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Hat der Vermieter aus alter Wohnung das Recht die Eltern vom Mieter die Nebenkostenabrechnungsnachza

gefragt von Mary27 am 07.05.2009 um 12:53 Uhr

Hallo! Mein EX-Vermieter bekommt noch eine Nachzahlung von mir,nun belästigt,bzw schreibt er meine Eltern an und schickt denen eine Kopie der Nachzahlung.Darf der das??

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vermieter x 1.336 vermieterrecht x 51

kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 7. Mai 2009 12:55
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Wie krass!! Der Mistkerl will sein Geld haben - unverschämter geht es nie und nimmer!

Wenn er deine Adresse nicht hat, dann kann er sich sicherlich an deine Eltern wenden.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 7. Mai 2009 12:55
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Ich geh mal davon aus, dass Du volljährig bist. Dann darf er es eigentlich nicht, außer er hat keine Anschrift von Dir. Dann versucht er es auf diesem Weg


Romjia
beantwortet von Romjia am 7. Mai 2009 12:55
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Wenn er dich erreichen kann, darf er das nicht.


anonym
beantwortet von Mary27 am 7. Mai 2009 13:16
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Hallo ja ich bin Volljährig!Der Ex Vermieter hat meine Anschrift.Nein meine Eltern haben icht für mich gebürgt.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 7. Mai 2009 12:59
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War der Brief an Deine Person addressiert? Dann ist es ja egal, Deine Eltern duerfen ihn nicht oeffnen ohne Deine Erlaubnis.

Kommentar von Mary27 am 7. Mai 2009 13:20

nein er war direkt an meinen Eltern adressiert


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 7. Mai 2009 12:56
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Wenn die Anschrift der Eltern die letzte ihm von dir bekannte Adressse ist, dann kann er dich dort hin anschreiben.


Smash
beantwortet von Smash am 7. Mai 2009 12:56
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Normalerweise nicht. Es sei denn Du hast seinerzeit bei Abschluss des Mietvertrages eine Bürgschaft Deiner Eltern gegeben.

Aber Du könntest ja vielleicht auch zahlen? Das wäre eigentlich der normale Weg. Da bist Du vielleicht noch nicht drauf gekommen?


anonym
beantwortet von moonilein am 7. Mai 2009 12:55
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Dann würde ich aber schnell nachzahlen.


anonym
beantwortet von Silberheim am 7. Mai 2009 12:55
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haben deine Eltern für dich gebürgt, ansonsten ganz klar nein !


diejenny72
beantwortet von diejenny72 am 7. Mai 2009 12:55
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weiß ich nicht, aber ich finde das ünverschämt vom vermieter.

Kommentar von 0ac83aa6d84ea2de88d4eebf22364d12smallSmash am 7. Mai 2009 13:00

Ja ist eine Frechheit, wenn jemand Geld haben will, dass ihm zusteht!


anonym
beantwortet von Kaktus60 am 7. Mai 2009 12:55
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nur wenn du noch nicht volljährig bist


anonym
beantwortet von Tumba am 7. Mai 2009 12:54
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Hat Dein Ex-Vermieter denn eine Adresse von Dir? Irgendwie muss er ja an sein Geld kommen...


stef1601
beantwortet von stef1601 am 7. Mai 2009 12:54
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nein darf er nicht.


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