Hallo! Mein EX-Vermieter bekommt noch eine Nachzahlung von mir,nun belästigt,bzw schreibt er meine Eltern an und schickt denen eine Kopie der Nachzahlung.Darf der das??

Wie krass!! Der Mistkerl will sein Geld haben - unverschämter geht es nie und nimmer!
Wenn er deine Adresse nicht hat, dann kann er sich sicherlich an deine Eltern wenden.
Ich geh mal davon aus, dass Du volljährig bist. Dann darf er es eigentlich nicht, außer er hat keine Anschrift von Dir. Dann versucht er es auf diesem Weg
Hallo ja ich bin Volljährig!Der Ex Vermieter hat meine Anschrift.Nein meine Eltern haben icht für mich gebürgt.

War der Brief an Deine Person addressiert? Dann ist es ja egal, Deine Eltern duerfen ihn nicht oeffnen ohne Deine Erlaubnis.
nein er war direkt an meinen Eltern adressiert

Wenn die Anschrift der Eltern die letzte ihm von dir bekannte Adressse ist, dann kann er dich dort hin anschreiben.

Normalerweise nicht. Es sei denn Du hast seinerzeit bei Abschluss des Mietvertrages eine Bürgschaft Deiner Eltern gegeben.
Aber Du könntest ja vielleicht auch zahlen? Das wäre eigentlich der normale Weg. Da bist Du vielleicht noch nicht drauf gekommen?
haben deine Eltern für dich gebürgt, ansonsten ganz klar nein !

weiß ich nicht, aber ich finde das ünverschämt vom vermieter.
Smash am 7. Mai 2009 13:00 Ja ist eine Frechheit, wenn jemand Geld haben will, dass ihm zusteht!
Hat Dein Ex-Vermieter denn eine Adresse von Dir? Irgendwie muss er ja an sein Geld kommen...