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harz 4 kaltmiete

Frage von mietzdad mietzdad

wie hoch darf die kaltmiete bei einer person mit harz 4 in wiesbaden-biebrich sein-und wie hilft eim das amt wenn man da hinziehen will..........möchte von dresden zurück in meine heimat wiesbaden.wer kennt sich aus ?

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Antworten (5)

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    Antwort von Samml Samml

    Evt. hilft das Dresdner Amt mit einem Kradot, denn so haben sie ja einen Empfänger weniger,die Kosten für Unterkunft sind je nach Arge verschieden, würde auch vorher in Wiesbaden nachfragen, ob ALG II sofort weitergezahlt wird, nicht das eine Sperre verhängt wird.

    Kommentar von mietzdad mietzdad

    was ist den ein kradot ??? sperre gibts da nochnicht noch darf man selbst entscheiden wo man leben darf.....noch...wer weiss wielang.....bis man das grundrecht auch noch verliert.

    Kommentar von Samml SammlSamml

    Sorry, Kredit natürlich

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Eine Nachbarin wollte wieder in ihre Heimatstadt ziehen, weil ihr Kind dort eine Lehrstelle gefunden hat und das wurde von der ARGE abgelehnt, Wenn Du dort eine Arbeit aufnehmen könntest, sähe es wesentlich beser aus.

    Kommentar von mietzdad mietzdad

    das mit der arbeit ist nicht so einfach-da brauch ich erst ne wohnung-und selbst mit arbeit ......schau mal oben was ich schon geantwortet hab......hab mich hier beim amt schon schlau gemacht......danke für deine antwort

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    die angemessenen mieten sind regional unterschiedlich, wie es in wiesbaden ausschaut musst du dort vor ort erfragen.

    ob das amt beim umzug behilflich ist, kommt auf den umzugsgrund an, aus lauter jux und dallerei wird kein umzug vom staat übernommen.

    Kommentar von mietzdad mietzdad

    vor ort wär gut geht aber nicht (hartz4 armut)-muss doch einen anderen weg geben die kaltmiete sicher von hier aus zu erfahren-damit ich die richtige wohnung suchen kann.....aber danke

    Kommentar von xyungeloest xyungeloestxyungeloest

    es gibt wege das zu erfahren, z.bsp. das telefon oder internet.

    und das hast du doch, trotz "Hartz 4-armut".

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    Antwort von kleinemaus157 kleinemaus157

    ICh glaube nicht, dass dir das Amt den Umzug selbst bezahlen wird. Den musst du sicher aus der eigenen Tasche zahlen. Ansonsten gild doch in erster Linie die Regelung mit den m². Für eine Personen stehen dir 45 Quadratmeter zu. Die Kaltmiete richtet sich nach den Ortsüblichen Durchschnitt. Den kenne ich leider nicht. Das Amt würde dir sicher helfen ozw. sogar den Umzug zahlen, wenn du in der alten Heimat einen neuen Job gefunden hättest. Viel Glück beim UMzug!!

    Kommentar von mietzdad mietzdad

    danke das mit den allgemeinen umständen wie qm kenn ich da ich hartz 4 hab-das amt zahlt 185€ für den umzug in eine angemessene wohnung-einen kompletten umzug zahlt das amt nur wenn ich einen arbeitgeber hab der dich min. für 1 jahr fest einstellt und bis sich das erfüllt gibts das umzugsgeld nur als darlehn!

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    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Frage am besten bei der ARGE in Wiesbaden, wie hoch die KdU (Kosten der Unterkunft)dort für eine Person für eine angemessene Wohnung sein dürfen.

    Wenn du aus Gründen des Heimwehs zurück willst musst du das mit eigener Kraft schaffen, da hilft dir kein Amt.

    P.S. Es heißt Hartz, nach Peter Hartz und nicht nach dem klebrigen Saft der Nadelhölzer.

    Kommentar von mietzdad mietzdad

    danke das mit dem T hab ich übersehen

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