Keine Angst, mir geht's gut. Aber mich interessiert die rechtliche Frage, eben ob der Mensch ein Recht auf Selbstmord hat? Ich meine, er hat es nicht (Stimmt das?), warum nicht?
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Der Mensch hat das Recht seinem Leben ein Ende zu machen, es gibt kein Gesetz, das Suizid verbieten würde. Wie auch? Wen will man denn dafür bestrafen, wenn der Suizid geglückt ist?
Naja laut der Bibel, kommst du dann in die Hölle. Doch für manche: Ist es hier schon die Hölle auf Erden
Super Antwort DH

Er hat.
Wolpertinger am 28. Juli 2008 13:32 kurz und knapp DH

Ich glaube nicht das es dazu einen Gesetzes Text gibt, der Selbstmord regelt.
Aber nach meiner Meinung, hat jeder Mensch das recht sein Leben zu beenden.
Ich würde mir niemals heraus nehmen zu sagen, das Menschen keinen Grund haben sich umzubringen.
Egal ob er unheilbar oder psychisch Krank ist.
LG Wolpertinger

Ein Recht darauf hat er nicht! Ich denke Gott setzt Anfang und Ende! Er bestimmt wann wir geboren werden und wann wir sterben. Das ist natürlich nicht immer zu verstehen, gerade wenn ein Mensch so große Probleme und Belastungen im Leben hat. Ich finde das sehr traurig, dass viele Menschen so verzweifelt sind und diesen Schritt tun! Wir sollten alle mit offneren Augen durch die Welt gehen und schauen, wem wir womit helfen können!
Arnel82 am 28. Juli 2008 13:49 ich bin atheist aber soweit ich weiß bestimmt ja gott anfang und ende eines lebens. woher weiß man dann eigentlich das er den suizid nicht für einen "geplant" hat? schließlich sterben leute nach langen qualvollen jahren auch an krebs oder durch autounfälle und dann war es ja auch von gott so verherbestimmt...
Ameise3 am 28. Juli 2008 13:59 Sicher weiß gott schon vor deiner Geburt wann und woran Du sterben wirst! Ich glaube allerdings daran, dass Gebet eine enorme Wirkung hat. Selbst wenn ein Mensch durch Suizid stirbt, weiß das gott natürlich. Dennoch findet er es nicht gut! Er gab uns jedoch einen freien Willen, so sind wir keine Marionetten und wir können entscheiden, ob wir unser Leben selbst beenden!
Ameise3 am 28. Juli 2008 14:02 Gott "plant" keinen Suizid! Er liebt die Menschen, er hat sie geschaffen!
Arnel82 am 28. Juli 2008 14:55 auch wenn gott keinen suizid plant so ist er doch allwissend, oder? dann müsste er aber trotzdem wissen, dass jemand suizid begehen wird oder nicht? wieso verhindert er es dann nicht schließlich weiß er ja davon und er müßte es doch verhindern wenn er es nicht gut heißt.
Wieso sollte Gott einen Suizid verhindern? Er hat uns doch einen Verstand mitgegeben und überläßt uns jegliche Entscheidungen.

Der Suizidversuch ist in Deutschland als Ausdruck des Selbstbestimmungsrechts straffrei, ebenso die Teilnahme (Beihilfe und Anstiftung) . Die Verleitung eines Schuldunfähigen oder die „Anstiftung“ mittels einer Täuschung kann jedoch Tötung (des Suizidenten) in mittelbarer Täterschaft (§ 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB) sein: Täter des Tötungsdeliktes ist dann der Einfluss nehmende Hintermann, da er das Geschehen durch sein Verhalten maßgeblich beherrscht. http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid > 8 Juristische Bewertung

Ja, hier muss ich doch mal noch etwas zu beisteuern. Tradaix sagt es richtig: Der Suizid ist STRAFFREI. Das heißt aber eben nicht, dass er legalisiert ist! Denn der Suizid ist in Deutschland noch immer nicht wirklich als Recht der Selbstbestimmung anerkannt und "firmiert" weiterhin unter Selbstmord. Mord aber ist unter Strafe verboten.
Ich möchte an dieser Stelle von den jüngst hinlänglich diskutierten Fällen absehen, in denen es um Krankheit oder extreme Altersgebrechlichkeit geht und wo ja ein Umdenken zu ersten Ergebnissen der Selbstbestimmung geführt hat:
Eine Gesellschaft, die nicht in der Lage ist, sich so zu gestalten, dass sich niemand daraus verabschieden möchte, weil er es nicht mehr erträgt – eine solche Gesellschaft kann und WILL nicht gleichzeitig zugeben, dass sie in zahlreichen Fällen mit ihrem Konzept schlicht und ergreifend gescheitert ist. Und deshalb wird der Freitod als Selbst-MORD gegeißelt. Ein Mord hat als wesentliches Merkmale die Tücke, die Hinterlist und die Übervorteilung des Mordenden - und KANN somit auf die Selbsttötung gar nicht zutreffen! Lediglich KANN zutreffen, dass jemand, der mit dem Tötungsversuch gescheitert ist, sich später wieder positiv ins Leben einfindet. Deshalb aber kann man noch lange nicht sagen, dass man jeden, der eine Selbsttötung versucht hat, anketten und vor sich selbst schützen muss, weil er ja nicht Herr seiner Sinne sei. Es mag sein, dass er aus schierer Verzweiflung nicht Herr seiner Sinne ist. Es mag aber ebenso sein, dass er der einzige ist, der seine ausweglose Lage wirklich realistisch sieht!
Wer also Selbstbestimmung zulässt, der muss auch zulassen, dass jemand eine bestimmte Lebensform für sich ablehnt und etwaig feststellt, dass es real keine Möglichkeit gibt, dieser bestimmten Lebensform zu entgehen, weil die Gesellschaft zu durchdringend ist und die Kompromisse, die man eingehen müsste, so eklatant sind, dass man sie nicht eingehen möchte.
Wenn nun also Gesellschaft immerhin schon die Straffreiheit auf den Suizidversuch einräumt (klar, den Erfolgreichen kann man nicht mehr bestrafen!), dann ist das ein erstes Umdenken. Ich bin gespannt, ob die Gesellschaft irgendwann auch dahin kommt, den sozialen Bankrott einzugestehen und das "RECHT auf die Selbstbestimmung über das eigene Leben" explizit zu erklären!
Ich denke, jeder hat das Recht über sein Leben selbst zu bestimmen. Nur darf er sich beim Suizid nicht von einer anderen Person helfen lassen, das wäre verbotene Sterbehilfe
Ich finde ja! Und wenns jemand nicht schafft sollte man ihn auch nicht in die geschlossene Einweisen ausser er hätte beim Versuch andere Gefährdet!

Wenn es so wäre, dann wäre Sterbehilfe in Deutschland legal... aber da kommen wir wider zum Absatz 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar... (Situation in Deutschland)
wandpilz am 28. Juli 2008 13:28 naja...Sterbehilfe ist ja was anderes, weil sie dazu einen aktiven Zweiten brauchen...
Wolpertinger am 28. Juli 2008 13:31 Sterbehilfe, bedeutet das jemand anderes dem Kranken beim Sterben aktiv hilft.
Das ist zu recht verboten.
Aber wenn der Sterbende eine tödliche Dosis Tbl. nimmt kann das keiner verbieten.
LG Wolpertinger

hehe wenn er tot ist ist der tot was wollen die im dann machn ? einsperren xD ``ß
Ein Recht auf Suizid hat man nicht. Und die Strafbarkeit eines erfolgreichen Suizid würde ich selbst wenn Gesetze vorhanden wären sehr fragwürdig finden.

Ja ohne quatsch, tot ist tot. Was soll man machen? In die Hölle kommt er dann auch noch.. Deswegen ist doch Wurst ob es dafür ein Recht gibt. Sie tun es doch so oder so. Die Frau, die meinen Eltern ihr Haus verkauft hat, ist auch in die Lahn gesprungen,weil sie sehr krank war. Ich bin übrigens FÜR Sterbehilfe
Die Frage ist doch, ob es laut Gesetz legal oder illegal ist. Ob der Suizid geglückt ist oder nicht, spielt dabei erstmal keine Rolle! Ich kenne nicht die Gesetze, was Selbstmord angeht!

Also generell ein schwieriges Thema. Aber mal real betrachtet kann man jemanden nicht belangen der den Suizid erfolgreich durchgeführt hat, denn der ist dann nämlich nicht mehr da. Bei einem misslungenem Suizid kommt man in die Anstalt und das ist wohl Bestrafung genug. Generell würde ich jedem vom Suizid abraten. Ich würde bei so einer Situation irgendwo nach Afrika in die Wildnis gehen und mal sehen wie weit ich komme - da glaubt man gar nicht wie schnell der Überlebenswille einsetzt. Und wenn man da wieder raus ist, dann ist man geheilt.
Wolpertinger am 28. Juli 2008 13:34 ...sorry aber Du scheinst nicht zu wissen in welch dunkle Welten sich manch Menschen aufhalten.
Denen würde es nicht helfen wenn sie in der Wildnis wären.
LG Wolpertinger
Sicherlich kann jeder Mensch seinem Leben ein Ende setzen, den für einem nicht gelungenen Selbstmordversuch wird man nicht bestraft also, es sei den das man andere in Gefahr gebracht hat.

Wie will man einen Toten bestrafen. Ist der Suizid mißlungen, ist es für ihn vielleicht eine Strafe. Wer weiß das schon. Es ist sicher auch eine Glaubenssache. Ich glaube, wenn jemand das Leben nicht mehr ertragen kann, nur noch verzweifelt ist und keinen Ausweg mehr weiß, wer will und kann ihm das verbieten?

Menschen denen der Suizid nicht gelingt,werden auf die Psychatrie gebracht, also eingesperrt. Ist wie ein Gefängniss, gleichzeitig ein Schutz für den Suizidanten vor sich selbst.
Aber nicht alle!!! LG
Mariechen99 am 28. Juli 2008 13:46 Stimmt. Und wenn, ist das lebenswert? Ich finde es nur grausam.
Pestopappa am 28. Juli 2008 13:51 Huiii Medard.... Jetzt kommt der Punkt, woran einige in diesen fragen den Kritikpunkt suchen... Das Diskutieren beginnt... Bei meinem Umgang, der Erfahrung mit diesem Patientengut und den Unterhaltungen mit denen, die es nicht geschafft haben... ich sehe vielmehr den Schutz durch die psychiatrische Aufnahme in einer Klinik als das "Einsperren".
Medard am 28. Juli 2008 18:13 @ M.P. Wenn sonst keine Hilfestellung erfolgt ist das sicher richtig, die Frage ist was man mit einem Menschen der an diesem absoluten Tiefpunkt angekommen ist tun soll. Man kann die Menschen doch nicht einfach alleine lassen in so einer Situation. Die brauchen professionelle Hilfe.
Soweit ich weiß kommt man nach einem Versuch für ein oder zwei Nächte in die Psychiatrie, aber nicht jeder muss länger bleiben. Und diese Einweisung bedeutet nicht, dass alle Rechte abgesprochen werden und man nur eingeschlossen in einem Zimmer vor sich vegetiert. Dir Bezeichnung "geschlossen" ist vielleicht etwas irreführend, denn auch Patienten auf diesen Stationen dürfen sich (mehr oder weniger, je nach Risiko) frei bewegen, sie werden nur stärker überwacht. Da ein Suizidversuch fast immer ein Hilfeschrei ist sollte den Menschen diese Hilfe doch auch gewährt werden
Über die Frage streiten sich nach wie vor die Gelehrten. Rechtlich gesehen ist Suizid in Deutschland verboten, allerdings gibt es auch Länder in denen Suizid bei schwerer Krankheit erlaubt ist.
welchem Paragrafen entnimmst du das Verbot?

Hat man. Wenn es nicht so wäre, wäre es auch egal. Wer sollte noch strafen bei Erfolg?

Rein rechtlich kann jemand, der versucht hat sich zu suizidieren, allein dafür nicht belangt werden. (Es gab Zeiten, da stand auf versuchten Suizid die Todesstrafe ...)
Meiner Ansicht und ethischen Einstellung zufolge muss jedoch jeder Mensch das Recht haben, sein Leben beenden zu können. Natürlich ist das schwierig umzusetzen, da Pubertierende laufend tragische Erlebnisse haben, die ein mehrfaches Ende des Lebens rechtfertigen würden. Wie es also praktisch durchführbar ist, kann ich nicht sagen. Allein schon die Diskussion um Sterbehilfe geht meines Erachtens in die richtige Richtung: Ich will verdammt nochmal selbst entscheiden, wann ich keine Lust mehr habe (und weiß auch schon ziemlich genau, wie ich mein Leben dann beenden werde).
geheim am 29. Juli 2008 12:12 auf versuchten Suizid steht die Todesstrafe.... ich kann nicht mehr:o))))))
...deine letzte Andeutung? Wie würdest du Schluss machen?
Wenn das Gesetz es verbieten würde, es also kein Recht auf Suizid gäbe, würde es im umkehrschluss bedeuten, dass ein versuchter Suizid ohne todesfolge auch eine Straftart wäre, vergleichbar mit versuchtem Mord. Vorsatz, Motiv etc. wären ja vorhanden. Also müsste jemand, der sich versucht hat umzubringen dann in den Knast.
Suizid ist nicht strafbar, das erbit sich ganz einfach im Umkehrschluss aus dem Gesetz, da es keinen Paragraphen gibt, der Suizid regelt.
Nur die Beihilfe ist geregelt, aber das ist eben auch ein anderer Straftatbestand - das hat schließlich nicht mehr mit dem Recht auf Selbstbestimmung zu tun.
HansWernerK am 29. Juli 2008 11:16 So, wie Suizid keine strafbare Handlung ist, so ist es NOCH nicht strafbar, sich krank zu machen. Jemand kann also beispielsweise in Urlaub fahren und völlig geschwächt zurückkehren und niemand, insbesondere sein Arbeitgeber, wird ihn dafür zur Verantwortung ziehen können (rechtlich), dass er/sie sich Schaden zugefügt hat, anstatt den Urlaub für Erholung zu nutzen.
So gibt es in unserere Gesellschaft in vielen Bereichen, auch bei der Kindererziehung, sozusagen "legitime" Möglichkeiten, sich oder anvertraute Personen zu schaden.
Eine Möglichkeit, dies zu ändern und nicht wieder dieses unleidige "Bestrafungs-System" einzusetzen ist es, mit Belohnung Menschen zu "ermuntern", einen positiven Weg auch dort zu gehen, wo das Gesetz dies nicht "verlangt".
nun, das Arbeitsrecht ist insgesamt nicht wirklich arbeitgeberfreundlich. Ansonsten - sich selbst zu schaden, war schon immer ein Recht des Menschen ;-) Aber hier schadet er ja dem Arbeitgeber und nicht nur sich selbst.
Motivation hört sich gut an, klappt aber nicht immer und bei jedem. Außerdem ist es nicht Aufgabe des Staates, die Eigenverantwortung jeder Person für sich selbst zu übernehmen, oder doch?
Und wenn sich jemand bewusst krank macht, indem er sich zum Beispiel ungesund ernährt, raucht oder alkoholkrank wird, kann ja zumindest eine private kasse sehrwohl das Risiko höher einstufen, und damit mehr Police verlangen. Ähnliches wird sicher bei den gesetzlichen kassen über kurz oder lang auch folgen.
Wenn der Mensch schon nicht das Recht hat zu entscheiden ob und wann er zur Welt kommt oder nicht dann finde ich das er wenigstens das Recht hat von dieser wieder zu entschwinden wann er will.
Mal weg von der juristischen Frage zu einer Frage, die eigentlich alles erklärt:
Wenn Du jemanden (vielleicht eine Freundin oder einen Freund) siehst, der von der Brücke springen will, würdest Du ihn nicht auch versuchen aufzuhalten?
Offenbar steckt in uns das Wissen, dass das Leben schützenswert ist, auch wenn der Betroffene im Moment (!!) keinen Sinn im Leben mehr sieht.
Oft hat jemand, der einen Selbstmordversuch überlebt hat, hinterher ein besoners bewusstes Verhältnis zum Leben, um eigenen Leben und lebt einfach viel bewusster und dankbarer weiter ...

Na ja, du kannst nicht auf selbstmord klagen- es kann dir niemand verbieten/ könnte aber kosten verursachen, wenn du vor dem letzten herzschlag noch behandelt wirst- macht auch deiner umgebung streß-allein die blaulichtfahrt des krankenwagens und der Polizei gefährden auf jeden fall leib und leben deiner (noch)mitmenschen da kann ein Herr Barschel nachträglich noch Vorbild sein: an seinem tod verdienen heute noch die Medien Kurz: Du kannst weder wenns klappt noch wenns daneben geht bestraft werden.
Soviel ich weiß, gibt es da kein Gesetz. Hat jemand Suizid durchgeführt und ist dann gestorben, kann ihn sowieso nichts mehr verurteilen.
DH!