Meine Tochter und mein Schwiegersohn bekommen Hartz 4.Mein Schwiegersohn macht eine Umschulung,wenn jetzt meine Tochter ein festen Arbeitsplatz bekommt müssen sie die Umschulung bezahlen(sie haben 3 Kinder).

Nein, in Bezug auf die Umschulung kommen keine neuen Kosten auf Deinen Schwiegersohn und Deine Tochter zu. Nur die Höhe vom ALG2 wird sich entsprechend verändern, inwieweit Deine Tochter nun für den Familienunterhalt mit ihrem neuen Einkommen aufkommen kann.

Was möchtest Du denn jetzt fragen?
Wow, was bist du denn für einer, Panikgirl will sich die Mühe machen und dir helfen und du machst sie extremst dumm an?!! Vielleicht investierst du einfach das nächste Mal 5 Sekunden mehr in die Gestaltung der Frage, du erwartest ja auch fundierte und verständliche Hilfe, die deutlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine vernünftige Fragestellung.
Helrich hat ja schon ziemlich genau drauf geantwortet, es ist nun mal so, dass die Hilfsbedürftigkeit des gesamten Haushaltes geprüft wird. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die Umschulungsgebühren, sehr wohl aber auf die sonstige Unterstützung seitens der BA. Dadurch soll sichergestellt werden, dass wirklich Bedürftigen geholfen wird und nicht eventuellen Schnorrern. Macht ja auch Sinn!

hi,
ja wenn sie einmal genehmigt ist und er diese angefangen hat übernimmt die Arge das weiter weil bezahlt ja im vorraus alles. Man kann aber direkt bei dem Leistungsbereich der Arge nachfragen.

nein muss sie nicht wenn die umschulung vom amt genehmigt wurde!
gibt es dazu Verfügungen oder Änliches
Gibt es dafür Gesetze oder anderes?
Deine Tochter kann sicher grob einschätzen, ob ihr Nettoeinkommen das bisherige ALG2 übersteigt oder nicht. Bei einer 5köpfigen Familie gehe ich erst mal nicht davon aus (wenn sie nicht gerade einen Job bekommt, in dem sie sehr gut verdient). Also sollte sie und ihr Mann ergänzende Hilfe bei der ARGE beantragen, so daß sie als Familie nicht schlechter da stehen, als jetzt mit ALG2. Das dürfte im HartzIV-Gesetz geregelt sein.
puppe, natürlich gibt es dafür Gesetze: SGB2 und SGB3.