gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Hat die Allgemeinheit Anspruch auf "teilweise Rückzahlung "?

gefragt von mani08mani08 am 30.11.2008 um 9:22 Uhr

Ich stelle einmal fogende Frage :

Ein Mitbürger lebt viele Jahre von Hartz 4 (Sozialamt) und erbt dann unverhofft Immobilien und Bargeld im Wert von 1 Million Euro.

Hat die Allgemeinheit nicht Anspruch auf eine teilweise Rückzahlung von diesen Unterstützungsbeträgen , die ja aus Steuergeldern finanziert wurden ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Hartz 4 (876)
Rückzahlung (127)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


moon73
beantwortet von moon73 am 30. November 2008 09:28
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Hartz IV ist nicht rückzahlungspflichtig und das sollte auch so bleiben.

Derjenige der geerbt hat , fällt ja dann zukünftig aus Hartz IV raus UND trägt durch seinen Reichtum fleißig am Bruttosozialprodukt bei, in dem er sein Geld unter die Leute bringt, so haben im Endeffekt auch der Staat wieder was davon.

Und noch was: Mach doch den einzelnen Menschen nicht verantwortlich für die schräge Politik des Staates.

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 30. November 2008 09:40

DH - Danke für diese Antwort.

Kommentar von 20a9e919b30035df88948c56b23de874smallGoldenSilence am 30. November 2008 09:54

DH! Auch und vor allem für den Nachsatz!


Weitere gute Antworten


jobo22
beantwortet von jobo22 am 30. November 2008 09:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke, dass jedem der Anreiz gelassen werden muss, sich wieder etwas aufzubauen/sich selbst ernähren zu können. Wenn man sein Leben lang belastet wird, fällt es vielen Leuten bestimmt noch schwerer wieder auf eigenen Beinen zu stehen... (Das mit der Million ist natürlich n extremes Beispiel aber was ist wenn jemand wieder sein eigenes Gehalt verdient...?)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 30. November 2008 09:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

sind wir um diese Zeit schon wieder im Bierzelt oder am Stammtisch?

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 30. November 2008 09:24

War das jetzt Deine Antwort ?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. November 2008 09:27

Ja, das war sie, weil das wirklich billige Polemik ist..

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 30. November 2008 09:28

Ich polemisiere nicht , sondern ich stelle hier eine Frage , die ich gern "juristisch" beantwortet haben möchte. Also: Muß man Leistungen zurückzahlen , wenn man zu vermögen gekommen ist ? Ja oder Nein

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. November 2008 09:29

hartz4 muß nicht zurückgezahlt werden

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. November 2008 09:30

@ mani..dann stelle die Frage auch so...dann vermeidet man Irretationen..

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 30. November 2008 09:30

p.s. -ich hätte gerne Vermögen (groß geschrieben) - bevor Du es reklamierst.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. November 2008 09:32

darum geht es doch gar nicht

Kommentar von Lucas am 30. November 2008 09:41

Das mit der Polemik sehe ich ganz genau wie andreas48. Hartz 4 muss nicht zurückgezahlt werden, auch wen das Erbe noch so hoch ist. Aber ich bin überzeugt, jeder Hartz 4 Empfänger wäre bereit für ein Millionenerbe die die paar Euro fuffzig Hartz 4 sofort zurückzuzahlen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 30. November 2008 09:43

@Lucas: Da bin ich mir gar nicht mal so sicher, unverhoffter Reichtum macht leider oft sehr habgierig und geizig ;-)

Kommentar von 399bad907493326c9d20ad5991e9194fsmallmanni1937 am 30. November 2008 09:44

Lies doch bitte noch einmal.

Ich polemisiere nicht , sondern ich stelle hier eine Frage , die ich gern "juristisch" beantwortet haben möchte. Also: Muß man Leistungen zurückzahlen , wenn man zu vermögen gekommen ist ? Ja oder Nein

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 30. November 2008 09:53

die Antwort kam doch schon NEIN..und eine Rückzahlung gibt es nur dann, wenn du nachweisbar Bezüge zu Unrecht kassiert hast..


MissMaas
beantwortet von MissMaas am 30. November 2008 09:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ist es nicht so, daß dieser Mensch in Zukunft auch wieder jede Menge Steuern zahlen wird - der Staat holt sich doch ohnehin zurück was geht. Warum willst du Menschen, die mal in einer Notlage waren "abstrafen", weil sie glücklicherweise nicht in dieser Notlage verharren müssen ? Warum scheint es, als wären manche Menschen "neidisch" auf Hartz4-empfänger ?


anonym
beantwortet von Metaller am 30. November 2008 09:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ehlich schweinerrei mahr fellt einen nichts dazu ein



schildi
beantwortet von schildi am 30. November 2008 09:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wäre schön


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 30. November 2008 09:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ein Bürger kann nicht mehrere Jahre von Hartz4 (Sozialamt) leben, da hartz4 nicht vom Sozialamt bezahlt wird

Kommentar von 09e338d9afb2d6459549ed5720bf262dsmallmani08 am 30. November 2008 09:32

@ lola 60 , wer es bezahlt , ist doch wurscht. Zurückzahlen oder behalten ? -Das ist hier die Frage.

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 30. November 2008 09:34

ist nicht egal, wer es bezahlt, weil Sozialhilfe muß u.U. zurückbezahlt werden, Hartz4 nicht


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.