Mein Freund hat die Scheidung eingereicht bei seiner Ex-Frau. Diese will die Scheidung nicht aber pro Monat 900Euro Unterhalt. Sie ist ihm aber fremdgegangen. Auch mit seinem Papa. Hat sie dann ein Recht auf Unterhaltszahlungen von meinem Freund
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Unterhaltszahlung richten sich nach Einkommen Kindern usw. usw. Alles was bisher oben steht erkenne ich keinen Grund warum Frau überhaupt Unterhalt beziehen soll. Die Begleitumstände der Trennung sind unerheblich. Von daher solltst Du für eine Aussage Gehalt Mann Gehalt Frau Anzahl und Alter von Kindern mit in die Fragestellung einfließen lassen.
Pauschal würde ich sagen bis zur Scheidung steht Ihr Unterhalt zu!

Ob und mit wem sie fremdgegangen ist, ist nicht relevant für Unterhaltszahlungen. Ob und wieviel Unterhalt er ihr jetzt und dann nach der offiziellen Scheidung zahlen muss, ist abhängig von vielen Faktoren: ob Kinder vorhanden sind? wie alt diese sind? ob sie arbeitet? arbeiten gehen kann? etc.
Das kann nur ein Anwalt erklären und ein Gericht bestimmen.

Es gibt keine "schuldhaften Scheidungen" mehr - also dürfte die Frage nach dem Unterhalt davon unabhängig zu klären sein.
fragt einen anwalt und ob sie ihn betrogen hat, interessiert auch niemanden...

Meine Meinung nach hat sie. LEIDER.Auf jeden Fall einen Anwalt einschalten!

Upps, da war jemand untreu. Das sollte echt ein Anwalt in die Hand nehmen.

Im Deutschen Recht ist die "Unterhaltsfrage" von der "Schuldfrage" gänzlich abgekoppelt. Die Unerhaltspflichten hängen davon ab, ob diese frage im Ehevertrag oder einer Gütertrennungsvereinbarung bereits gelöst wurde oder ob die gesetzliche Regelung bansprucht werden sollte. Da sielt wiederum die Länge des Zusammenlebens und die Kinder in Vorschulalter eine Rolle sowie evtl. Vermögens- und Einkommenverhältnisse beiner Ex-Eheleute. Sobald die Kinder zur Schule gehen, schmilzt der Selbständige unterhaltsanspruch der Frau erheblich.

Nach neuestem Scheidungsrecht kann einem Ex-Ehepartner der Unterhalt (sofern er ihm überhaupt zustehen würde) gestrichen werden, wenn die Ehe wegen des Fremdgehend geschieden wird.
Genaue Auskunft gibt ein RA
dtimmermann am 17. April 2008 15:10 § 1579 Nr. 5 BGB
siehe Indy ! zu dani: so ein quatsch , also echt !

bei seiner frau kann er die scheidung nicht einreichen, das muß ein anwalt tun wenn dein freund den Unterhalt seiner Frau von SEINEM Geld bezahlt hat und die Frau kein eigenes einkommen hat, wird dein freund voraussichtlich unterhalt zahlen müssen. das kann ihm sein anwalt alles genau erklären
Sie haben keine Kinder ein Jahr vereiratet. 10 Monate schon getrennt lebend. Jeder mit neuem Partner und beide arbeiten vollzeit
Dann wirds wohl nichts mit Unterhalt nach der Scheidung!
Das ist gut zu hören
Korrekt, es sei den, da wurde vorher was Festes vereinbart.
Das weis ich nicht aber ich denk nicht das die was wegen unterhalt oder so gemacht haben. Dachte die hatten die Gütertrennung das jeder sein zeug behält