Kann mir jemand dazu helfen?

Nein, ein Kind kann das Umgangsrecht nicht einklagen, das hat der BGH vor zwei Tagen entschieden.
Ja, wenn das Kind alt genug ist die Situation zu verstehen.

Das kind hat grundsätzlich das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, aber wenn einer partout nicht will...
würdest du dein kind zum anderern elternteil geben, wenn dieser absolut nicht will?

Leider nicht mehr wenn ein Elternteil es kategorisch ablehnt.
Grundsätzlich ja. Nach der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurde dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit jedem Elternteil zugebilligt, wobei jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Darüber hinaus ist festgelegt, dass der Umgang mit beiden Elternteilen in aller Regel zum Wohl des Kindes gehört.
dragon100 am 4. April 2008 14:37 Das ist falsch! lt.BHG
generell ja.
wenn ein elternteil es aber nicht will, muss das akzeptiert werden.

Also - ich denke schon! Das sollte jedes Kind haben!!! Da würd ich vielleicht mal ein ernstes Gespräch mit beiden Elternteilen, oder zumindest mit dem, bei dem du wohnst, führen, denn da scheint ja was ganz schön schief zu laufen!!
barbarinchen am 4. April 2008 14:35 Entschuldigung - oder du bist einer der Elternteile - dann denkt doch mal mehr an das Wohlergehen des Kindes???
Dazu gab es doch vor ein paar Tagen ein Gerichtsurteil, oder?