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Hat das Europarecht kompletten Vorrang vor nationalem Recht?

gefragt von macau am 29.10.2009 um 17:41 Uhr

Gilt das auch für die deutsche Verfassung?


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anonym
beantwortet von Weigan am 29. Oktober 2009 17:44
1x
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Ja, auch das Grundgesetz hat sich dem EU-Recht unterzuordnen. Es wird aber gesagt, dass das nicht für Art. 73 III GG gilt. Das ist die Ewigkeitsgarantie, die selbst das EU-Recht nicht antasten kann.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 30. Oktober 2009 16:30
1x
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das EU-Recht muss immer vorher in nationales Recht umgesetzt werden. Nationales Recht hat Vorrang zumindest bis der europäische Gerichtshof dieses Recht nicht beanstandet hat.


anonym
beantwortet von eliag am 29. Oktober 2009 17:43
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nein.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 1. November 2009 08:17
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ja, weil eu-recht eine der wichtigsten voraussetzungen ist.


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