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hat die Nochfrau anspruch?

gefragt von EngelsherzEngelsherz am 13.11.2008 um 11:25 Uhr

Mein Freundlebt seit zwölf Monaten getrennt.Die Scheidung ist so gut wie erledigt.Nun will der vater meines freundes im ein Haus überschreiben.dies soll als erbteil gelten und mein freund soll alle weiteren erbansprüche verlieren.da mein freund und seine Ex KEINEN ehevertrag haben stellt sich uns allen nun die Frage ob seine Nochfrau einen Anspruch auf die Hälfte des hauses hat wenn das haus noch vor der Scheidung überschrieben wird???


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anonym
beantwortet von Maya1998 am 13. November 2008 11:27
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Aus dem Bauch heraus würde ich ja sagen und lieber noch bis nach der Scheidung warten...


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. November 2008 11:27
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solange sie verheiratet sind geht das in die Vermögenswerte mit ein...

der Vater sollte sich also mal etwas gedulden..

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 13. November 2008 11:31

Falsch. Erbe ist der Sohn und nur der Sohn. Ob verheiratet, nicht verheiratet, getrennt lebend oder was auch immer ist völlig egal.


seehasenbraut
beantwortet von seehasenbraut am 13. November 2008 11:29
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das erbe gehört dem erben und wenn eine zugewinngemeinschaft besteht, dann geht nur die wertsteigerung ins ehevermögen mit ein und das wird ja wohl nichts sein in der kurzen zeit.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 13. November 2008 11:33

Die erste korrekte Antwort.
DH!


funny69
beantwortet von funny69 am 13. November 2008 11:29
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Im Trennungsjahr gilt eigentlich getrennt von Tisch und Bett, also sollte das auch dafür gelten. Jedoch würde ich da einen Anwalt fragen. Wenn das Trennungsjahr schon fast durch ist könnt ihr doch noch die Zeit warten bis die Scheidung rechtskräftig ist.


Artica
beantwortet von Artica am 13. November 2008 11:30
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Ich glaube nicht, das die zukünftige Ex Anspruch auf das Haus hat, denn die Scheidung läußt ja bereits. Um aber ganz sicher zu gehen, würde ich mich an einen Anwalt und Notar wenden.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 13. November 2008 11:39
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Schenkung ist sog. privilegierter Erwerb und wird dem Anfangsvermögen des Beschenktem zugerechnet. Oder einfacher Erbe und Schenkung gehört nicht zum Zugewinn.

Außerdem kann der Sohn seinen Erbanspruch nicht verlieren.

Kommentar von 89fe988243b95922f6e8d60767d6d75csmallEngelsherz am 13. November 2008 11:44

doch.Angeblich soll er mit der Überschreibung seinweiteres erbrecht abgeben

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 13. November 2008 11:51

Gemeint ist, dass der Sohn seinen gesetzlichen Erbanspruch nicht verlieren kann.
Alles andere sind indivuell geregelte Erbangelegenheiten. Die Übertragung des Hauses kann lediglich auf seinen gesetzlichen Erbanspruch angerechnet werden. Aber ohne Notar/Anwalt würde ich da ohnehin nichts machen, Denn wenn hier Fehler gemacht werden entstehen möglicherweise im Erbfall noch Ansprüche der Erbengemeinschaft. Und im blödesten Fall sit das Haus dann kurzfristig zu verkaufen (Entscheidungsrechte der Erbengemeinschaft).


anonym
beantwortet von benutzer27 am 13. November 2008 11:30
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die Zeit drängt doch nicht, wartet bis alles rechtssicher ist! mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass Zugewinne in der Trennungsphase auch getrennt betrachtet werden. Außerdem dauert auch eine Überschreibung, so dass die offizielle Scheidung da schon lange durch sein kann.


oohpss
beantwortet von oohpss am 13. November 2008 11:30
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Da ein Erbe zum Anfangsvermögen des Erbenden gehört und nur das während der Ehe erworbene/angehäufte Vermögen geteilt wird, ist der Zeitpunkt der Überschreibung völlig egal.
Erbe ist nur der Angehörige, also der Sohn in diesem Fall, niemals die jetzige oder eine zukünftige Ehefrau. Auch wenn diese in einer fortbestehenden Ehe davon partzipieren würde.


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