gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Hat die Lehrerin das Recht eine Strafanzeige auszusprechen?

gefragt von Scrapy90 am 25.03.2009 um 17:13 Uhr

Halloaaa,

also ich hab mal so ne Frage. Meine beste Freundin war vier Wochen krank. Erst hatte sie Magengeschwür und dann jeden Tag morgens bis abends ein piepen im ohr. Darauf hin hat der Arzt sie weitere zwei Wochen krank geschrieben. Sie macht eine Ausbildung auf Borkum. Und hat im Jahr zwei mal Blockunterrichticht (von 4 Wochen) Auf jeden Fall hat sie das per Post an die Schule und an den Betrieb geschickt. Mit richtiger Adresse und den Name von der Lehrerin. Gleich am ersten Tag hat sie es weggeschickt!

Auf jeden Fall hat die Lehrerin jetzt in der Klasse sagt. Das sie eine Strafanzeige bekommt und 600 euro zahlen muss. Aber die Lehrerin hat es doch...

Jetzt intressiert mich nur: Hat die Lehrerin das Recht es vor der ganzen Klasse zu sagen?

Ich danke für die Antworten! Liebe Grüße Steffi


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Lehrerin (88)
Strafanzeige (56)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Eselin
beantwortet von Eselin am 25. März 2009 17:14
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Strafanzeige wegen ???

Kommentar von Scrapy90 am 25. März 2009 17:17

weil sie angeblich keine Krankmeldung abgegen hat! Was sie aber per post geschickt hat!


Praline
beantwortet von Praline am 25. März 2009 17:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann sie! Sie müßte das polizeilich bestätigen lassen!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 25. März 2009 17:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da klappert jemand zu laut mit seinen Kompetenzen..wenn sie die Krankmeldungen ordnungsgemäß versendet hat, dann passiert gar nichts

Kommentar von Scrapy90 am 25. März 2009 17:18

ja wurde sie per Post!


krankovader
beantwortet von krankovader am 25. März 2009 17:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein das ist privat und geht nur die lehrerin, schule und staat etwas an.


Qetan
beantwortet von Qetan am 25. März 2009 17:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz sicher nicht, außerdem isr das Quatsch.



anonym
beantwortet von tergenna am 25. März 2009 17:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wieso soll man eine Strafanzeige bekommen, wenn man krank (abgemeldet) ist??? Das passt nicht zusammen. Steckt da nicht was anderes hinter??


anonym
beantwortet von felzen am 25. März 2009 17:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würd sagen jeder hat das Recht auf "Freie Meinungsäußerung", also kann sie es auch sagen, aber zum guten Ton gehört das bestimmt nicht. Allerdings kann deine Freundin da natürlich auch zurückschlagen im Sinne von "öffentlich schlecht machen" etc. Soweit meine Ersteinschätzung ;-)


harryohnetoto
beantwortet von harryohnetoto am 25. März 2009 17:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wegen was will die Lehrerin Strafanzeige aussprechen? So geht das nicht. Sie könnte Strafantrag wegen...stellen, das wird dann in einer Anzeige aufgenommen! Aber hier? Die Lehrerin kann das zuständige Jugendamt informieren, wenn sie den Verdacht hat, dass absichtlich die Schule geschwänzt wird, mehr wohl nicht. Außerdem liegt m.E. kein Straftatbestand vor.

Kommentar von Scrapy90 am 25. März 2009 17:21

dankeschön für die Antworten!


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 25. März 2009 17:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist doch totaler Blödsinn.Krank ist krank.Das ist kein Grund für eine Strafanzeige und die Zahlung von 600 €.


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 25. März 2009 17:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Strafanzeige ist eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft, dass man von einer Straftat weiß, oder Zeuge ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dann mit Hilfe der Polizei ob was dran ist und klagt den Angeschuldigten möglicherweise vor einem Strafgericht an, wenn genug Beweise für eine Straftat vorliegen.

Wenn jemand irgendwo arbeitet und seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber vorlegt, ist das selbstverständlich keine Straftat.

Vertragsverletzungen in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen haben überhaupt nichts mit Strafrecht zu tun.Sollte die Lehrerin tatsächlich eine Strafanzeige angekündigt haben (was ich mir nicht vorstellen kann), dann wird sie bei der Staatsanwaltschaft abblitzen. Strafe gibts auch nicht.


anonym
beantwortet von Besserwisser1a am 25. März 2009 17:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wegen was will sie sie denn anzeigen? weil sie krank ist? kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das eine Lehrerin solch eine schwachsinnige Aussage macht.

Kommentar von Scrapy90 am 25. März 2009 17:28

Man bekommt eine anzeige wenn man unentschuldig krank ist (so ist das auf der Schule) nun ja sie war aber nicht unetschuldigung krankgeschrieben sondern mit Attest! Und jetzt haben paar Klassenkameraden gesagt,dass sie ne anzeige bekommt und 600 euro strafe zahlen muss...


anonym
beantwortet von Alp200 am 6. Mai 2009 15:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, krankovader. Der Staat sind wir, und die Lehrerin hat das Recht und sogar die Pflicht von einer drohenden Strafanzeige zu sprechen. Man sagt ja auch im Streit mit Nachbarn oderso. "Ich zeige sie an". Das ist eine Drohung und /oder eine Information. Ich wollte schon wissen, ob eine Anzeige gegen mich vorliegt, um zum Beispiel eine Kopie der Krankmeldung zu organisieren, um es im Keime zu ersticken. Die 600,-€ sind bestimmt irgendwo als Strafandrohung schriftlich niedergelegt, um die Schüler bei der Stange zu halten. Woher sollte die Lehrerin sonst von dieser Summe wissen. Es obliegt dem Kranken, die Krankmeldung rechtseitig zuzustellen. Die Aussage: "Ich hab es rechtseitig abgeschickt". langt nicht. Man muss dafür sorgen , das es die richtige Stelle erreicht (Anruf,E-Mail,Fax). Aber wahrscheinlich wird es zu keiner Strafanzeige kommen, weil ja nicht wie auf einer Arbeitsstelle jemand materiell geschädigt wurde. Chef braucht Ersatzkraft, Termine können nicht gehalten werden, weil Chef nix von Kranksein wusste usw..


anonym
beantwortet von Schlumpi79 am 7. September 2009 11:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo, ich hätte die Krankschreibung mit Rückschein an die Schule geschickt! mit der Unterschrift auf den Schein hätte die Lehrerin oder die Schule bestätigt, die Krankmeldung erhalten zu haben! Und wenn die Lehrerin dann Ärger gemacht hätte, dann hätte ich Ihr eine Kopie des Rückscheins mit der Unterschrift gezeigt! Die Reaktion hätte ich dann gerne gesehen!

LG

Ricardo!


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.