Hallo,
bei einer Berechnung des Kindesunterhalts gem. Düsseldorfer Tabelle stellt sich folgende Frage:
Bezieht jemand ALG2 und hat zusätzlich eine Nebenbeschäftigung auf 160,-€ Basis mtl. Gilt dann entsprechend der monatliche Eigenbedarf von 900,-€ für Erwerbstätige (Nebenbeschäftigung ist ja ein zusätzlicher Erwerb) oder für Nicht-Erwerbstätigen von 770,-€ (da der ALG2-Bezug vorrangig ist)?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Frag mal hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ im Forum.