gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Hartz4 und Umschulung

gefragt von puppe0333 am 22.10.2009 um 20:01 Uhr

Meine Tochter und mein Schwiegersohn bekommen Hartz 4.Mein Schwiegersohn macht eine Umschulung,wenn jetzt meine Tochter ein festen Arbeitsplatz bekommt müssen sie die Umschulung bezahlen(sie haben 3 Kinder).

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Hartz4 x 991 Umschulung x 352 Festeinstellung x 4

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


helrich
beantwortet von helrich am 22. Oktober 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein, in Bezug auf die Umschulung kommen keine neuen Kosten auf Deinen Schwiegersohn und Deine Tochter zu. Nur die Höhe vom ALG2 wird sich entsprechend verändern, inwieweit Deine Tochter nun für den Familienunterhalt mit ihrem neuen Einkommen aufkommen kann.

Kommentar von puppe0333 am 22. Oktober 2009 20:19

Gibt es dafür Gesetze oder anderes?

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 22. Oktober 2009 20:53

Deine Tochter kann sicher grob einschätzen, ob ihr Nettoeinkommen das bisherige ALG2 übersteigt oder nicht. Bei einer 5köpfigen Familie gehe ich erst mal nicht davon aus (wenn sie nicht gerade einen Job bekommt, in dem sie sehr gut verdient). Also sollte sie und ihr Mann ergänzende Hilfe bei der ARGE beantragen, so daß sie als Familie nicht schlechter da stehen, als jetzt mit ALG2. Das dürfte im HartzIV-Gesetz geregelt sein.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 23. Oktober 2009 13:14

puppe, natürlich gibt es dafür Gesetze: SGB2 und SGB3.


Weitere gute Antworten


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 22. Oktober 2009 20:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was möchtest Du denn jetzt fragen?

Kommentar von puppe0333 am 22. Oktober 2009 20:16

sorry richtig lesen

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 22. Oktober 2009 22:54

Neeeeee - Du hättest ein Fragezeichen schreiben müssen - es liest sich wie eine unabwendbare Tatsache,-)

Kommentar von puppe0333 am 23. Oktober 2009 19:24

manche können lesen manche nicht lasses sein

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 11. November 2009 21:37

Und manche bringen es halt nicht zustande eine anständige Frage zu stellen;-)


anonym
beantwortet von benhur4000 am 11. November 2009 21:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wow, was bist du denn für einer, Panikgirl will sich die Mühe machen und dir helfen und du machst sie extremst dumm an?!! Vielleicht investierst du einfach das nächste Mal 5 Sekunden mehr in die Gestaltung der Frage, du erwartest ja auch fundierte und verständliche Hilfe, die deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine vernünftige Fragestellung.

Helrich hat ja schon ziemlich genau drauf geantwortet, es ist nun mal so, dass die Hilfsbedürftigkeit des gesamten Haushaltes geprüft wird. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die Umschulungsgebühren, sehr wohl aber auf die sonstige Unterstützung seitens der BA. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wirklich Bedürftigen geholfen wird und nicht eventuellen Schnorrern. Macht ja auch Sinn!


anonym
beantwortet von Crokette am 22. Oktober 2009 20:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

da haben sich pech und schwefel zusammengetan


Schlauchen77
beantwortet von Schlauchen77 am 22. Oktober 2009 20:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hi,

ja wenn sie einmal genehmigt ist und er diese angefangen hat übernimmt die Arge das weiter weil bezahlt ja im vorraus alles. Man kann aber direkt bei dem Leistungsbereich der Arge nachfragen.


Conquistador09
beantwortet von Conquistador09 am 22. Oktober 2009 20:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nein muss sie nicht wenn die umschulung vom amt genehmigt wurde!

Kommentar von puppe0333 am 22. Oktober 2009 20:17

gibt es dazu Verfügungen oder Änliches


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.