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Hartz4: Muss man eine Stromrückzahlung des Vermieters angeben bzw. an die ARGE abtreten?

gefragt von finkchen am 18.07.2008 um 22:19 Uhr

Muss das auf das Geld von der ARGE angerechnet werden oder darf der Hartz4-Empfänger es für sich behalten?

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Recht x 35.069 Wohnen x 7.286 Strom x 2.228 ARGE x 1.095 Hartz4 x 985 Nebenkosten x 853 Stromrückzahlung x 2

bitmap
beantwortet von bitmap am 18. Juli 2008 22:59
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''Die Erstattung einer Energiekostenvorauszahlung ist nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn und soweit die Erstattung aus Zahlungen resultiert, die während des Bezuges von Arbeitslosengeld II aus der Regelleistung bestritten wurden.''

Quelle: Dienstanweisungen der BA zu § 11 SGB II Punkt 11.61


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 18. Juli 2008 22:54
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Definitiv NEIN, da Du Deine Stromkosten selbst zahlst.

Anders bei Rückerstattung von zuviel gezahlten Nebenkosten oder einer evtl. Mietminderung: da diese Kosten das Amt trägt, stehen Dir Guthaben nicht zu.


isedinger
beantwortet von isedinger am 18. Juli 2008 22:28
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Soweit ich weiß wird Strom doch nicht von Hartz4 bezahlt folglich dürftest Du es auch behalten.


Armindo
beantwortet von Armindo am 18. Juli 2008 22:26
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Wenn Du den Strom selber zahlst mußt Du nichts zurück geben.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 18. Juli 2008 22:26
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Da die Stromposten von der Grundsicherung selbst bezshlt werden müssen (347 Euro?), gehört die Rückzahlung dir.

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 18. Juli 2008 22:29

Das meine ich auch.


JaWoh
beantwortet von JaWoh am 1. Oktober 2008 21:19
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Ja, wenn mit Strom geheizt wird und dieses Bestandteil der genehmigten Kosten der Unterkunft (sprich Miete) ist, normalen Hausstrom nicht.


anonym
beantwortet von nice23 am 21. Juli 2008 19:20
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Mann muss das eigentlich angeben!und das steht dan auch der arge zu!Und nicht dir


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 18. Juli 2008 23:59
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nein!!

Denn du bekommst von der ARGE immer 347€ egal ob du 20€ strom brauchst oder 90€ das ist dann deine ich lieber auf nr. sicher gehen und bei dersache!! außer es ist eine hoher betrag dann würd ich lieber auf nr. sicher gehen und bei der ARGE melden!!


ghostwriter
beantwortet von ghostwriter am 18. Juli 2008 23:02
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Vielleicht fragst du hier mal nach:http://www.razyboard.com/system/morethread-betriebskostenrueckzahlung-sevenid-1463795-4596526-0.html


Tonica
beantwortet von Tonica am 18. Juli 2008 22:27
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Es wird abgezogen, Du darfst es nicht behalten, wurde ja von der Behörde bezahlt. Andersrum wird eine Nachzahlung auch nicht übernommen.Lass Dich zu hoch einstufen, dann kommt keine Nachzahlung. Das ist noch viel schlimmer. L.G.

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 18. Juli 2008 22:33

Du hast nicht ganz Recht sie muss es nicht zurückzahlen, außer wenn die Wohnung mit Strom beheizt wird. LG

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 18. Juli 2008 22:42

Ist eine Einnahme. Wird abgezogen! Ich mußte mir sogar 7.21€ Umsatzsteuerrückerstattung aus vergangenden Zeiten, von mir bezahlt als Einnahme anrechnen lassen. L.G.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2008 23:01

Siehe hier http://kuerzer.de/mFBR9HvKj RZ 11.61!

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 19. Juli 2008 10:10

das ist ja nun auch was völlig anderes und nicht vergleichbar


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 18. Juli 2008 22:24
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ja, angeben. Wenn die Wohnung durch Hartz IV finanziert wurde, ist das nicht dein Geld.

Kommentar von Simple_avatar6smalllinuxopa am 18. Juli 2008 22:27

KarzIV zahlt Kaltmiete und Heizung, aber nicht die Stromkosten. Die muss er selbst von der Grundsicherung zahlen, die ihm auf alle Fälle zusteht. Also muss er Stromrückzahlungen nicht bei der ARGE angeben.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 18. Juli 2008 22:53

''Also muss er Stromrückzahlungen nicht bei der ARGE angeben.''

Doch muss er.


regideur
beantwortet von regideur am 18. Juli 2008 22:21
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Das sollte auf die Höhe ankommen.


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