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Harz4 und private Insolvenz , Teilgewerbe möglich ?

gefragt von ManuelaSteffiManuelaSteffi am 25.06.2009 um 13:59 Uhr

Hallo, ich habe seid einem Jahr meine private Insolvenz am laufen, beziehe als alleinerziehende schon seid längerem Harz4. Nun habe ich mir überlegt, im Bereich als Professionelle so zu arbeiten, das ich die Freigrenze erstmal nicht überschreite. Nebengewerblich mit versteuerung versteht sich, also legal. Nun hat mir aber das Gewerbeamt den kleinen Gewerbeschein nicht gegeben WEIL ich pr.Insolvenz habe. Ich weiß aber nun das es doch klappen kann mit dem gewerbeschein, meine Frage ist nun : wenn ich MEHR als bis zur freigrenze Verdiene, kann ich somit problemlos meine Schulden bezahlen ODER zieht es mir die Arge ab ? Ich werde diesen Job nicht Vollberuflich leisten können, es ist absehbar für mich das ich weder den Lebensunterhalt noch Krankenversicherungen USW eintreiben kann, da ich ja auch ein Schulpflichtiges Kind von 12 jahren habe.

Ist mein Plan realisierbar ohne Probleme ? Oder bin ich letzendlich doch gezwungen , unter der Hand zu arbeiten ???

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Harz4 x 214 Private Insolvenz x 39 Teilgewerbe x 4

ManuelaSteffi
beantwortet von ManuelaSteffi am 25. Juni 2009 14:07
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Ich weiß das die Arge ihr recht fordern wird, aber die Gläubiger doch ebenso. Was geht VOR ? Lebensunterhalt und/oder Schulden tilgen mit der Gefahr das ich weniger an Lebensunterhalt habe als mir vom Gesetz der Arge her zusteht ?


mondlicht82
beantwortet von mondlicht82 am 25. Juni 2009 14:02
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Alles bis zur freigrenze von Hartz IV müsstest du behalten dürfen, das was drüber ist wird i.d.R. angerechnet.


anonym
beantwortet von Mensch890 am 25. Juni 2009 14:01
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Sobald du ein weiteres einkommen hast, egal welcher art, wird dir das von Harz 4 abgezogen, jemehr du verdienst, desto mehr wird dir abgezogen


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