Erbe und Schenkung gehört nicht zum Zugewinn.
Außerdem kann der Sohn seinen Erbanspruch nicht verlieren.
Engelsherz am 13. November 2008 11:44 doch.Angeblich soll er mit der Überschreibung seinweiteres erbrecht abgeben
oohpss am 13. November 2008 11:51 Gemeint ist, dass der Sohn seinen gesetzlichen Erbanspruch nicht verlieren kann.
Alles andere sind indivuell geregelte Erbangelegenheiten. Die Übertragung des Hauses kann lediglich auf seinen gesetzlichen Erbanspruch angerechnet werden. Aber ohne Notar/Anwalt würde ich da ohnehin nichts machen, Denn wenn hier Fehler gemacht werden entstehen möglicherweise im Erbfall noch Ansprüche der Erbengemeinschaft. Und im blödesten Fall sit das Haus dann kurzfristig zu verkaufen (Entscheidungsrechte der Erbengemeinschaft).
die Zeit drängt doch nicht, wartet bis alles rechtssicher ist! mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass Zugewinne in der Trennungsphase auch getrennt betrachtet werden. Außerdem dauert auch eine Überschreibung, so dass die offizielle Scheidung da schon lange durch sein kann.

Da ein Erbe zum Anfangsvermögen des Erbenden gehört und nur das während der Ehe erworbene/angehäufte Vermögen geteilt wird, ist der Zeitpunkt der Überschreibung völlig egal.
Erbe ist nur der Angehörige, also der Sohn in diesem Fall, niemals die jetzige oder eine zukünftige Ehefrau. Auch wenn diese in einer fortbestehenden Ehe davon partzipieren würde.