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HartzIV-Anspruch??

gefragt von ThreePete am 28.12.2008 um 15:08 Uhr

Bin letzte Woche aus der Schule (2. Bildungsweg)geflogen und suche gerade einen neuen Job; momentan sieht es aber nicht so gut aus. Darum wollte ich wissen, ob ich notfalls Recht auf HartzIV habe. Ich bin Anfang 20, habe eine schulische Ausbildung erfolgreich beendet, habe noch nie in diesem Beruf gearbeitet und hatte bisher nur kurz einen Nebenjob, also noch nie für die Sozi.versicherungen gezahlt. Meine Eltern verdienen beide Geld, ich wohne seit 4 Jahren 500 km von ihnen entfernt, ich lebe in ihrer Eigentumswohnung und zahlte 150 Nebenkosten, die zahle ich vom Kindergeld. Weiß jemand, ob ich Anspruch hätte auf HartzIV oder etwas anderes?, ich habe Angst, dass ich nicht gleich einen Nebenjob bekomme, wurde schon bei dreien abgelehnt und jetzt ne NAchzahlung bekommen für STom...

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Questor
beantwortet von Questor am 28. Dezember 2008 15:18
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Nach der (gerechtfertigten) Sperrzeit, wirst du wohl was bekommen...

Kommentar von ThreePete am 29. Dezember 2008 02:36

Wieso bitte sollte ich eine "gerechtfertigte Sperrzeit" bekommen??? Ich hatte mit dem Amt bisher nichts zu tun. Deine Unterschichten-Vorurteile kannst du dir sonst wo hin stecken. Ansonsten natürlich danke für die Antwort. Aber ich versteh nicht, wieso ihr hier so perönlich werden müsst, ...

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 29. Dezember 2008 15:42

Was heißt persönlich, du Pfeife? Ich habe dir ganz normal geantwortet und mein Wissen mitgeteilt. Und zu den Unterschichten Vorurteilen - ich lebe momentan selbst von H4, also denke nach bevor du ausrastest.


Berserker
beantwortet von Berserker am 28. Dezember 2008 15:10
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www.hartz4-forum.de o. andere h4 Foren


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 28. Dezember 2008 15:17
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Denke mal nicht dass Du Anspruch auf Hartz IV hast, da beide Eltern arbeiten und Dir gegenüber Unterhaltspflichtig sind.

Geh einfach einmal zur ARGE und frage dort nach, Fragen kostet bekanntlich ja nichts, mehr wie eine Ablehnung kannst Du nicht bekommen.


anonym
beantwortet von Katrin19 am 30. Dezember 2008 08:09
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ohne wenn und aber, ja Unterhaltsleistungen nach Hartz IV stehen zu, keine Abwimmlung akzeptieren, wegen dem Alter unter 25 J. Dies gilt nicht rückwirkend. Wenn man nicht mehr bei seinen Eltern lebt, gilt man als wirtschaftlich unabhängig und muß auch nicht zurück.


irmchen1
beantwortet von irmchen1 am 28. Dezember 2008 15:13
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Von mir hättest du kein Hartz4 bekommen, aber der Staat gibt es dir sicherlich :-(

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 28. Dezember 2008 15:17

Die Regierung, zum Staat gehörst Du auch, aber du gibst ja nichts.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 28. Dezember 2008 15:20

Was für eine dumme Antwort, Du bezahlst bestimmt das Hartz IV nicht, und komme mir bloß nicht aber von meiner Steuer, selbst wenn es heute keine Hartz IV Empfänger oder Arbeitslose mehr geben würde, würdest Du trotzdem nicht weniger Steuern zahlen.

Kommentar von Simple_avatar8smallirmchen1 am 28. Dezember 2008 15:50

Falsch!!! Ich würde aber von den Steuern nicht noch viele andere finanzieren...

Kommentar von ThreePete am 29. Dezember 2008 02:34

Das hier ist ein Ratgeberforum, deine persönliche Meinung ist völlig irrelevant und MICH interessiert sie auch überhaupt nicht. Jeder kann mal ein, zwei Monate auf Hilfe angewiesen sein. Du kennst mich und meinen Hintergrund nicht, ich will mein Leben mit Sicherheit nicht als HartzIV-Empfänger verbringen, aber das kannst du ja nicht wissen, also musst du so etwas auch überhaupt nicht kommentieren. Oder haben deine Eltern damals das Kindergeld abgelehnt, welches du bekommen hast?? Da kann ich genauso sagen, Kinder muss man sich leisten können, wenn man sie in die Welt setzt... oder hast du für dein Kindergeld etwa gearbeitet?


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