Darf das Sozialamt den Namen der Person heraus geben die den Hinweis gegeben hat? Der Hinweis war berechtigt und der angezeigten Person wurden die Bezüge gestrichen. Jetzt möchte diese wissen wer der jenige war, hat gegen das Sozialamt mit dem Rechtsanwalt gedroht und behauptet jetzt ihr würde der Name durchs Sozi preis gegeben werden, das sie bei der Polizei ANzeige machen kann. Wie gesagt die ANzeige war telefonisch.

Ein Rechtsanwalt hat jedenfalls Akteneinsicht und wird daher den Namen unschwer feststellen können.

Wenn hier eine Mutter von zwei Kinder fragt, ob das Taschengeld, das der Vater den Kleinen gibt, auf das ALG II angerechnet wird, dann gebe ich auch mal einen Tipp, der nicht ganz legal ist. Aber uns sollte klar sein, dass Sozialbetrug auf Kosten uns aller geht und für die wirklich Bedürftigen immer weniger Geld bleibt. Und das finde ich persönlich einfach widerlich! Eine alte Frau, die ihr Leben lang gearbeitet hat, dreht den Euro dreimal um aber manche machen sich nebenbei eine schnelle Mark! Da platzt mir der Kragen!
Das sehe ich eben auch so. Und sich innerhalb weniger Monate 10.000 Euro zusammen sparen zu können und dann aber Sozi beziehen finde ich einfach nicht richtig.
pippi60 am 13. Juli 2008 21:28 Für mich hat so etwas nichts mit denunzieren zu tun, aber ich würde es annonym machen. Eine Freundin hat mal das Jugendamt berechtigt informiert und ihr Name wurde weitergegeben. Das gab Ärger in der Nachbarschaft.
Wenn der Name rauskommen würde, müßte diese Person mit gehörigem Ärger rechnen wenn nicht sogar mit körperlicher Gewalt. Deswegen eben die Frage.

Der Versuch das Sozialamt zu erpressen sollte wohl ins Leere laufen. Erst Recht wenn der Hinweiß /Anzeige berechtigt war. Mach Dir also keine Gedanken.
Achtung wenn jemand behaupten sollte dass Du es gewesen bist, streite alles ab! Es gibt Leute die auf eine Art Dummfang gehen unter dem Motto getroffene Hunde bellen. Wenn aber keiner bellt haben sie dann ein großes Problem das sie manchmal sogar krank machen kann weil es sie innerlich zerfrisst.
Aber wenn diese jenige einen RA einschaltet hat der doch Einsicht auf die AKten!?!
regideur am 13. Juli 2008 21:36 Und?
Da steht dann was?
Ein Name oder eine Telefonnummer meines Wissens nur ganz selten. Lass ihn die Akten einsehen damit er dann ganz genau weiß dass er gegen Dich nichts machen kann.
Ja das müßte rauszufinden sein, denn sonst könnte ja jeder irgentetwas behaupten.Hast du nun angst bekommen, das dein Name rauskommt? warum hast du das denn gemacht?
Diese Person hat angeben alleinerziehend zu sein und nicht zu wissen wer der Vater ihres Kindes ist. Sie wohnen gemeinsam in einer WOhnung die vom Sozi bezahlt wurde und der Mann verdient überdurchschnittlich.
Tja, solchen Betrügern muß das Handwerk gelegt werden !!! Das sind ausgesprochene SCHMAROTZER
ich finde betrug auch nicht gut. aber die kinder können ja nichts dafür oder darum hätte ich es gelassen. und woher kann man so genau wissen wieviel der vater verdient / und ob es überhaupt der genetische vater ist. dann musst du diese leute ja sehr gut kennen.
Sie hat damit geprahlt das sie das Sozialamt bescheißt und wieviel ihr Mann verdient. Hat mir auch das Geld gezeigt das sie in der Wohnung versteckt habt das es auf den Konten nicht auftaucht. Und das er der genetische Vater ist stimmt zu 1000%.
hehe dann hätte ich sie ausgeraubt =))
*lach....Scherzkeks
Wenn die Anzeige berechtigt war, besteht kein Grund für eine Anzeige gegen denjenigen, der ihn beim Sozialamt angezeigt hat. Schließlich war die Anzeige beim Sozialamt berechtigt - im anderen Fall wäre es Verleumdung gewesen - das ist aber in dem Fall ja nicht so.
Sie möchte eben Rache, da ihr jetzt alle Bezüge gestrichen wurden. Was ich ziemlich dumm finde.
Kann ich mir vorstellen, aber bisher ist es wohl nur eine Drohung. Ich hätte davor keine Angst - falls aber doch der Name vom Amt genannt werden sollte - kann sich der Bedienstete warm anziehen.
Die Sachbearbeiterin hat nicht nach dem genauen Namen gefragt und meinte auch sie hätte den auch schon wieder vergessen, da ihr der Fall bekannt ist. Da auf Grund persönlicher Ängste der Hinweis anonym bleiben soll.
Glaub mir: Wenn das mein Fall wäre, würde ich entweder den Namen herausbekommen oder die Sache zur Niederschlagung bringen.
Bei einer telefonischen Aussage wo nur der Nachname genannt wurde?
Och, ich weiß schon, wie man Leute befragt.
Jetzt muss ich mal dumm nachfragen. Der Fall scheint ja dem Amt schon vor dem "Tipp" bekannt gewesen zu sein. Der Name spielt also so wie so keine Rolle. Selbst wenn der Tipp also anonym abgegeben währe, würde der Betreffende doch auch so keine Bezüge mehr bekommen. Der Fall ist doch vom Amt geprüft worden. Eine Niederschlagung währe doch somit auch nicht mehr möglich. Oder habe ich da jetzt etwas falsch verstanden???
Ich gehe davon aus, daß das Sozialamt erst auf die Denunziation tätig geworden ist. Sonst sähe es natürlich etwas anders aus.
Die Sachbearbeiterin sagte das ihr der Fall sowieso spanisch vorkommt und sie schon eine Prüfung angesetzt hat für diese Person. Und der Name des Anrufers sei weder gemerkt noch aufgeschrieben.
Es kamen also schon vor der Denunzierung Zweifel auf Seiten des Amtes auf. Vor allem mußte ich nur die Straße und Hausnummer sagen da sagte sie mir schon den Namen der Person ohne das ich diesen erwähnen mußte.
Mir scheint die Sachbearbeiterin sehr clever zu sein.