Hartz4, Trennung, Kind, wie groß darf die Wohnung sein?

6 Antworten

Mein erster Gedanke war: wenn Ihr Euer gemeinsames Sorgerecht so einvernehmlich regeln wollt...-geht da nicht noch was in Sachen "dann doch Zusammenbleiben"? 

Eure Tochter wird es Euch später danken. 

Aber ich weiß, danach hast Du nicht gefragt. 

Hallo, ich denke, unsere Tochter wird es uns noch mehr danken, wenn wir uns nicht gegenseitig "zerfleischen" und das sich Mama und Papa trotz Trennung verstehen und glücklich sind.

Hallo Micha,

eine 100%ige Antwort kann ich Dir leider nicht geben, allerdings Dir von meinen Erfahrungen berichten.

Als ich mich damals von meiner Frau getrennt habe, musste ich schon kämpfen eine 53qm bezahlt zu bekommen, da die behaupteten eine so große Wohnung wäre ja nicht nötig. Nur durch die Gutmütigkeit der Bearbeiterin habe ich es geschafft.

Der Elternteil bei dem das Kind gemeldet ist, hat da viel weniger Ärger mit.

Was allerdings helfen kann ist ein Schriftstück der Mutter in dem sie versichert, das das Kind regelmäßig bei Dir ist ( z.B. jedes Wochenende und in den Ferien ). Das erleichtert den meisten Sachbearbeitern ( oder heißen die Berater ) ihre Entscheidung.

Witzigerweise liegt das immer in deren Ermessen Dir etwas zu bewilligen oder Dich ( wie in Deinem Fall ) wegen 150 Euro vor die Wand laufen zu lassen.

Ok, nochmal alles in kurz......

Schön freundlich auf dem Amt sein und denen versuchen so viel wie möglich zu erklären, dann sind Deine Chancen am höchsten.

Hier wird zu diesem Thema diskutiert:

stimmt es, dass ich ein Recht auf eine grössere wohnung habe wenn....

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/86555-stimmt-recht-groessere-wohnung-habe.html

Klick ganz unten den Link zum Tacheles Forum an.

Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit **sozialberatung** und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin. 

Wohnst Du in **Hamburg**, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle **Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73)**. Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren (die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).

Wenn Du diese Sache beim Jobcenter besprichst, geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt. - Dazu gleich mehr.

Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Dies hab ich noch gefunden:

Wohnraum für Besuchskinder zählt nur zur Hälfte

Wohnraumbedarf für Kinder, die ihren Lebensmittelpunkt beim früheren Partner haben, wird nur zu 50 Prozent vom Jobcenter berücksichtigt

http://www.gegen-hartz.de/urteile/wohnraum-fuer-besuchskinder-zaehlt-nur-haelfte-190022.html

Wo also ist der "Lebensmittelpunkt" der Kinder, darauf kommt es offenbar an.

@cyracus

Hallo, ich möchte mich zunächst für die überraschend umfangreiche Antwort bedanken.

Die Sache mit dem Ämterlotzen z.B. war mir nicht bekannt und da werd ich mich doch mal schlau machen.

Also, für mein Rechtsverständnis muss mir das Jobcenter eine Wohnung für 2 Personen genehmigen. Unsere Kleine ist zwar bei meiner Frau gemeldet (geht ja nur bei einem von uns), aber die Zeit, die sie bei mir verbringt, wird fast gleich sein. Meine Frau hat auch vor wieder halbtags zu Arbeiten, dass heißt, sie bringt die Kleine dann, bis sie in den Kindergarten kommt, morgens zu mir.

Aber wie ich die JobCenter-Damen kennengelernt habe, muss sich das wohl ein Gericht anschauen.

Ich bedanke mich und werde berichten, was daraus geworden ist.

@michars

Leider hat logisches Verständnis nichts mit den Vorschriften des Jobcenters zu tun. Das erfahren wir immer wieder. Es ist auch längst klar, Hartz IV in vielerlei gegen das Grundgesetz verstößt. Dieses Wissen hilft "Kunden" (wie es ja so vollmundig heißt) nicht.

Wegen eines Beistands / Ämterlotsens frage auf jeden Fall bei der Diakonie (auch Diakonisches Werk genannt). In Hamburg zum Beispiel bietet die Diakonie solche Ämterlotsen an. Ansonsten ja googeln mit "ämterlotse" + Wohnort.

Ich schreib Dir auch was per Kompliment.

@michars, dies kommt grad ganz frisch rein:

Hartz IV: Anspruch auf größere Wohnung bei regelmäßigem Besuch des Kindes

http://www.hartziv.org/news/20150512-hartz-iv-anspruch-auf-groessere-wohnung-bei-regelmaessigem-besuch-des-kindes.html

Wie schon von mir geschrieben: Geh mit einem Beistand zum Jobcenter, um dies zu klären.

FALLS das Jobcenter Zicken macht, wende Dich an den

Deutschen Schutzbund gegen Diskriminierung e.V. (DSD

google dazu mit: DSD diskriminierung

Dort wird viel kostenlos bei Hartz IV geholfen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg!

laut deine vorherigen fragen bist du seit 2010 in insolvenz,hast letztes jahr geheiratet und dein kind ist ca. 1 jahr alt...kinder in diesem alter werden bei einer wohnung auf hartz4 bezug nicht berücksichtigt,also gibt es nur jeweils die wohnungsgröße  für 1 person.

Vielen Dank für die Errinnerung an meinen bisher gestellten Fragen und die sehr informative, auf den Punkt bezogene, hilfsbereite Antwort.

@michars

...man muss in einem solchen Fall nachlesen,wenn man,wegen fehlender Informationen,richtig antworten will.Was bringt dir eine falsche Information?