ich lebe seid April getrennt und bekomme 347 Euro. Davon muß ich ich 170 Euro Kredit, Strom und sonstige Ausgaben tätigen. Jetzt soll ich jeweils zum 1. des Monats beweisen, das ich 40 Bewerbungen geschrieben habe. Wo soll ich denn das Geld dafür hernehmen? Außerdem wüßte ich nicht mal wo ich die 40 Firmen pro Monat herbekommen soll. Ansonsten droht mir pro Monat die Kürzung angefangen mit 10%. Ich kann ja so schon kaum leben. Mit meinem Berater komm ich auch überhaupt nicht klar. Ziemlich arrogant und man bekommt null Hilfe. Was soll ich tun?
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Die Adressen muss dir der Berater geben und das Geld für die Bewerbungen bekommst du vom Arbeitsamt zurück (Portokosten, Fotokosten usw.).

Red mal mit Deinem Berater.Habe schon viel gehört, aber 40 Bewerbungen ist der Gipfel.
Edgar Niklaus am 10. Juli 2008 13:42 Wieso. Das sind im Monat nicht mal 1,5 pro Tag. Wenn man arbeitet, denke ich mir arbeitet man mehr-oder?
1hoss43 am 10. Juli 2008 13:51 @Edgar Niklaus
Darum geht es doch gar nicht!
Fakt ist, daß die Arge lediglich 260€/Jahr = 52 Bewerbungen erstattet! Diese Kosten sind im Regelsatz nicht enthalten, daher auch nicht aus dem Regelsatz zu finanzieren!
Richtig. Und selbst die Bewerbungskostenerstattung sind eine Kann-Leistung...wenn dich der bearbeitende Mitarbeiter nicht leiden kann,kriegt man auch die nicht.

Bezügl. der Kreditraten würde ich mal mit dem Gläubiger über deine Situation sprechen und um reduzieurng oder gar Stundung bitten. Pfänden kann er ja nichts.
40 Bewerbungen im Monat sind unrealistisch. Lass es dir schriftlich geben, dass er diese Menge verlangt und legen dann Widerspruch ein. Ich kenne aus dem Bekanntenkreis, dass in der Eingliedrungsvereinbarung zwischen 4 und 8 Bewerbungen monatlich erwartet werden. Für das Porto und die Kopien kannst Du einen Bewerbungskostenübernahmeantrag stellen. Du bekommst jährlich ca. 250,- Euro Zuschauss dafür.
Von einer Dienstaufssichtsbeschwerde in diesem Fall rate ich dringend ab. Das wäre sicher nur zu deinem Nachteil. Es gibt sehr viele Möglichkeiten im Internet sich über deine Rechte als ALG 2 Emfpänger zu informieren. Nur mal einer davon:

Ich kenne die Rechtslage nicht, aber wegen dem schlechten Verhältnis zum Berater, würde ich eine Dienstaufsichtbeschwerde erteilen. Der Berater hat ja auch einen Vorgesetzen.
Bezügl. Bewerbungen kann ich Dir leider keine Tipps geben.

vielleicht solltest du dir einfach wirklich arbeit suchen? ansonsten sind 40 bewerbungen pro monat natürlich allerhand, wenn du dich seit april allerdings um nichts gekümmert hast, versucht der sachbearbeiter dir eben mal etwas druck zu machen. keine bewerbung -> keine arbeit.
Das ist rechtlich unzulässig! Die ARGE zahlt nur noch max. 240 € für Bewerbungskosten pro Jahr (und zwar pro Bewerbung 5 € = 48 Bewerbungen im Jahr) ! Dafür gibts extra ein Formularbei der ARGE. Deswegen kann der Sachbearbeiter auch keine 40 Bewerbungen mehr pro Woche von Dir verlangen. Hole Dir dieses Formular sofort !!!!! Diese Geld steht Dir zu.
Da ist wohl ein Sachbearbeiter noch auf dem veralteten Stand der Gesetze oder der will Dich verarschen !!!!! Mach schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde !!!!!!! Hilft Wunder !!!!!!!
Stellenangebote findest Du online in den Jobbörsen wie Jobscout.de, Monster.de etc......einfach mal in die Suchmaschinen gehen. Seir flexibel Leute, dann klappts auch mit einem Job und online-Bewerbungen kosten kein Geld.
jbinfo am 10. Juli 2008 13:45 Die 5,- Euro je Bewerbung werden nicht mehr überall gezahlt. Nur die nachgewiesenen Poro, Kopie und Briefumschlagkosten.
Ok, in NRW zahlen sie noch 5€ pauschal und wenn ich Briefmarke, Umschlag, Kopien und ordentliche Bewerbungsmappe rechne ist man gleich bei 4-5 € !
http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/.
Hier gibt es umfangreiche Informationen zu HartIV.
Versuch doch mal die Bewerbungskosten erstattet zu bekommen.
Alternativ kannst doch Onlinebewerbungen nutzen und die Seite ausdrucken als Beleg. Oder telefonisch bewerben mit Telefonverbindungen als Beweis. Möglichkeit wäre auch persönlich zu den Firmen zu gehen um sich zu bewerben und sich evtl. eine Vordruck (selbst entworfen) unterschreiben zu lassen, dass du wirklich dort warst.
Schreib 40 Bewerbungen und frag den Sachbearbeiter an wen Du Sie schicken sollst.
Edgar Niklaus am 10. Juli 2008 13:41 Anonyme Bewerbungen quasi????
Ich würde einen Lückentext nehmen und die Adresse die ich vom Sachbearbeiter bekomme einkleben. Das wirkt auch gleich ganz Arbeitsgeil. Eine Bewerbung enthält üblicherweise mehr als das Anschreiben. Ein Schlachter wird sich wohl kaum als Führungskraft im Daxunternehmen bewerben.

40 Bewerbungen im Monat sind bei 22 Arbeitstagen 1,8 Bewerbungen pro Tag. Wenn du normal arbeiten würdest, müsstest du sicherlich mehr arbeiten. Bewerbungen kann man doch ganz rationell machen. Lebenslauf und Zeugnisse sind immer die gleichen. Lediglich das Anschreiben ist neu. Auch hier läßt sich zu fast 50 % der gleiche Text verwenden. Die Kosten für die Bewerbungen bekommst du ersetzt.
Dann gibt es noch Email-Bewerbungen. Die kosten gar nichts.
Nach § 45 SGB III können Leistungen für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen übernommen werden.
Nach § 46 SGB III können Bewerbungskosten bis zu einem Betrag in der Höhe von 260 Euro Jährlich übernommen werden.
Allerdings nur durch Nachweise , Hierzu erforderlich die Quittungen und die Absagen bzw Bewerbungsanschreiben nachweisen.
Hole Dir bitte dieses Formular für die Übernahme der Bewerbungskosten !!!!!

Zitat:
Leistungen an Arbeitnehmer zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV)gem. §§ 45 – 47 SGB III in Verbindung mit der Anordnung UBV
Geschäftsanweisungen
(Stand: 20.11.2006)
Gültig ab: 01. 8.2006
Gültig bis: 31.07.2008
§ 46 Höhe
(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.
(2) Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.
46.10 Fristberechnung
(1) Die Jahresfrist beginnt mit dem Tag der erstmaligen Beantragung von Bewerbungskosten (s. auch GA V.UBV.01 Abs. 3).
46.10 Fristbenennung
(2) Dem Antragsteller ist bei der erstmaligen Bewilligung von Bewerbungskosten immer ein Bewilligungsbescheid zu erteilen, der Angaben zum Beginn der Frist und zum Förderhöchstbetrag enthalten muss.
§ 3 Pauschalierung von Bewerbungskosten
(1) Im Interesse einer schnellen Bewilligung und Abwicklung der Leistungen ist es zulässig, diese pauschaliert zu erbringen.
(2) Bei Pauschalierung nach Absatz 1 ist je Bewerbung ein Betrag von 5,- Euro zu erstatten. Dabei können nur solche Bewerbungen berücksichtigt werden, die von der Antragstellerin/vom Antragsteller nachgewiesen werden.
§ 4 Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechniken
(1 ) Erstattet werden können auch Bewerbungskosten, die bei Nutzung moderner Informations- und Kom- munikationstechniken anfallen. Die Regelungen des § 3 sind entsprechend anzuwenden.
(2) Die Beschaffung von Hard- und Software kann nicht gefördert werden.
(3) Die Erstellung beziehungsweise Optimierung von Bewerbungsunterlagen, mit der die Antragstellerin/der Antragsteller einen Dritten beauftragt hat, kann in begründeten Fällen gefördert werden, wenn das örtlich zuständige Arbeitsamt gegenüber der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Förderung vorher dem Grunde nach zugesagt hat. Sie kann bis zur Höhe von 100,- Euro erfolgen. § 46 Abs. 1 SGB III ist zu beachten.
§ 6 Vereinfachte Antragstellung
Die einmal erfolgte Antragstellung ist bis zur Aufnahme einer Beschäftigung, Berufsausbildung, oder der Einstellung der Vermittlungsbemühungen wirksam. Für alle bis dahin entstehenden Aufwendungen für Be- werbungen oder für Fahrten im Sinne des § 45 SGB III sind damit die Voraussetzungen des § 324 Abs. 1 SGB III erfüllt.
§ 7 Übergangsregelungen
Für bis zur Bekanntgabe dieser Anordnung bereits beantragte oder bewilligte Leistungen gelten die vor deren Inkrafttreten gültigen Vorschriften
Zitatende
Quelle: http://www.razyboard.com/system/morethread-bewerbungskosten-sevenid-1463795-4570...
1hoss43 am 10. Juli 2008 14:01 Somit ist also die Anzahl der Bewerbungen auf 52 pro Jahr limitiert!!
Richtig, das war auch die Aussage meines Sachbearbeiters. Aber wer wirklich einen Job finden will, macht mehr....meine Meinung. Online-Bewerbungen kosten nichts und wenn keine Mailadresse bei einer Stellenanzeige steht, dann tel. nachfragen. Bei einer guten Tel. u. Internetflat kostet das nur 30 € im Monat.
Ich hatte so 200 Bewerbungen verschickt, innerhalb 6 Monaten, muss dazu sagen, ich war nicht ortsgebunden.
1hoss43 am 10. Juli 2008 14:36 Wenn Du das freiwillig machst ist das Dein privates Vergügen, aber daß ein SB 480 Bewerbungen im Jahr mit einem Gegenwert von rund 2400€ von einem Hartz4-Empfänger fordert und bei nicht erreichen dann womöglich auch noch sanktioniert ist eine Frechheit ohne Gleichen!!

und ganz wichtig: du bekommst die Auslagen für Bewerbungen (Porto, Papier, Umschläge, Mappe etc.) NICHT rückwirkend erstattet! Also nicht erst Quittungen sammeln und dann zum Arbeitsamt gehen und um Erstattung bitten (so hatte ich es vor Jahren gemacht und dann dumm aus der Wäsche geguckt), sondern erst das Antragsformular ausfüllen.

hartzerroller am 10. Juli 2008 14:37 Sorry, ich lese gerade bei 1hoss, dass sind nicht 165,00€, sondern 160,00€
hartzerroller am 10. Juli 2008 14:49 ohje ohje- was ist nur los???? nicht 160 und nicht 165 soooondern 260,00€/Jahr
Das ist falsch, es gibt max. 260 € Kostenerstattung jährlich. Das sind schlichte 12,66 € monatlich, für die man nicht 40 Bewerbungen auf den Weg bekommt. Zumindest nicht auf Papier und per Post.
Berichtigung Zahlendreher;
natürlich 21,66 €, macht pro Bewerbung aber immer noch magere 54 Ct.