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Hat die FritzBox Garantie bei Blitzschlagschäden (Höhere Gewalt, wie Hagel bei Autos)?

gefragt von mhn456 am 07.07.2008 um 8:10 Uhr

Nach einem Gewitter war bei unserer FritzBox (7050) die FON3-Telefonschnittstelle defekt... Die FritzBoxen haben großzügigerweise 5 Jahre Garantie. Fällt o.g. Fall auch unter der Garantie? Niergendswo (Homepage, Lieferschein, garantie.pfdf) wird von AVM so eine Garantie bzw. Umtauschrecht explizit ausgeschlossen...


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 7. Juli 2008 08:13
3x
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Blitzschäden sind Hausratschäden, da Garantie/Gewährleistung nur dann greift, wenn der Schaden seinen Ursprung durch einen Mangel, den der Hersteller zu verantworten hat, greift

Kommentar von mhn456 am 7. Juli 2008 08:19
  1. Diesen Schaden weisen inzwischen mehrere FritzBoxen beim Unwetter auf, was bedeuten würde, dass es sich hier um einen besonderen Schwachpunkt der FritzBoxen handeln dürfte.
  2. Solche elektronische Geräte müssten eigentlich gegen Überspannung geschützt sein.
Kommentar von jockl am 7. Juli 2008 08:35

Die allgemein erwerbbaren und preislich im Rahmen liegenden techn. Einrichtungen gegen Überspannung sind nicht auf Blitzschlag eingestellt. Siehe Stromausfälle der Strom-versorger nach Blitzeinschlag in Trafo-Stationen. Sichere Hilfe ist bei Blitz nur mechanische Trennung vom Netz. Der sog. Überspannungsschutz, wie erwerbbar, hilft i.d.R. nur bei Spannungsschwankungen.

Kommentar von mhn456 am 7. Juli 2008 09:34

Wie ich schon beschrieben habe: der Blitz hat unser Haus nicht getroffen. Er dürfte ca. 1 Kilometer weg im Wald eingeschlagen sein. So was müsste ein "sündhaft" teures Gerät schadlos verkraften können.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. Juli 2008 17:48

zwischen können und sollen liegen Welten.. und die wenigsten geräte sind gegen Überspannung geschützt


maiki01
beantwortet von maiki01 am 7. Juli 2008 08:12
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Mit Schäden durch Blitzschlag hat der Hersteller nichts zu tun. Dafür kommt, falls im Vertrag enthalten, Deine Hausratversicherung auf

Kommentar von mhn456 am 7. Juli 2008 08:23

Der Blitz hat 1 Km weit weg eingeschlagen....

Kommentar von Ca3f644d051031ce96492f4107cd47ccsmallmaiki01 am 7. Juli 2008 08:55

wieso bei 1 km entfernung dein gerät defekt? keine versicherung keinen Schadenersatz.

Kommentar von mhn456 am 7. Juli 2008 09:29

Das möchte ich auch gerne wissen. Es war ein Unwetter. Die T-Com-DSL-Verteiler-Kasten, haben auch was abbekommen!!!


linguini
beantwortet von linguini am 7. Juli 2008 08:13
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da würd ich mal ins blaue hinein "nein" sagen. blitzschäden übernimmt, wenn man denn eine abgeschlossen hat, die versicherung.


Dahmen
beantwortet von Dahmen am 7. Juli 2008 08:19
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hoffentlich hast du Überspannungsschäden eingeschlossen in deiner Hausratversicherung ?

Kommentar von mhn456 am 7. Juli 2008 08:27

1) Nein. keine Hausratversicherung. 2) Wir haben eine Wohngebäudeversicherung...

Kommentar von D1ef13133edff8b90b72905324dcaa07smallDahmen am 7. Juli 2008 08:31

bringt dir dann nichts weil da nicht versichert ist.


anonym
beantwortet von Spawn666 am 7. Juli 2008 08:44
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Fritzbox einfach einschicken ohne großartige Fehlerbeschreibung, ich wette da kommt kostenlos ne neue zurück.




Kommentar von mhn456 am 7. Juli 2008 09:41

Ja, aber ich kann auf die Box nicht verzichten. Erst muss der Ersatz da sein, um die alte zurück senden zu können. AVM sagt, dass durch Überspannung (z.B. Blitzschlag) beschädigte AVM-Geräte sind nicht durch die garantie abgedeckt. Aber das hat AVM den Kunden vor dem Kauf überhaupt nicht gesagt/geschrieben!!! Ist AVM nicht dazu verpflichtet zu schreiben, was garantiert ist und was nicht ?!?


anonym
beantwortet von max313 am 9. Juli 2008 21:13
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Die Überspannung erreicht das Gerät per Telefonleitung/Stromleitung. Deshalb ist es klar, dass der Blitz nicht neben dem Haus einschlagen muss. Der Hersteller muss nicht extra darauf hinweisen, dass Überspannung nicht durch Garantie gedeckt ist. Soll er auch noch Ersatz leisten, wenn das Gerät durch Hochwasser absäuft? Die AVM Geräte sind nicht empfindlicher gegen Überspannung als andere Router (aber auch nicht besser).


DerDrMisi
beantwortet von DerDrMisi am 4. Oktober 2008 22:08
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Ich schließ mich den anderen an, Blitzschäden sind Defekte, welche der Hersteller nicht zu Vertreten hat.

Eine Hausratversicherung übernimmt jedoch in disen Fällen die Kosten. Ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag für Reparatur, welchen die Versicherung verlangt übernimmt diese mit, auch wenn sie vorübergend in Vorleistung gehen müssten.

Bitte sehr... DerDrMisi




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