mein freund sein fahrrad wurde geklaut (wert 1500 euro). so, dass haben wir natürlich bei der versicherung gemeldet und nun hat er den verrechnungsscheck bekommen mit das geld vom gestohlenen fahrrad. meine freundin bezieht harz 4 und ich muss auch meine kontoauszüge immer vorlegen. so, und nun wollte ich fragen ob das amt die leistung einstellen kann? wird das geld vom amt angerechnet oder spielt das keine rolle? vielen dank für eure antworten

Soviel ich weis nicht, weil es ja der Ausgleich für einen erlittenen Schaden ist und somit für die Ersatzanschaffung ist.

Stell diese Frage deinen zuständigen Sachbearbeiter von Hatz 4 Denn da stellt sich doch die Frage wie kommt Frau zu so einem teueren Fahrrad
Normalerweise ist das Aufkommen einer Versicherung im Schadensfall kein Einkommen und wird somit nicht angerechnet. Allerdings frage ich mich wie man dem Amt plausibel erklären soll, dass man sich als ALG II Empfänger überhaupt ein Fahrrad dieser Preisklasse leisten konnte...
Im Zweifelsfall einen Fall konstruieren und bei der Service-Hotline der ARGE beraten lassen.
1hoss43 am 28. September 2008 10:01 Denkfehler?
Die wenigsten ALG2-Empfänger sind schon im ALG2-Bezug zur Welt gekommen......
Sie haben ja vor dem Bezug von ALG2 bessere Zeiten gesehen, kann also durchaus sein, daß das Fahrrad aus der Zeit davor stammt. So ein Fahrrad ist ja kein Verbrauchsartikel, der nach nem Monat aufgebraucht ist und dann ersetzt werden müßte.
Denkfehler der ARGE, nicht mein eigener. Ich wollte nur darauf hinweisen, weil diese Frage mit Sicherheit kommen wird. Ein Fahrrad im Wert von 1500 Euro könnte man durchaus als nicht notwendigen Luxusartikel bewerten. Tragisch, is aber leider die Realität.
1hoss43 am 28. September 2008 10:14 Ich weiß.
Seit ich als ehrenamtlicher Beistand sehr oft ALG2-Empfänger zur Arge begleite, würde ich oft gerne einen Alubaseballschläger mitnehmen, um den SB's Intelligenz einzubleuen......
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, was sich aus der Frage nicht erkennen lässt, dann wird euch das Geld angerechnet.
Nicht ganz richtig. Wäre es ein Schmerzensgeld o.ä., dann dürfte es nicht verrechnet werden. Aber bei einem Vermögensschaden darf ich für das Geld ein einfaches Rad anschaffen, der Rest wird angerechnet.
Danke Regenmacher, wieder was dazu gelernt. Alsosein Fahrrad dürfte man ihm nicht wegnehmen, aber bei Neuanschafung ihn beschränken. Auch wenn er selbst kein ALG II bezieht. aber wie wäre das in diesem Fall wo noch die Finanzierung läuft. Er könnte doch den Kredittilgen und ein preiswerteres Fahrrad anschaffen. man kann doch von ihm nicht verlangen, dass er Kreditraten für ein Rad bezahlt, was er nciht mehr hat.
Das ist kein Vermögensschaden, sondern ein Sachschaden. Ansonsten seh ich das aber genauso.
Ergänzung: Habt ihr den Scheck schon eingereicht? Wenn nein, über die Eltern einreichen, das Geld nehmen, neues Fahrrad kaufen, thema durch.
Genau das gleiche wollte ich auch gerade raten!