Hartz4!wenn ich mitte des Monats den Antrag stelle ,bekomme ich den vollen Regelsatz für den Mona?t

6 Antworten

Du bekommst Geld ab dem datum der Antragstellung. Z.B wenn du am 15.7 gestellt hast bekommst du am 01.08 1x ca.380 € für kompletten August und 1x ca.180-190 € für die Hälfte von Juli..

blödsinn

Wenn du ab dem 1.des Monats Anspruch darauf hast,bekommst du auch ab dem 1.des Monats deine Leistungen gezahlt,egal wann du deinen Antrag abgibst,könnte theoretisch auch der 30 oder 31 des jeweiligen Monats sein !!! Das gilt aber nur bei ALG - 2 Anträgen,beim Antrag auf ALG -1,bekommst du erst Leistungen ab Antragstellung gezahlt.Solltest du aber noch Lohn bekommen,wird dieser nach Abzug von Freibeträgen auf deinen Bedarf angerechnet,dabei spielt es keine Rolle aus was für einen Monat dieser Lohn stammt.Liegst du dann nach dem Abzug dieser Freibeträge immer noch über deinem dir zustehenden Bedarf,wird deine Leistung dementsprechend gekürzt.

"§ 37 Antragserfordernis (1) Leistungen nach diesem Buch werden auf Antrag erbracht. Leistungen nach § 24 Absatz 1 und 3 und Leistungen für die Bedarfe nach § 28 Absatz 2, Absatz 4 bis 7 sind gesondert zu beantragen.

(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück."

Der Antrag gilt auf den Ersten des Monats zurück.

Aber ob du den VOLLEN Satz bekommst, hängt vor allem davon ab, ob du in dem Antragsmonat noch anrechenbares Einkommen hast.

Absolut richtig! Bzw hängt es zudem davon ab ab wann du die Voraussetzungen erfüllst, wenn du z.B. vorher woanders gewohnt hast (andere Stadt) gilt das ab Einzugsdatum (sofern das im Betreffenden Monat liegt). Ähnlich isses wenn du inhaftiert, immatrikuliert, voll erwerbsgemindert, ausbildung, etc. Dann gilt das frühestens am Tag wo dieser Status endet.

Wenn du die Ansprcuhsvoraussetzungen jedoch schon zum 01. des Monats erfüllst ohne anrechenbares Einkommen, dann wird auch der Antrag auf den 1. des Monats datiert.

@Voodoostar

Dann gilt das frühestens am Tag wo dieser Status endet.

Nööö .... zumindest bei Umzug/Zuzug aus einer anderen deutschen Kommune wirkt die Antragstellung auch auf den Monatsersten zurück, denn hier gilt nicht ein absoluter Leistungsausschluss .. und insofern ist der Fall anders gelagert.

@VirtualSelf

Falsch.

Wenn du (Beispiel) am 15. des Monats von A nach B umziehst, erhältst du vom JC A für die zeit vom 01.-30. des Monats ja Leistungen. Diese werden dann mit dem JC B intern verrechnet.

Auf gar keinen fall erhält man doppelt Geld, wie man es falsch aus deinem posting heraus liest.

Geld bekommst du von dem Tag an wo du den Antrag gestellt hast,wenn das Mitte des Monats war ,dann für den halben Monat.

falsch