gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Hat die Ex recht auf Unterhalt?

gefragt von Sina5Sina5 am 17.04.2008 um 14:28 Uhr

Mein Freund hat die Scheidung eingereicht bei seiner Ex-Frau. Diese will die Scheidung nicht aber pro Monat 900Euro Unterhalt. Sie ist ihm aber fremdgegangen. Auch mit seinem Papa. Hat sie dann ein Recht auf Unterhaltszahlungen von meinem Freund


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (34691)
Unterhalt (2036)
Scheidung (1254)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. April 2008 14:33
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhaltszahlung richten sich nach Einkommen Kindern usw. usw. Alles was bisher oben steht erkenne ich keinen Grund warum Frau überhaupt Unterhalt beziehen soll. Die Begleitumstände der Trennung sind unerheblich. Von daher solltst Du für eine Aussage Gehalt Mann Gehalt Frau Anzahl und Alter von Kindern mit in die Fragestellung einfließen lassen.

Pauschal würde ich sagen bis zur Scheidung steht Ihr Unterhalt zu!

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 17. April 2008 14:35

Sie haben keine Kinder ein Jahr vereiratet. 10 Monate schon getrennt lebend. Jeder mit neuem Partner und beide arbeiten vollzeit

Kommentar von Mietnormade am 17. April 2008 14:36

Dann wirds wohl nichts mit Unterhalt nach der Scheidung!

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 17. April 2008 14:36

Das ist gut zu hören

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 17. April 2008 14:50

Korrekt, es sei den, da wurde vorher was Festes vereinbart.

Kommentar von Simple_avatar8smallSina5 am 17. April 2008 14:56

Das weis ich nicht aber ich denk nicht das die was wegen unterhalt oder so gemacht haben. Dachte die hatten die Gütertrennung das jeder sein zeug behält


koira1975
beantwortet von koira1975 am 17. April 2008 14:31
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob und mit wem sie fremdgegangen ist, ist nicht relevant für Unterhaltszahlungen. Ob und wieviel Unterhalt er ihr jetzt und dann nach der offiziellen Scheidung zahlen muss, ist abhängig von vielen Faktoren: ob Kinder vorhanden sind? wie alt diese sind? ob sie arbeitet? arbeiten gehen kann? etc.

Das kann nur ein Anwalt erklären und ein Gericht bestimmen.


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 17. April 2008 14:31
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine "schuldhaften Scheidungen" mehr - also dürfte die Frage nach dem Unterhalt davon unabhängig zu klären sein.


anonym
beantwortet von electrizer27 am 17. April 2008 14:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

fragt einen anwalt und ob sie ihn betrogen hat, interessiert auch niemanden...


Berserker
beantwortet von Berserker am 17. April 2008 14:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meine Meinung nach hat sie. LEIDER.Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!


Stephan7
beantwortet von Stephan7 am 17. April 2008 14:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Upps, da war jemand untreu. Das sollte echt ein Anwalt in die Hand nehmen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 17. April 2008 14:46
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im Deutschen Recht ist die "Unterhaltsfrage" von der "Schuldfrage" gänzlich abgekoppelt. Die Unerhaltspflichten hängen davon ab, ob diese frage im Ehevertrag oder einer Gütertrennungsvereinbarung bereits gelöst wurde oder ob die gesetzliche Regelung bansprucht werden sollte. Da sielt wiederum die Länge des Zusammenlebens und die Kinder in Vorschulalter eine Rolle sowie evtl. Vermögens- und Einkommenverhältnisse beiner Ex-Eheleute. Sobald die Kinder zur Schule gehen, schmilzt der Selbständige unterhaltsanspruch der Frau erheblich.


dtimmermann
beantwortet von dtimmermann am 17. April 2008 15:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach neuestem Scheidungsrecht kann einem Ex-Ehepartner der Unterhalt (sofern er ihm überhaupt zustehen würde) gestrichen werden, wenn die Ehe wegen des Fremdgehend geschieden wird.

Genaue Auskunft gibt ein RA

Kommentar von 803d8da23bffd7056bfd6d28d5baad9bsmalldtimmermann am 17. April 2008 15:10

§ 1579 Nr. 5 BGB

Kommentar von tinarammstein am 12. August 2008 13:59

siehe Indy ! zu dani: so ein quatsch , also echt !


abibremer
beantwortet von abibremer am 10. Oktober 2008 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bei seiner frau kann er die scheidung nicht einreichen, das muß ein anwalt tun wenn dein freund den Unterhalt seiner Frau von SEINEM Geld bezahlt hat und die Frau kein eigenes einkommen hat, wird dein freund voraussichtlich unterhalt zahlen müssen. das kann ihm sein anwalt alles genau erklären


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.