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hartz4.muss mein partner für mich und MEINE tochter komplett zahlen wenn wir zusammen ziehen?

gefragt von shainanurit am 05.11.2009 um 0:01 Uhr

ich bekomme hartz4. der vater meiner tochter hat mich aufgrund der schwangerschaft verlassen habe das glück gehabt schon in der schwangerschaft einen mann zu finden der mich auch mit meiner tochter nimmt und sie so sehr liebt wie mich. wir würden gerne zusammenziehen. er ist jedoch berufstätig. wenn er etwas zahlen muss ist es nicht schlimm aber wenn er sein ganzes geld dann für mich und sie ausgeben muss wäre das echt mist. wird ihm das geld soweit angerechnet das er trotz arbeit nicht mehr bekommt wie einen hartz4satz???


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bitmap
beantwortet von bitmap am 5. November 2009 00:07
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Die Kriterien, unter welchen Umständen ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet, sind hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm im Absatz 3a aufgeführt.

Kommentar von Simple_avatar5smallcasilein am 7. November 2009 14:26

dh, ich schaue ja immer unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/. Der §7 ist für Dich interessant.

Kommentar von 6ccc4c0fc261f7a2a2e2984ff944fdf8smallVirtualSelf am 7. November 2009 22:33

Hier ist noch schöner ... imho ;)

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html


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mops09
beantwortet von mops09 am 5. November 2009 00:03
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DU bekommst nichts mehr, wenn er genug verdient. Es wird DIR ABgezogen. Wie es beim Kind ist, weiß ich nicht. Schau halt mal in den ensprechenden Foren nach - das hilft Dir besser weiter.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 5. November 2009 00:03
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sein Gehalt muss mit angegeben werden


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 5. November 2009 00:02
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kommt drauf an, was er verdient... angerechnet wird das, klar


marijo2
beantwortet von marijo2 am 5. November 2009 00:07
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Dein Partner muss in einer eheähnlichen Gemeinschaft für dich aufkommen, aber nicht für das Kind.

Dem Kind steht der übliche Regelsatz für Kinder oder Unterhalt vom leiblichen Vater (Ersatzweise Jugendamt bis zum 12. LJ) zu.


Kommentar von otter58 am 5. November 2009 17:28

sorry, aber der erste Satz ist leider falsch

Kommentar von A36a176411ce1448d2a5cd3259f9729fsmallmarijo2 am 5. November 2009 17:31

Kannst du recht haben - eigentlich meinte ich, dass das Einkommen des Partners mit angerechnet wird...! ;)


anonym
beantwortet von ivonne82 am 6. November 2009 18:58
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wenn ihr getrennt wirtschaftet seid ihr im ersten jahr nicht als bedarfsgemeinschaft zu betrachten und sein einkommen wird bei euch nicht angerechnet. nach einem jahr werdet ihr dann automatisch eine bg und sein einkommen wird angerechnet.


anonym
beantwortet von shainanurit am 5. November 2009 00:18
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das es angerechnet wird ist mir klar... aber rechnen die soviel an das er von seinem geld nicht mehr hat als wenn er alg2 bekommen würde

Kommentar von otter58 am 5. November 2009 17:43

wenn ihr als eine eheähnliche Gemeinschaft angesehen werdet, dann wird sein gesamtes Einkommen dem gesamten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, die ihr dann seid, gegenübergestellt, d.h. er muss sozusagen voll für euch aufkommen. Seid ihr keine eheähnliche, sondern nur eine Haushaltgemeinschaft, so wird dein Freund nur insoweit berücksichtigt, als die ARGE seinen Mietanteil nicht übernimmt. Hängt also alles von der Frage der Einstandsgemeinschaft ab. In eurem Fall könnte es nicht ganz einfach sein, die ARGE davon zu überzeugen, dass ihr keine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft seid, da ihr Kind(er) im Haushalt versorgt bzw. versorgen wollt. Ihr müsst der ARGE darlegen, dass ihr (noch) keine Einstandsgemeinschaft seid (getrennte Konten, keine Verfügung über das Konto des anderen, weitgehend getrenntes Wirtschaften, Kindesbetreuung durch dich alleine, Freund höchstens mal "Babysitting", keine gemeinsamen Möbel) kurz alles, was es plausibel macht, dass eure Verbindung und das Zusammenleben noch nicht zu eng ist.

Kommentar von ivonne82 am 8. November 2009 15:24

das kommt auf eure miete, unterhalt usw an ob du dann noch was bekommen würdest. sein einkommen wird abgesehen von den freibeträgen (100 euro und alles drüber 20% von seinem einkommen) voll angerechnet. man kann dir nicht pauschal sagen ob du noch was bekommen würdest da wir euren bedarf nicht genau kennen. deswegen würde ich dir raten: geh mal auf http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html da kannste selber mal anonym und kostenlos deine daten prüfen lassen und erfärst ob du dann noch einen anspruch hast. der rechner ist sehr zuverlässig. bei mir hats immer gestimmt.


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