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Harz 4 Eigenes Haus ?

gefragt von BauerSchulze am 22.04.2009 um 12:45 Uhr

Kann man trotzdem ein eigenes Haus besitzen ?! Wenn ja wie groß darf es max. sein ?!


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 22. April 2009 12:49
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Die Grösse spielt nur eine Rolle wenn es noch nicht schuldenfrei ist weil die ARGE nur die Kosten für eine angemessene Unterkunft trägt, also evtl. nicht die gesamte Zinslast bezahlt. Tilgungsleistungen sowieso nicht weil das Vermögensaufbau wäre.
Die laufenden Kosten auch nur angemessen, das wären für die erste Person 40m² und für den/sie 2. 20m² und dann kommt noch was für die Kinder dazu.
Willst Du detailierter informiert sein würde ich Dir dieses Forum empfehlen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Da sind die Spezies für solche Fragen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 22. April 2009 12:46
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Es gibt kein Größenbegenzung für Wohneigentum! Selbst verarmter Adel kann sein Schloß behalten und bewohnen und zusätzlich Stütze kassieren!


anonym
beantwortet von Brutaledrecksau am 22. April 2009 12:47
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Ja klar kannst du. Kann so groß sein wie es will. Ist ja eine Immobilie und somit musst die nicht veräußern wie zB ein Luxusauto


Maja99
beantwortet von Maja99 am 22. April 2009 12:47
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Ja.


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 22. April 2009 12:47
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Eine frage für die ARGE....


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 22. April 2009 12:47
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das spielt keine Rolle, es sei denn es besteht die Möglichkeit eine Wohnung in dem Haus vermieten zu können...


anonym
beantwortet von musdatdenwen am 22. April 2009 12:48
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Hallo

tät mich auch mal interessieren....

Bekommt man überhaupt Harz4...wenn man ein Haus hat? weiß das jemand? Also ein normales Einfamilienhaus....

Kommentar von thomaszg2872 am 7. September 2009 17:08

ja, natürlich, wenn es selbst genutztes wohneigenthum ist. wenn es größer ist, muss man evtl. vermieten und sich die einnahmen anrechnen lassen. erst danach setzt die bedürftigkeit ein. mfg-


fnmama
beantwortet von fnmama am 22. April 2009 12:48
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da das haus ja schon vor harz IV da war,darf man es "besitzen"-AA übernimmt aber nur die zinsen-wenn noch kredit auf dem haus ist-zur wohnfläche kann ich dir leider nichts sagen


anonym
beantwortet von yaba1 am 23. April 2009 17:35
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ja ausser du vermietest ein stock o so


biby1981
beantwortet von biby1981 am 3. Juli 2009 15:11
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meine tante hat das haus meiner oma geerbt und muss es veraufen um mit dem geld ihren und den lebensunterhalt ihres mannes zu finanzieren

Kommentar von thomaszg2872 am 7. September 2009 17:09

muss sie nicht unbedingt, sie kann ein teil angemessen selbst bewohnen, vllt. kann sie den rest vermieten und davon leben mit ihrem mann. dann braucht sie h4 nicht. mfg-

Kommentar von 3139a8560161f79c6f11326e20e3c29bsmallbiby1981 am 7. September 2009 17:29

ja das wissen wir,aber da meine tante schwer behindert ist und unter betreuung steht,sieht die ache wieder anderes aus.ihre berteuerin will das nicht das sie dort einzieht,sonst wären meine eltern auch drin wohnen geblieben.es bleibt nicht anderes als es zu verkaufen.


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