highliner am 28.01.2009 um 21:39 Uhr
hallo alle zusammen,
eine frage, wenn ich harz4 beziehe und einen 1,20€ job habe, ich will harz4 abmelden wird mir dann der 1,20€ job gestrichen?
ich will harz4 abmelden weil meine frau und meine tochter dadurch nachteile haben und ich kein geld vom amt bekomme, aber meine frau und meine tochter jeden monat ihre lohnscheine abgeben müssen.

Ja! In dem Moment, wo Du Dich aus dem ALG2-Bezug abmeldest, verlierst Du auch den 1,20€-Job, da diese den ALG2-Beziehern vorbehalten sind.
Wenn Ihr zusammenlebt, bildet Ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Da wird das Einkommen entsprechend angerechnet, z.B. wird das Kindergeld auch als Einkommen angerechnet. Aber ein kleiner Zusatzverdienst, glaube ca. 120.- Euro monatlich darfst du hinzuverdienen
Grundfreibetrag sind 100,00 Euro / Monat lt. SGB II
1hoss43 am 28. Januar 2009 21:45 Falsch! Der 1,20€-Job hat nichts mit einem Minijob zu tun!
Nein, die 1,20 Euro sind eine Mehraufwandsentschädigung für die Arbeitsgelegenheit und nicht mit einem Zuverdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung vergleichbar. Die Mehraufwandsentschädigung ist komplett anrechnungsfrei, egal wie viel sie beträgt. Das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung ist nur bis 100,00 Euro / Monat anrechnungsfrei.
frastaft am 28. Januar 2009 21:48 Er darf soviel dazu verdienen wie er will, nur wird dementsprechend der Bezug gekürzt oder gestrichen. Ich kann es nicht mehr hören, als Hartz 4 Empfäger darf ich nur 100 Euro nebenher verdienen.
Wenn dann man genug Arbeit für alle da wäre...
Aber Du hast Recht. Ziel sollte auch weiterhin für jeden Leistungsbezieher bleiben so viel wie möglich an Einkommen zu erwirtschaften und alle Steuerzahler damit zu entlasten und letztlich auch selbst etwas für die öffentlichen Kassen zu tun.
frastaft am 28. Januar 2009 21:53 Ich suche im Moment wieder 4 Aushilfen im Hotel-Restaurant, und das ist die Antwort, die ich immer bekomme.
Sicher ist es schwierig die Spreu vom Weizen zu trennen, aber sei sicher, es gibt viele ALG 2 Empfänger die lieber heute als morgen arbeiten wollen und niemand gibt ihnen eine Chance. Viele haben auch den Antrieb verloren und zu sehr ans zuhaus sein gewöhnt. Einige haben auch den Ausweg im Alkohol gesucht. Was fast alle eint, ist eine schwierige Vergangenheit und eine entsprechende Geschichte. Klar es gibt auch die Schmarotzer, die jeden Winkel Ihrer Rechte kennen und ausnutzen und für alles eine Ausrede haben. Die sich mit den staatliche Leistungen + Schwarzarbeit arrangiert haben. Aber auch hier steckt oft eine Geschichte dahinter. Schulden, Gläubiger, Inkassobriefe, Gerichtsvollzieher, Eidesstattliche Versicherungen, Unterhaltsverpflichtungen, Insolvenzverfahren etc. Auf keinen Fall kann man alle über einen Kamm scheren.
frastaft am 28. Januar 2009 22:03 Wenn man heute schon ARGE als Berufsbezeichnung benutzt, kann ich die Antwort verstehen.
Was spricht dagegen. Sicher ist es nicht die tatsächliche Berufsbezeichnung, doch die würde eh keiner zu dem Fachbereich zuordnen können in dem ich tätig bin. Nachdem ich lange "Sozi-Mitarbeiterin" war bin ich nun seit 2005 im Leistungsbereich der ARGE tätig, wer kann da mit "Verwaltungsfachangestellte" was anfangen? Andere schreiben lieber nichts rein, dass könnte man auch entsprechend auslegen, oder?
frastaft am 28. Januar 2009 22:14 Dann entschuldige ich mich, ich habe auch schon öfters als Berufsbezeichnung ALG2 Empfänger gehört.
Alles klar, schon OK.
frastaft am 28. Januar 2009 22:17 Gute Nacht
Kannst Du das nochmal so beschreiben, dass man Dich versteht?
Wenn Du über die ARGE gemeinnützig arbeitest, dann nur solange Du auch im Leistungsbezug stehst. Wenn Du darauf verzichtest, ist die Arbeitsgelegenheit in der Regel auch futsch.
highliner am 28. Januar 2009 21:44 ja gut meine wortwahl ist wohl einwenig komisch gewählt, aber du hast mich schon richtig vestanden. danke

Erkundige dich beim Amt. Hast den Job vom Amt, ich sag mal, aufgebrummt, bekommen oder selbst gesucht. Dann dürfte da nichts passieren. Aber denk an deine Krankenversicherung, wer bezahlt die dann...