Kann man trotzdem ein eigenes Haus besitzen ?! Wenn ja wie groß darf es max. sein ?!
Harz 4 Eigenes Haus ?
Antworten (10)
-
2Antwort von
Wolfi0410Wolfi0410
Die Grösse spielt nur eine Rolle wenn es noch nicht schuldenfrei ist weil die ARGE nur die Kosten für eine angemessene Unterkunft trägt, also evtl. nicht die gesamte Zinslast bezahlt. Tilgungsleistungen sowieso nicht weil das Vermögensaufbau wäre.
Die laufenden Kosten auch nur angemessen, das wären für die erste Person 40m² und für den/sie 2. 20m² und dann kommt noch was für die Kinder dazu.
Willst Du detailierter informiert sein würde ich Dir dieses Forum empfehlen: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp
Da sind die Spezies für solche Fragen. -
1Antwort von
firstguardianfirstguardian
Es gibt kein Größenbegenzung für Wohneigentum! Selbst verarmter Adel kann sein Schloß behalten und bewohnen und zusätzlich Stütze kassieren!
-
0Antwort von
diavolo30diavolo30
meine tante hat das haus meiner oma geerbt und muss es veraufen um mit dem geld ihren und den lebensunterhalt ihres mannes zu finanzieren
-
-
0Antwort von
fnmamafnmama
da das haus ja schon vor harz IV da war,darf man es "besitzen"-AA übernimmt aber nur die zinsen-wenn noch kredit auf dem haus ist-zur wohnfläche kann ich dir leider nichts sagen
-
0Antwort von
musdatdenwenmusdatdenwen
Hallo
tät mich auch mal interessieren....
Bekommt man überhaupt Harz4...wenn man ein Haus hat? weiß das jemand? Also ein normales Einfamilienhaus....
Kommentar von
thomaszg2872thomaszg2872 ja, natürlich, wenn es selbst genutztes wohneigenthum ist. wenn es größer ist, muss man evtl. vermieten und sich die einnahmen anrechnen lassen. erst danach setzt die bedürftigkeit ein. mfg-
-
0Antwort von
Joschy0907Joschy0907
das spielt keine Rolle, es sei denn es besteht die Möglichkeit eine Wohnung in dem Haus vermieten zu können...
-
-
0Antwort von
Brutaledrecksau Ja klar kannst du. Kann so groß sein wie es will. Ist ja eine Immobilie und somit musst die nicht veräußern wie zB ein Luxusauto
muss sie nicht unbedingt, sie kann ein teil angemessen selbst bewohnen, vllt. kann sie den rest vermieten und davon leben mit ihrem mann. dann braucht sie h4 nicht. mfg-
ja das wissen wir,aber da meine tante schwer behindert ist und unter betreuung steht,sieht die ache wieder anderes aus.ihre berteuerin will das nicht das sie dort einzieht,sonst wären meine eltern auch drin wohnen geblieben.es bleibt nicht anderes als es zu verkaufen.