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Hartz4 mit Nebenbeschäftigung / Unterhaltsberechnung Eigenbedarf?

gefragt von annamarc am 13.05.2008 um 19:10 Uhr

Hallo,

bei einer Berechnung des Kindesunterhalts gem. Düsseldorfer Tabelle stellt sich folgende Frage:

Bezieht jemand ALG2 und hat zusätzlich eine Nebenbeschäftigung auf 160,-€ Basis mtl. Gilt dann entsprechend der monatliche Eigenbedarf von 900,-€ für Erwerbstätige (Nebenbeschäftigung ist ja ein zusätzlicher Erwerb) oder für Nicht-Erwerbstätigen von 770,-€ (da der ALG2-Bezug vorrangig ist)?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Unterhalt (455)
Hartz4 (140)
Erwerbstätigkeit (1)
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Reply


bitmap
beantwortet von bitmap am 13. Mai 2008 19:29
1x
Thumb_up

Frag mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ im Forum.




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