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Hartz4 und Verjährungsfrist bez. Rückzahlung - bis zu welchem Zeitraum noch Geld zurückzahlen?

gefragt von gummidrachen am 24.07.2009 um 14:53 Uhr

Weiss jemand wie das da ausschaut?

Ich habe vor 2 Jahren für einen Monat Leistungen erhalten, aber auch teilweise gearbeitet. Habe der ARGE damals einen Monat später Bescheid gegeben und sie haben auch meine Bankverbindung. Ich habe aber nie wieder Post erhalten von denen, nachdem ich mich wieder arbeitshabend gemeldet hatte. Weiss jemand bis wie weit zurück da Forderungen geltend gemacht werden können?


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jannette1983
beantwortet von jannette1983 am 24. Juli 2009 14:55
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anonym
beantwortet von Jonandi am 24. Juli 2009 14:56
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Kommt auf die Höhe des zusätzlichen Einkommens an. 120 ist glaube ich OK. Zahl es lieber zurück, notfalls in Raten zu 20 Euro. Wenn sie dich kriegen, bist du dran für Betrug und Unterschlagung. Du hast unterschrieben, dass du alle Einkünfte meldest. Es wird dir besser gehen ohne die moralische Last


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 24. Juli 2009 14:57
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Meines Wissens verjähren solche Forderungen erst nach 30 Jahren...


Manni1986
beantwortet von Manni1986 am 24. Juli 2009 15:05
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Also, dass mit Fristen ist immer so eine Sache.

Für jeden Misst gibt es in Deutschland eine andere Verjährungsfrist....Bußgeld z.b. 3 oder 5 Jahre, je nach Höhe und Strafe.

Vielleicht hilft dir der § 33 ff aus dem SGB II weiter....primär § 34a SGB II

Die Verjährungsfristen sind im BGB geregelt ab § 195 BGB < Hiernach beträgt die übliche Verjährungsfrist 3 Jahre ABER in den ff §§ gibt es natürlich auch Ausnahmen. :)


anonym
beantwortet von DRBaertling am 25. Juli 2009 12:54
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Je nach Aktenlage kann die "Verjährungsfrist 10 Jahre betragen. Hier gilt übrigens auch die sog. "Erbenhaftung", d. h. noch 10 Jahre nach dem Ableben des Leistungsbeziehers können dessen Erben herangezogen werden!



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