Frage von totto8881 08.05.2012

hartz4 saktion 60%

  • Antwort von unknown1966 09.05.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    60% ist ja nicht die 1. Stufe der Sanktion ...

  • Antwort von Maddy12 08.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    wenn du schon mehrfach aufforderungen des jobcenters nicht nachgekommen bist dann ja, aber nutze doch die zeit deiner krankheit und nimm mal nen duden zur hand, denn das heißt mappe nicht matte und bänderriss nich benderriss, man das tut ja schon fast weh

  • Antwort von Kurushiyama 08.05.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja, da Du ja wohl keinen Bänderriss an der Hand hattest.

  • Antwort von talladin 01.06.2012

    alleine für deine Rechtschreibung würd ich dich schon 100% Sanktionieren.. es heißt musSte, BewerbungsmaPPE, BÄnderriss, JoBcenter und dürfen DIE das... Die Gramatik hab ich jetzt mal ignoriert. Wenn deine Bewerbung so aussieht wie dieser eine Satz (da die Satzzeichen wohl fremd sind) würd ich deine BewerbungsmaTTE die du dabei hast, nehmen und dir rechts und links eine pfeffern.

  • Antwort von Anettchen2010 09.05.2012

    Bei einer Sanktion von 60% muss vorher schonmal was passiert sein.Hast du schonmal Termine sausen lassen?Oder bist deiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen? Ja, dann dürfen die das!

    Wenn du aber deinen Krankenschein pünktlich abgegeben hast, dann dürfen die das nich so einfach.

    P.S.: Kauf dir nen Duden...

  • Antwort von StupidMoron 08.05.2012

    Wenn du nix vom Arzt vorweisen kannst gibts Probleme...

  • Antwort von weltretter88 08.05.2012

    Ich hasse diese Jobcenter. Deine Frage kann ich aber nicht sicher beantworten, da die Gesetzgebung einfach viel zu kompliziert ist. Zur Not muss du dir einen Anwalt besorgen, der honorarfrei, also mit Anwaltskostenhilfe, für die arbeitet.

  • Antwort von ShivaShaia 08.05.2012

    dennoch krank geschrieben ist nun mal krank geschrieben, schalte am besten einen anwalt ein......

  • Antwort von Cerealie 08.05.2012

    Wenn du die Krankmeldung rechtzeitig eingereicht hast ... .und die Bewerbungsmappe vorgelegt hast, als du nicht mehr krankgeschrieben warst ...

    dann dürfen sie das nicht ...

    wenn du das aber nicht getan hast, dann dürfen sie das.

  • Antwort von Hausmeister 08.05.2012

    Dann solltest du ein ärztliches Attest haben?!

  • Antwort von Affenzucht 08.05.2012

    Was hat ein Bänderriss mit einer Bewerbungsmappe zu tun!?

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