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Hartz4-Rückzahlung wegen Umzug

gefragt von butterfly1972butterfly1972 am 15.09.2008 um 9:13 Uhr

Bin vor einem Jahr umgezogen und mich rechtzeitig abgemeldet,einwohnermeldeamt usw.und hab auch schon mich in dem neuen zuständigen Amt mein Geld neu beantragt.

Doch trotzdem hat das alte Amt nochmals Geld überwiesen und ich habe es mit vertan.muss ich nun das Geld zurückzahlen?

lg Nicole


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 15. September 2008 09:15
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Ja


LittleDammi
beantwortet von LittleDammi am 15. September 2008 09:15
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ja! unberechtigt überwiesenes geld muss zurückgezahlt werden! du hättest doch merken müssen, dass du zuviel bekommen hast? beantrage ratenzahlung! kleine raten, die werden dann von den laufenden zahlungen einbehalten


finchen012
beantwortet von finchen012 am 15. September 2008 09:15
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Das wirst du zurück zahlen müssen


anonym
beantwortet von tigeroli am 15. September 2008 09:17
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Wenn Du von beiden Ämtern Geld bekommen hast, musst Du es selbstverständlich zurück geben. Hast Du aber von dem alten statt dem neuen Amt das Geld bekommen, können das die Ämter untereinander klären - machen sie in der Regel auch. Man muss nur rechtzeitig auf sie zugehen, damit es keine Doppelüberweisung gibt. Meldest Du Dich nicht selbst, könnte man Dir Betrugsversuch unterstellen.Schließlich hast Du's ja gemerkt und wusstest, dass Du nicht 2 x Kohle kriegst. Sprich Deinen zuständigen Bearbeiter einfach mal an und frage, wie Du vorgehen sollst.

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 15. September 2008 09:23

Das ist Betrug !


nadjapet
beantwortet von nadjapet am 15. September 2008 09:19
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Wenn Du doppelt kassiert hast, wirst Du in Raten zurückzahlen müssen, sonst machen die Ämter das im Erstattungsverfahren untereinander aus!


anonym
beantwortet von MarianneW am 15. September 2008 09:19
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Ja, selbstverständlich


blauangel04
beantwortet von blauangel04 am 15. September 2008 09:19
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Ja !!!!!


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 15. September 2008 09:20
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Geht es noch dümmer? Geld das einem nicht zusteht zu verprassen und dann die Frage stellen - muss ich es zurückzahlen- um ein Schlupfloch zu finden? Das lernt man schon in der Kika .. respektiere fremdes Eigentum, bereichere dich nicht unrechtmäßig!

Kommentar von 358d224dd8a63130af0918b653a194f6smallbutterfly1972 am 15. September 2008 09:25

ja,ich habe es genommen,weil ich keine möbel hatte und mir eine erstausstattung nicht bewilligt worden,ist. hatte keine küche,kein bett,keine waschmaschiene,kein kühlschrank,keine wohnwand,kein tisch,keine stühle,garnichts!!! und kein kinderbett

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 15. September 2008 09:28

Erstausstattung wenn es nötig ist wird immer genehmigt, außer du hast es schon mal beantragt, dann wird einem zweiter Antrag nicht statt gegeben. Möbel gibt es auch unter Rubrik - Zu Verschenken- das ist kein Grund zu BETRÜGEN! Ist ein billiger Versuch den Betrug zu rechtfertigen

Kommentar von tigeroli am 15. September 2008 13:01

Aber Kind hast Du! Wie hast Du denn DAS gemacht? - Sorry, ich ziehe die Frage zurück. Solche Leute können ... wie die Weltmeister. Für den Rest kann ja der Rest der Welt sorgen ...

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 15. September 2008 13:09

Nicht die Welt sorgen .. sondern es muss heißen... kann ich mich betrügerisch bereichern


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