Nach einem Gewitter war bei unserer FritzBox (7050) die FON3-Telefonschnittstelle defekt... Die FritzBoxen haben großzügigerweise 5 Jahre Garantie. Fällt o.g. Fall auch unter der Garantie? Niergendswo (Homepage, Lieferschein, garantie.pfdf) wird von AVM so eine Garantie bzw. Umtauschrecht explizit ausgeschlossen...

Blitzschäden sind Hausratschäden, da Garantie/Gewährleistung nur dann greift, wenn der Schaden seinen Ursprung durch einen Mangel, den der Hersteller zu verantworten hat, greift

Mit Schäden durch Blitzschlag hat der Hersteller nichts zu tun. Dafür kommt, falls im Vertrag enthalten, Deine Hausratversicherung auf
Der Blitz hat 1 Km weit weg eingeschlagen....

da würd ich mal ins blaue hinein "nein" sagen. blitzschäden übernimmt, wenn man denn eine abgeschlossen hat, die versicherung.

hoffentlich hast du Überspannungsschäden eingeschlossen in deiner Hausratversicherung ?
Fritzbox einfach einschicken ohne großartige Fehlerbeschreibung, ich wette da kommt kostenlos ne neue zurück.
Ja, aber ich kann auf die Box nicht verzichten. Erst muss der Ersatz da sein, um die alte zurück senden zu können. AVM sagt, dass durch Überspannung (z.B. Blitzschlag) beschädigte AVM-Geräte sind nicht durch die garantie abgedeckt. Aber das hat AVM den Kunden vor dem Kauf überhaupt nicht gesagt/geschrieben!!! Ist AVM nicht dazu verpflichtet zu schreiben, was garantiert ist und was nicht ?!?
Die Überspannung erreicht das Gerät per Telefonleitung/Stromleitung. Deshalb ist es klar, dass der Blitz nicht neben dem Haus einschlagen muss. Der Hersteller muss nicht extra darauf hinweisen, dass Überspannung nicht durch Garantie gedeckt ist. Soll er auch noch Ersatz leisten, wenn das Gerät durch Hochwasser absäuft? Die AVM Geräte sind nicht empfindlicher gegen Überspannung als andere Router (aber auch nicht besser).

Ich schließ mich den anderen an, Blitzschäden sind Defekte, welche der Hersteller nicht zu Vertreten hat.
Eine Hausratversicherung übernimmt jedoch in disen Fällen die Kosten. Ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag für Reparatur, welchen die Versicherung verlangt übernimmt diese mit, auch wenn sie vorübergend in Vorleistung gehen müssten.
Bitte sehr... DerDrMisi
Die allgemein erwerbbaren und preislich im Rahmen liegenden techn. Einrichtungen gegen Überspannung sind nicht auf Blitzschlag eingestellt. Siehe Stromausfälle der Strom-versorger nach Blitzeinschlag in Trafo-Stationen. Sichere Hilfe ist bei Blitz nur mechanische Trennung vom Netz. Der sog. Überspannungsschutz, wie erwerbbar, hilft i.d.R. nur bei Spannungsschwankungen.
Wie ich schon beschrieben habe: der Blitz hat unser Haus nicht getroffen. Er dürfte ca. 1 Kilometer weg im Wald eingeschlagen sein. So was müsste ein "sündhaft" teures Gerät schadlos verkraften können.
zwischen können und sollen liegen Welten.. und die wenigsten geräte sind gegen Überspannung geschützt