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Hat der Vater ein Umgangsrecht wenn ich das alleinige Sorgerecht habe ?

gefragt von honigbiene3480 am 19.11.2007 um 19:27 Uhr

Hallo hab da mel eine frage, ich habe folgenes problem. ich habe mich vor kurzem von meinen freund und den vater meiner kinder getrennt, da er ein drogen und alkohol problem hat. seit einigen tagen belästigt er mich mit anrufen und drohungen das er mich anzeigen will wenn ich ihn die kider nicht sehen lasse. ich möchte aber nicht das meine kinder den kontakt zu ihn haben solange er sein konsum nicht nachlässt. das jugendamt sagt: das ich mich strafbar mache wenn ich ihn kein zugang ermögliche, obwohl das alleinige sorgerecht habe. ich habe mich bei der polizei erkundigt und die sagt genau das gegenteil. wer kann mir hier helfen.


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WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 19. November 2007 19:39
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Grundsätzlich hat der Vater ein Umgangsrecht. Dieses Umgangsrecht kann indessen beschnitten werden, wenn es dem Kindeswohl zuwiderläuft. (Dafür spricht hier manches.)

Wende Dich an einen Anwalt. Die Polizei nützt Dir gar nichts; Rechtskenntnis ist dort nicht so sehr verbreitet.


schurke
beantwortet von schurke am 19. November 2007 19:30
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Ich würde vereinbaren, dass er die Kinder sehen kann wenn Du dabei bist. Sprich mit ihm und dem Jugendamt. Sage, das Du nichts gegen einen Kontakt hast, wenn er nüchtern ist. Das Jugendamt wird Dir helfen, wenn auch Du Entgegenkommen zeigst. Wenn die sehen, dass Dei ehem. zugedröhnt ist, werden auch sie nicht wollen, dass er dann die Kinder alleine hat. Viel Glück


darkangel82
beantwortet von darkangel82 am 19. November 2007 19:34
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Er hat zwar ein Umgangsrecht, aber natürlich nicht wenn er weiterhin Drogen und Alkohol konsumiert. Da besteht eine Gefahr für die Kinder und wenn er dich auch noch belästigt und bedroht sollte dir die Polizei schon helfen. Mein Rat: Lass erst mal das Jugendamt bei Seite und wende Dich an die Polizei.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 19. November 2007 19:36
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Interessante Informationen

Wenn sich Eltern trennen, wird die Frage aktuell, wer sich weiter um die Kinder kümmert. Der Kampf um das Sorgerecht für Kinder zieht sich oft über Jahre hin. Auch wenn Partner sich trennen, bleiben sie als Eltern über die gemeinsamen Kinder verbunden. Streitpunkt ist dann oft die Frage, wer weiterhin das Sorgerecht für die Kleinen erhält - also beispielsweise über den Wohnort entscheidet oder darüber, in welche Schule das Kind gehen soll.

Nachdem bis zur Sorgerechtsreform 1998 nach einer Ehescheidung meist die Mutter das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekam, hat sich in den letzten Jahren einiges geändert: In etwa 85 Prozent der Fälle üben auch geschiedene Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus. Anders dagegen bei nicht verheirateten Elternpaaren. Hier hat der Vater nur dann ein Mitspracherecht bei der Erziehung seines Kindes, wenn sich die Partner einigen, also wenn die Mutter dem zustimmt. Diese Rechtslage wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

Neben dem Sorgerecht wir das Umgangs- und Besuchsrecht erbittert umkämpft.

Jeder Elternteil, aber auch das Kind haben ein Umgangs- und Besuchsrecht. Gegenstand dieses Umgangs- und Besuchsrechts ist der persönliche Umgang zwischen Elternteil und Kind. Dieses Recht steht neben den Eltern übrigens auch anderen Personen (etwa den Geschwistern) zu, wenn dies dem Wohl des Kindes dienlich ist. Das Gesetz geht davon aus, dass mit Blick auf die Entwicklung des Kindes beide Elternteile regen Kontakt zu ihm haben sollen. Dem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, steht Ihnen in der Regel alle 14 Tage ein Besuchsrecht zu. Im Alltag wird dieser Grundsatz des regen Kontakts wegen des häufig zerrütteten Verhältnisses der Eltern und dessen Ausstrahlung auf die bestehenden Kontakte oftmals nicht einfach umzusetzen sein. Deshalb sollten beide Eltern versuchen, sich über das Umgangs- und Besuchsrecht bereits vor der endgültigen Trennung zu einigen. Hierzu sollte ein Plan aufgestellt werden, den beide Elternteile unterschreiben und der für einen gewissen Zeitraum verbindlich ist.

Oft eskaliert der Streit zwischen den Elternteilen so sehr, daß der Konflikt letztlich durch Anwälte (Anwalt, Fachanwalt) vor Gericht geklärt wird. Leider sehr zum Leidwesen der Kinder! Im Forum können Betroffene und Interessierte über alle relevanten individuellen und rechtlichen Themen diskutieren. Unser Diskussionsforum kann aber eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen!

Interessante Diskussionen und Informationen zum Sorgerecht können Sie z.B. hier finden:

Quelle: http://www.sorgerecht.de/


anonym
beantwortet von Catfan am 19. November 2007 19:47
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Hallo Sorgerecht ist nicht gleich Umgangsrecht und im normalen Fall hat das Jugendamt auch recht.Nur verstehe ich in Ihrem Fall das Jugendamt nicht.Die Mitarbeiter des Jugendamtes sollten versuchen eine Regelung zu finden und erstmal zu gucken wie es mit dem Kindeswohl aussieht,wenn der Vater wirklich ein Drogenproblem hat. Polizei hat da nicht wirklich Ahnung von.

Versuchen Sie es nochmal über das Jugendamt.

vg Tanja


MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 19. November 2007 20:14
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Warum müssen Eltern es sich und ihren Kindern immer so schwer machen?

Das Jugendamt hat Recht. Ich zitiere mal meine Antwort zu einer älteren Frage:

Auch wenn der Kindesvater kein Sorgerecht hat, so hat er trotzdem ein Umgangsrecht. Was noch viel wichtiger ist: Nach § 1626 Abs. 3 BGB hat auch das Kind das Recht, Umgang mit beiden Elternteilen zu haben. Diese gesetzliche Regelung dient dem Wohl des Kindes und soll umgangsunwillige Eltern zur Erfüllung ihrer elterlichen Pflicht anhalten (Vater SOLL Umgang mit dem Kind haben) und die Eltern davon abhalten, den Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zu unterbinden (Vater DARF Umgang mit dem Kind haben).

Wenn die Eltern sich nicht einigen, kann eine behördliche Umgangsregelung durch das Jugendamt getroffen werden, oder sogar eine gerichtliche Umgangsregelung. Zu alledem beraten Sie die Jugendämter oder, wenn eine gerichtliche Regelung erfolgen soll, in Familiensachen erfahrene Rechtsanwälte.


vaeterrechte
beantwortet von vaeterrechte am 22. Dezember 2007 12:18
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Ja, aber bei Kindeswohlgefährdung kann das Umgangsrecht ausgesetzt werden.

Viele Grüsse H Schneider http://www.vaeterrechte.de


anonym
beantwortet von Tamalin am 14. Februar 2008 09:03
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Umgangsrecht haben die Kinder und hat auch das nicht sorgeberechtigte Elternteil. Auch Geschwister, Großeltern und andere wichtige Bezugspersonen aus dem Leben der Kinder dürfen die Kinder besuchen und natürlich muss der Sorgerechtsinhaber jeden Kontaktwunsch der Kinder unterstützen. Ob ein Elternteil durch Konsum von Drogen oder andere Verhaltensauffälligkeiten eine Gefahr für das Kind darstellt wage ich - außer in Extremfällen - zu bezweifeln. Die Liebe zwischen Elternteilen kann versiegen, die Liebe des Elternteils der seine Kinder nicht täglich um sich hat, wird jedoch nie enden. Natürlich kann hier die Polizei nicht helfen und ein Anwalt ist wohl kaum der richtige Ansprechpartner. Die beste Möglichkeit, hier Neutralität in die aufgewühlten Gefühle zu bringen scheint mir hier eine Mediation. Einfach mal im Internet schauen oder auch beim Jugendamt fragen. Manchmal gibt es auch Verfahrenspfleger oder andere geschulte Personen die einen betreuten Umgang anbieten. Auch dies wäre eine Möglichkeit, vielleicht unnötige Sorgen abbauen zu können. Leider ist auch das Jugendamt mit solchen Fragen oft absolut überfordert aber es ist der einzige Ansprechpartner der zu Neutralität verpflichtet ist und sich um die Belange der Kinder und nicht die der Eltern kümmern muss. Ich hoffe, deine Bedenken lassen sich durch den guten Kontakt von Kind und Vater zerstreuen. Und wenn ein Elternteil zu bösen Worten oder Drohungen neigt, kann das doch vollkommen natürlich sein weil er Sehnsucht nach seinem Kind hat und verzweifelt ist. Wie würde es dir an der Stelle des Vaters gehen? Glaubst du wirklich, dass der Mensch den du einmal geliebt hast, seinem eigenen Kind etwas antun könnte oder die Liebe eines Elternteils für ein Kind schädlich? Eine gute Adresse für Informationen bietet auch der Verein "VAfK". Allen Kindern beide Eltern!


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