hustenkill am 28.10.2009 um 22:21 Uhr
konkret: wenn ich vom arbeitsamt so beraten werde, dass ich nicht die leistungen bekomme, die mich vor arbeitslosigkeit schützen: verstößt das gegen welches gesetz, wenn?

Ne, die haben nur Grundsicherung und jede weitere Leistung ist eine so genannte Kannleistung die man beantragen muss. Wenn man sich auskennt hat man viel mehr als ein anderer der sich nicht auskennt, das ist Fakt.
Ja, es verstößt gegen eins. Das weiß ich sicher.
Sie haben Beratungspflicht.
Welches Gesetz kann ich dir nicht sagen, da müsstest du dich mal durch das SGB wühlen...
Volker13 am 28. Oktober 2009 22:31 SGB II und III
hustenkill am 28. Oktober 2009 22:33 ja, ich hab auch das gesetz gefunden, das sagt, wann usw. man das bekommt, um was es mir geht. bloß: wo steht, was passiert, wenn auf diese gesetze nicht aufmerksam gemacht wird?? (sgb?) (stgb?)
Boah, das kann ich dir jetzt ohne langes Suchen auch nicht beantworten...
Frag mal hier: www.elo-forum.org
Die sind da fit. Sind sehr bekannte "Kämpfer" in dem Forum unterwegs, u.a. Martin Behrsing, der immer wieder AlgII-Skandale aufdeckt.
hustenkill am 28. Oktober 2009 22:47 kennst du den unterschied zwischen arbeitssuchend und ausbildungssuchend? ist man direkt nach einem schulabschluss beides?
Nee, mit Ausbildung und Amt kenn ich mich nicht aus. Erfrag dir das mal in dem Forum.
Deswegen haben sie auch eine Beratungspflicht.