gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hat der Arzt auch Schweigepflicht bei Minderjährigen (14 J.) bei der Blutentnahme?

gefragt von Netzstrumpfhose am 16.11.2008 um 20:52 Uhr

Ich muss in spätestens 2 Wochen zum Arzt (Blutentnahme) und habe in letzer Zeit gekifft bzw. 2 Pillen geschluckt. Mir ist klar, dass man das heraus bekommt. Meine Frage lautet jedoch: Hat der Arzt auch bei mir (bin 14) Schweigepflicht, wenn es um Drogen geht (das ist ja auch nicht der Grund, warum ich zur Blutentnahme muss), oder kann er es meinen Eltern mitteilen? Ich habe mir auch schon überlegt mit ihm darüber zu reden.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Recht x 35.332 Kinder x 17.997 Medizin x 15.201 Beruf x 14.626 Arzt x 2.952 schweigepflicht x 77 Blutentnahme x 13

Qetan
beantwortet von Qetan am 16. November 2008 20:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Er macht doch nur eine Blutentnahme und kein Drogenscreening, oder? Hör jetzt mit dem Kiffen auch. Eine Schweigepflicht Deinen Eltern gegenüber hat er bei Deinem Alter noch nicht.

Kommentar von Netzstrumpfhose am 16. November 2008 20:57

ja, er macht nur eine Blutentnahme.

Kommentar von C457a976f16fe866efafc545a63e22fcsmallQetan am 16. November 2008 20:58

Also wird auch nichts gefunden. Hör bitte trotzdem auf.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 16. November 2008 20:54
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja genau, sprich mit ihm.

Und höre bitte auf, Drogen zu nehmen, die sind nämlich in Deinem Alter besonders schädlich. mach dem Arzt klar, dass das nicht mehr passieren wird.

Ich habe auch Drogen genommen, weil ich furchtbar neugierig war, aber ich habe gewartet, bis ich 30 war.

Außerdem solltest Du bei einer guten Gelegenheit unbedingt mit Deinen Eltern reden.

Kommentar von Netzstrumpfhose am 16. November 2008 20:58

ich habe mit meinen Eltern mehr als oft genug versucht zu reden-das ist mir auch gelungen und sie haben versucht meine Wünsche umzusetzen, allerdings nur für kurze Zeit. Seitdem rede ich nicht mehr mit ihnen über meine Probleme.

Kommentar von Bdf71a08a26db27ae0eb65fcab30fbfdsmallYuLy42 am 16. November 2008 21:01

Wie Qetan schon sagt, bei einer normalen Blutentnahme wird nichts gefunden.

Nimm aber bitte keine Drogen mehr, die können Dir das gesamte Leben versauen.

Wenn Du mit Deinen Eltern nicht mehr sprechen kannst, suche mal nach eine Beratungsstelle für Jugendliche.

Kopf hoch! Alles Gute.


mojo182
beantwortet von mojo182 am 4. Januar 2009 18:42
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die eigentliche Frage ist ja wie es mit der Schweigepflicht aussieht, diese möchte ich dir gerne Beantworten da ich selber Arzthelferin bin.

Also die Schweigepflicht besteht auch gegenüber Eltern/Personensorgeberechtigten eines Minderjährigen, wenn dieser selbst eine ausreichende Einsichtsfähigkeit zum Verständnis von Diagnose und Therapie besitzt!!!

Hoffe ich konnte dir damit i.wie helfen!!

Und wenn du schlau genug bist hörst du damit auf...


anonym
beantwortet von juliamarie am 16. November 2008 20:56
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Naja, es ist nicht schlecht, dass du Dir da Sorgen machst, aber ich kann dir versichern, dass man das nicht im Blut nachweisen wird. Da muss man spezielle Untersuchungen anstreben, in der normalen Untersuchung wird nicht nach sowas geschaut.

Kommentar von Netzstrumpfhose am 16. November 2008 21:01

Ist es auch noch eine normale Untersuchung, wenn ich die Krankheit ADS (das H ist bewusst weggelassen, weil ich nicht hyperaktiv bin)habe und er kontrollieren will, wie ich mich entwickel und ob mit mir noch alles in Ordnung ist?

Kommentar von juliamarie am 16. November 2008 21:14

Ja, es ist auch dann eine normale Blutuntersuchung. Ich würde dir auf jeden Fall dringend raten, das Zeug einfach wegzulassen. Nimmst du Ritalin bei deinem ADS?


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.