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hat das arbeitsamt eine beratungs-/belehrungspflicht?

gefragt von hustenkillhustenkill am 28.10.2009 um 22:21 Uhr

konkret: wenn ich vom arbeitsamt so beraten werde, dass ich nicht die leistungen bekomme, die mich vor arbeitslosigkeit schützen: verstößt das gegen welches gesetz, wenn?


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winfaq
beantwortet von winfaq am 28. Oktober 2009 22:24
1x
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Ne, die haben nur Grundsicherung und jede weitere Leistung ist eine so genannte Kannleistung die man beantragen muss. Wenn man sich auskennt hat man viel mehr als ein anderer der sich nicht auskennt, das ist Fakt.

Kommentar von crazyone1989 am 28. Oktober 2009 22:30

Deswegen haben sie auch eine Beratungspflicht.


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 28. Oktober 2009 22:22
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Ja, es verstößt gegen eins. Das weiß ich sicher.

Sie haben Beratungspflicht.

Welches Gesetz kann ich dir nicht sagen, da müsstest du dich mal durch das SGB wühlen...

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 28. Oktober 2009 22:31

SGB II und III

Kommentar von 3ce9e343588da101a562ecf58235392fsmallhustenkill am 28. Oktober 2009 22:33

ja, ich hab auch das gesetz gefunden, das sagt, wann usw. man das bekommt, um was es mir geht. bloß: wo steht, was passiert, wenn auf diese gesetze nicht aufmerksam gemacht wird?? (sgb?) (stgb?)

Kommentar von crazyone1989 am 28. Oktober 2009 22:45

Boah, das kann ich dir jetzt ohne langes Suchen auch nicht beantworten...

Frag mal hier: www.elo-forum.org

Die sind da fit. Sind sehr bekannte "Kämpfer" in dem Forum unterwegs, u.a. Martin Behrsing, der immer wieder AlgII-Skandale aufdeckt.

Kommentar von 3ce9e343588da101a562ecf58235392fsmallhustenkill am 28. Oktober 2009 22:47

kennst du den unterschied zwischen arbeitssuchend und ausbildungssuchend? ist man direkt nach einem schulabschluss beides?

Kommentar von crazyone1989 am 28. Oktober 2009 23:00

Nee, mit Ausbildung und Amt kenn ich mich nicht aus. Erfrag dir das mal in dem Forum.



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