Pinki1986 am 04.12.2008 um 21:46 Uhr
Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft lebender eine Sperrung beim Amt bekommt,( z.b. weil er sich auf ein vermittlungsangebot nicht meldete,zu spät kam,etc....) ist dann auch der/die Lebensgefährte/in betroffen davon?Oder laufen für diese/n die Leistungen ganz normal weiter?

HartzIV -Leistungen sind an die Individualität gebunden ..

Warum sollte der Lebensgefährte gesperrt werden, er hat ja nichts gemacht.

es werden 30% beim ersten "Verstoß" gekürzt, d.h. von Deinem Partner - aber auch die KdU sind betroffen