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Hat alleinerziehende Witwe, (Witw.-Rente 1100 €) Anspr. auf Soz.-Hilfe od. Wohngeld?

gefragt von UdoFaerber am 08.06.2008 um 17:26 Uhr

Eine alleinerziehende Mutter, ( Witwe) mit 2 kleinen Kindern, ( 5 und 11 Jahre alt ), lebt von ca. 1.100,- € Witwen-Rente und ca. 300,- € Kindergeld. Die laufenden Kosten für Wohnung und dringend benötigtes KFZ betragen im Monat ca. 800,. €. Welche Möglichkeiten der staatl. Unterstützung, ( Sozialhilfe, Wohngeld,o.ä.) gibt es?

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Recht x 35.286 wohnen x 7.318 Rente x 1.547 Wohngeld x 700 Sozialhilfe x 435 Witwe x 25 Witwenpension x 4

moon73
beantwortet von moon73 am 8. Juni 2008 17:32
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Auf dieser Seite kann die Mutter eventuelle Ansprüche auf ergänzendes hartz IV selbst ausrechnen: http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
In Netz gibt es auch den Kindergeldzuschlagsrechner und auch das Wohngeld kann man sich online berechnen lassen. Einfach mal googlen.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 8. Juni 2008 17:35
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Vielleicht kannst Du Wohngeld bekommen. Du kannst auch einen Antrag bei der ARGE stellen, ich vermute aber, dass Du mit Deinen Bezügen über der Grenze liegst. Das Amt zahlt die Kosten für die Unterkunft nur im angemessenen Rahmen. Das heißt, Deine Wohnung dürfte nicht größer als 75 qm sein. Die Miete muß angemessen und ortsüblich sein und das ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Warum brauchst Du ein Auto? Ist ein Kind vielleicht behindert? Ansonsten finanziert die ARGE kein Auto, das mußt Du Dir sozusagen "vom Mund absparen". Es tut mir leid, Dir nichts positiveres schreiben zu können, zumal ich mich in Deine Situation aus eigenem Erleben gut hineinversetzen kann. Trotzdem alles Liebe und Gute und viel Kraft!


wj2000
beantwortet von wj2000 am 8. Juni 2008 17:28
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Wohngeld einfach beantragen. Dann siehst du ob du was bekommst.


carlotte
beantwortet von carlotte am 8. Juni 2008 17:57
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Sozialhilfe gibt es bei der Höhe der Bezüge nicht, aber es gibt wahrscheinlich Wohngeld. Dies ist viel komfortabler, da die Selbstbestimmung bei der Frau selbst bleibt und sie von keiner Seite gedrängt wird, die Mietkosten zu verringern oder Arbeit anzunehmen, obwohl sie kleine Kinder hat.
Wohngeld kann im Rathaus beantragt werden und gilt ab dem Monat der Antragstellung, allerdings dauert bei uns die Bearbeitung manchmal sechs Wochen und länger.
Viel Glück! Die Lebenssituation ist ja von sich aus schon schwierig genug, da möchte ich lieber nicht tauschen!


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