ich bekomme hartz4. der vater meiner tochter hat mich aufgrund der schwangerschaft verlassen habe das glück gehabt schon in der schwangerschaft einen mann zu finden der mich auch mit meiner tochter nimmt und sie so sehr liebt wie mich. wir würden gerne zusammenziehen. er ist jedoch berufstätig. wenn er etwas zahlen muss ist es nicht schlimm aber wenn er sein ganzes geld dann für mich und sie ausgeben muss wäre das echt mist. wird ihm das geld soweit angerechnet das er trotz arbeit nicht mehr bekommt wie einen hartz4satz???

Die Kriterien, unter welchen Umständen ihr als Bedarfsgemeinschaft geltet, sind hier http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm im Absatz 3a aufgeführt.

DU bekommst nichts mehr, wenn er genug verdient. Es wird DIR ABgezogen. Wie es beim Kind ist, weiß ich nicht. Schau halt mal in den ensprechenden Foren nach - das hilft Dir besser weiter.

kommt drauf an, was er verdient... angerechnet wird das, klar

Dein Partner muss in einer eheähnlichen Gemeinschaft für dich aufkommen, aber nicht für das Kind.
Dem Kind steht der übliche Regelsatz für Kinder oder Unterhalt vom leiblichen Vater (Ersatzweise Jugendamt bis zum 12. LJ) zu.
wenn ihr getrennt wirtschaftet seid ihr im ersten jahr nicht als bedarfsgemeinschaft zu betrachten und sein einkommen wird bei euch nicht angerechnet. nach einem jahr werdet ihr dann automatisch eine bg und sein einkommen wird angerechnet.
das es angerechnet wird ist mir klar... aber rechnen die soviel an das er von seinem geld nicht mehr hat als wenn er alg2 bekommen würde
wenn ihr als eine eheähnliche Gemeinschaft angesehen werdet, dann wird sein gesamtes Einkommen dem gesamten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft, die ihr dann seid, gegenübergestellt, d.h. er muss sozusagen voll für euch aufkommen. Seid ihr keine eheähnliche, sondern nur eine Haushaltgemeinschaft, so wird dein Freund nur insoweit berücksichtigt, als die ARGE seinen Mietanteil nicht übernimmt. Hängt also alles von der Frage der Einstandsgemeinschaft ab. In eurem Fall könnte es nicht ganz einfach sein, die ARGE davon zu überzeugen, dass ihr keine Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft seid, da ihr Kind(er) im Haushalt versorgt bzw. versorgen wollt. Ihr müsst der ARGE darlegen, dass ihr (noch) keine Einstandsgemeinschaft seid (getrennte Konten, keine Verfügung über das Konto des anderen, weitgehend getrenntes Wirtschaften, Kindesbetreuung durch dich alleine, Freund höchstens mal "Babysitting", keine gemeinsamen Möbel) kurz alles, was es plausibel macht, dass eure Verbindung und das Zusammenleben noch nicht zu eng ist.
das kommt auf eure miete, unterhalt usw an ob du dann noch was bekommen würdest. sein einkommen wird abgesehen von den freibeträgen (100 euro und alles drüber 20% von seinem einkommen) voll angerechnet. man kann dir nicht pauschal sagen ob du noch was bekommen würdest da wir euren bedarf nicht genau kennen. deswegen würde ich dir raten: geh mal auf http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html da kannste selber mal anonym und kostenlos deine daten prüfen lassen und erfärst ob du dann noch einen anspruch hast. der rechner ist sehr zuverlässig. bei mir hats immer gestimmt.
dh, ich schaue ja immer unter http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/. Der §7 ist für Dich interessant.
Hier ist noch schöner ... imho ;)
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/1.html