Harz 4 in Wohnung die den Eltern gehört?
Hallo ich habe mal eine Frage: bin 35 Jahre alt und muss nun Harz 4 beantragen. Aktuell wohne ich zur Miete in einer Eigentumswohnung meiner Eltern, die nach Größe und Preis angemessen ist. Kann die Arge trotzdem den Übernahme der Miete verweigern, weil die Wohung im Eigentum meiner Eltern steht?
Danke!
3 Antworten
Die Arge muss die Miete übernehmen. Deine Eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig. Das wäre ja zu blöd, wenn du auf Kosten der Arge umziehen müsstest.
OK, danke für die Antwort.
Ich kann den beiden anderen nur beipflichten. Es ist egal, wem die Wohnung gehört, Miete musst du ja trotzdem zahlen. Und wenn deine Eltern so gut gestellt wären, dass sie dich mietfrei wohnen ließen, müsstest du trotzdem noch den Regelsatz bekommen.
Im ersten halben Jahr nach der Antragstellung muss sowieso die komplette Miete übernommen werden, auch wenn sie nicht angemessen ist.
Danke für die Antwort. Da sich alle so einig sind bezüglich der Thematik werde ich die Frage schließen. Danke noch mal an alle!
Hallo Sunny, die Leistung heißt Arbeitslosengeld 2, landläufig auch Hartz 4 genannt. Sie hat nichts mit dem Harz zu tun. ;-D
Ansonsten hat Schuhu Recht. Es ist unerheblich, wem die Wohnung gehört. Du lebst nicht mit deinen Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft und musst Kosten für Unterkunft und Heizung bezahlen. Soweit diese angemessen sind (und du sagst ja, dass sie das sind), wird das Jobcenter (Argen gibt es nicht mehr) diese auch übernehmen.
Kommt drauf an wo du wohnst. Schau mal bei www.tacheles-sozialhilfe.de, da sind ganz viele KdU-Richtlinien hinterlegt, vielleicht ist die von deinem Kreis/deiner Stadt ja dabei.
Der Strom wird auf jeden Fall nicht als Kosten der Unterkunft und Heizung berücksichtigt (es sei denn, du heizt mit Strom). Den muss man aus dem Regelsatz bezahlen.
Alles klar, danke!
Danke für die Antwort. Was die Bedarfsmässigkeit anbelangt bin ich mit 400€ Pauschalmiete, also mit allen NK und Strom, bei 40qm wohl im grünen Bereich, oder?
Viele Grüße!