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HartzIV: Kann ich Wohnung behalten, wenn ich niedrigere Mietübernahme vom Jobcenter akzeptiere ?

gefragt von knetartpunktdeknetartpunktde am 09.12.2007 um 15:19 Uhr

Ich wohne in einer 46-qm- Wohnung, die mich 410 Euro Miete kostet. Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben vom Jobcenter (nachdem dieses über ein Jahr diese Mietzahlung übernommen hatte), daß für einen Alleinstehenden nür 360 Euro Mietübernahme möglich sind und ich mich äußern soll, ob ich umzuziehen gedenke oder die Differenz selbst übernehme. Was - mangels Goldesel - wohl heissen soll, daß ich zustimmen soll, daß mir das Jobcenter zukünftig 50 Euro weniger zahlt. Frage: Ist es möglich, daß ich diese Wohnung behalten kann, wenn ich eine zukünftige Zahlung von 360 Euro akzeptiere ? (Moralprediger vergeuden ihre Zeit bitte anderweitig.)


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Reply


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 9. Dezember 2007 15:33
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Hier findest Du sicher sehr viel Info für Dich:

http://www.gegen-hartz.de/

Wenn Du einen offiziellen Bescheid bekommst, dass Du umziehen sollst, muss Dir die ArGe noch für 6 Monate die jetzige Miete VOLL bezahlen. In diesen 6 Monaten solltest Du natürlich versuchen eine günstigere Wohnung zu bekommen. Wenn Dir das nicht gelingt und Du das dann auch nachweisen kannst, muss die ArGe auch darüber hinaus die jetzige Miete zahlen. Nicht unter Druck setzen lassen und auch nichts voreilig unterschreiben.

Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 9. Dezember 2007 15:38

Danke, auch für den Link - den kannte ich noch nicht.


Elster79
beantwortet von Elster79 am 9. Dezember 2007 15:22
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Jupp, sofern du die restlichen 50 euro selber zahlen willst oder kannst, darfst du die wohnung behalten.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Dezember 2007 15:24
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Klar kannst du die Wohnung behalten, wenn du die Differenz aufbringst. Die ARGE wird dir die die KdU für eine angemessene Wohnung bezahlen.

Trotzdem solltest du dich von Zeit zu Zeit erkundigen, ob die Sätze für die Unterkunft angehoben werden. In Städten mit einem qualifiziertem Mietspiegel wird das nämlich gemacht.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 9. Dezember 2007 15:27
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Bin kein Moralprediger, aber warum zweimal die selbe Frage nur mit anderem Wortlaut????


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 9. Dezember 2007 15:29
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In deiner vorherigen Frage sagst du selbst, daß es die son angeboten wurde und jetzt fragst du nochmal danach. Hallo, nicht ganz bei der Sache?




Kommentar von 9f9f301d19a1309c4e081d95ec1db39csmallknetartpunktde am 9. Dezember 2007 15:31

Bleib cool, auf so eine Frage habe ich gern ein paar Antworten mehr.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 9. Dezember 2007 15:42
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Bemühe dich schriftlich für eine billigere Wohnung, damit du Beweise für die Absagen in der Tasche hast. Nur wenn das Sozialamt, dir eine gleichwertige, günstigere Wohnung anbieten kann, musst du dies akzeptieren, was kaum der Fall ist.




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