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Hat das Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen?

gefragt von segalo am 04.04.2008 um 14:31 Uhr

Kann mir jemand dazu helfen?

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Recht x 35.295 Familie x 9.409 Eltern x 1.927

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 4. April 2008 14:33
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Nein, ein Kind kann das Umgangsrecht nicht einklagen, das hat der BGH vor zwei Tagen entschieden.


Shadowmoon
beantwortet von Shadowmoon am 4. April 2008 14:34
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Ja, wenn das Kind alt genug ist die Situation zu verstehen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 4. April 2008 14:33
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Das kind hat grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, aber wenn einer partout nicht will...


dragon100
beantwortet von dragon100 am 4. April 2008 14:32
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Laut gestrigem Gerichtsurteil:nein!


anonym
beantwortet von swchen am 2. Februar 2009 10:56
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würdest du dein kind zum anderern elternteil geben, wenn dieser absolut nicht will?


Qetan
beantwortet von Qetan am 4. April 2008 17:46
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Leider nicht mehr wenn ein Elternteil es kategorisch ablehnt.


anonym
beantwortet von oavelxxta am 4. April 2008 14:35
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Grundsätzlich ja. Nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zugebilligt, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Darüber hinaus ist festgelegt, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes gehört.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 4. April 2008 14:37

Das ist falsch! lt.BHG


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 4. April 2008 14:35
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generell ja.

wenn ein elternteil es aber nicht will, muss das akzeptiert werden.


barbarinchen
beantwortet von barbarinchen am 4. April 2008 14:33
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Also - ich denke schon! Das sollte jedes Kind haben!!! Da würd ich vielleicht mal ein ernstes Gespräch mit beiden Elternteilen, oder zumindest mit dem, bei dem du wohnst, führen, denn da scheint ja was ganz schön schief zu laufen!!

Kommentar von 6e710ec6560b1a8243ec4808b74a0f1asmallbarbarinchen am 4. April 2008 14:35

Entschuldigung - oder du bist einer der Elternteile - dann denkt doch mal mehr an das Wohlergehen des Kindes???


anonym
beantwortet von OldieEins am 4. April 2008 14:33
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Dazu gab es doch vor ein paar Tagen ein Gerichtsurteil, oder?


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