Muss das auf das Geld von der ARGE angerechnet werden oder darf der Hartz4-Empfänger es für sich behalten?

''Die Erstattung einer Energiekostenvorauszahlung ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn und soweit die Erstattung aus Zahlungen resultiert, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld II aus der Regelleistung bestritten wurden.''
Quelle: Dienstanweisungen der BA zu § 11 SGB II Punkt 11.61

Definitiv NEIN, da Du Deine Stromkosten selbst zahlst.
Anders bei Rückerstattung von zuviel gezahlten Nebenkosten oder einer evtl. Mietminderung: da diese Kosten das Amt trägt, stehen Dir Guthaben nicht zu.

Soweit ich weiß wird Strom doch nicht von Hartz4 bezahlt folglich dürftest Du es auch behalten.

Wenn Du den Strom selber zahlst mußt Du nichts zurück geben.
Da die Stromposten von der Grundsicherung selbst bezshlt werden müssen (347 Euro?), gehört die Rückzahlung dir.
isedinger am 18. Juli 2008 22:29 Das meine ich auch.
Ja, wenn mit Strom geheizt wird und dieses Bestandteil der genehmigten Kosten der Unterkunft (sprich Miete) ist, normalen Hausstrom nicht.
Mann muss das eigentlich angeben!und das steht dan auch der arge zu!Und nicht dir

nein!!
Denn du bekommst von der ARGE immer 347€ egal ob du 20€ strom brauchst oder 90€ das ist dann deine ich lieber auf nr. sicher gehen und bei dersache!! außer es ist eine hoher betrag dann würd ich lieber auf nr. sicher gehen und bei der ARGE melden!!

Vielleicht fragst du hier mal nach:http://www.razyboard.com/system/morethread-betriebskostenrueckzahlung-sevenid-1463795-4596526-0.html
Es wird abgezogen, Du darfst es nicht behalten, wurde ja von der Behörde bezahlt. Andersrum wird eine Nachzahlung auch nicht übernommen.Lass Dich zu hoch einstufen, dann kommt keine Nachzahlung. Das ist noch viel schlimmer. L.G.
Armindo am 18. Juli 2008 22:33 Du hast nicht ganz Recht sie muss es nicht zurückzahlen, außer wenn die Wohnung mit Strom beheizt wird. LG
Ist eine Einnahme. Wird abgezogen! Ich mußte mir sogar 7.21€ Umsatzsteuerrückerstattung aus vergangenden Zeiten, von mir bezahlt als Einnahme anrechnen lassen. L.G.
bitmap am 18. Juli 2008 23:01 Siehe hier http://kuerzer.de/mFBR9HvKj RZ 11.61!
domchef am 19. Juli 2008 10:10 das ist ja nun auch was völlig anderes und nicht vergleichbar

ja, angeben. Wenn die Wohnung durch Hartz IV finanziert wurde, ist das nicht dein Geld.
KarzIV zahlt Kaltmiete und Heizung, aber nicht die Stromkosten. Die muss er selbst von der Grundsicherung zahlen, die ihm auf alle Fälle zusteht. Also muss er Stromrückzahlungen nicht bei der ARGE angeben.
bitmap am 18. Juli 2008 22:53 ''Also muss er Stromrückzahlungen nicht bei der ARGE angeben.''
Doch muss er.