Ich las neulich im Supermarkt. Sehr geehrte Kunden, wir bitten Sie Ihre Taschen, an der Information abzugeben. Andernfalls weisen wir darauf hin, dass wir an der Kasse Taschenkontrollen durchführen müssen.

Nein, dazu sind sie keinesfalls berechtigt. Auch die Hinweise ändern nichts daran. Taschenkontrollen dürfen nur von der Polizei durchgeführt werden. Ich weigere mich grundsätzlich bei Aufforderungen durch das Personal.

Das dürfen sie grundsätzlich nicht. Das Recht hat ausschließlich die Polizei.
Dazu gibt es ein Urteil des BGH, das es nicht zulässig ist. Az. VIII ZR 106/93 vom 3.11.93. Wer mehr wissen möchte, hier der Link dazu:
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/isle/sr/urteile/124%5F39.htm

Das Kassenpersonal im Supermarkt hat kein Recht die Taschen zu kontrollieren aber sie haben das Recht jemanden bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Denn nur die Polizei darf die Taschen kontrollieren.
Das mit dem Festhalten ist doch Freiheitsberaubung?
Was ist denn, wenn ich wichtige Termine habe. Nur weil die einen (ggf ungerechtfertigt) festhalten, verpasst man den Zug oder den Flieger...
Ich glaube nicht, dass die einen festhalten dürfen! Gibt's dafür Belege?
Gruß wiele
selbstverständlich darf "jeder" (ein Ladendetektiv hat z.B nicht mehr oder weniger Rechte als jede andere Person, Polizei ausgenommen) eine andere Person festhalten wenn er eine bemerkt hat wie jemand anderes ein Straftat begangen hat. Allerdings natürlich nicht ohne Grund.

Wenn es dort die Möglichkeit gibt, die Taschen zu deponieren, an der Information oder in Schliessfächern, dann kannst Du die Kontrolle doch problemlos vermeiden.
Wenn Du auch das ablehnst, dann solltest Du vielleicht besser in einem anderen Geschäft einkaufen.
nein haben sie nicht. Allerdings können sie den Zutritt mit Taschen einschränken, wenn sie Schließfächer oder Abgabeeinrichtungen vorhalten.
Rolf u. Högemann am 1. Juni 2007 19:57 Sie dürfen Dir auch nicht den Zutritt verweigern, wenn Du eine Tasche dabeihast...
@ Rolf u. Högemann: Doch, denn Hausrecht haben Sie. Überzogen gesagt können Sie einen "Türsteher" aufstellen, der Gesichtskontrolle macht... Ist natürlich pure Theorie.
Es gibt im Supermarkt duchaus die Möglichkeit für Taschenkontrollen - und sei es durch die Polizei oder den Hausdedektiv. Deshalb weisen auch fast alle Märkte schon mit Schildern auf dem Parkplatz darauf hin, dass die Taschen nicht mit in den Markt hineingenommen werden dürfen. Ich finde das fair, denn ich hab nicht die geringste Lsut, die ständigen Klauereien durch überhöhte Preise zu finanzieren. Oft such ich mir das Geraffel inzwischen übers Internet und lass es mir schöööön bequem kostenfrei ins Haus schleppen :-) Das spart ne Menge Zeit und ist oft billiger - Sprit spart man auch und so macher Zweitwagen wird dadurch überflüssig.
Das ist eine richtig gute Einstellung!
Der Detektiv hat jedoch nicht das Recht, eine Taschenkontrolle duchzuführen. Der detektiv hat nur das jeder manns recht Gruß Albin
klar kann man sich weigern... der Ladenbesitzer kann sich aber auch weigern dich jemals wieder in seinen Laden zu lassen.
Da bräuchte er mir den Zutritt nicht zu verweigern - ich käme von allein nicht wieder. Bei berechtigtem Verdacht, weil z. b. der Detektiv meint, er hätte mich beim Einstecken von etwas beobachtet, wäre ich gern zum Taschenvorzeigen bereit. Aber Generalverdacht? Wo sind wir denn - der Laden hätte mich zum letzten Mal gesehen.
Ist doch einfach: Für jeden Ladendieb wird doch eine Gebühr erhoben. Ich mach das genau so (weise vorher unter Zeugen darauf hin). Bei unbegründetem Verdacht eine Gebühr an mich. Aber Hallo - das wirkt!!!!
@gri1su.Ist Dir das wirklich schon öfter passiert? Mir noch nie. Da warte ich schon lange drauf. Dann knallt es aber...( Verbal natürlich).
bisher dreimal. Aber immer hatte ich andere Metallgegenstände im Einkaufsbeutel, die die Anlage ausgelöst haben. Aber meine "Gebühr" habe ich bekommen......