hartz4 antrag, problem mit wohnen bei eltern

5 Antworten

ganz einfach, die Arge sagt sich, du bist der Sohn und wenn deine Eltern genug geld haben können sie dich doch einfach mit finanzieren. Das ist von dennen ne ganz blöde regelung aber du wirst da nicht drum rum kommen. Falls du eine kleine einliegerwohnung oder so bei deinen Eltern hast dann lass dir von denen schriftlich geben das du miete bezahlst.

Aber ihre verdienste mußt du vorlegen, da kommst du nicht drum herum. Ausserdem hilft es wenn deine eltern ein schriftstück erstellen woraus hervor geht das sie dich finanziell nicht unterstützen können. Das einfach den unterlagen beilegen und reinsenden. Wenn die arge dann doch will das sie dich unterstützen kannst du wiederspruch einlegen weil du vom alter her nichtmehr von deinen eltern unterstützt werden mußt. 

sumba  27.04.2011, 11:16

so ein absoluter schwachsinn. wenn man es nicht besser weiß, sag lieber nix mehr.

Jein!

Wohnst du im Haushalt deiner Eltern greift § 9 Abs. 5 SGB II:

(5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Das heißt, das Jobcenter will sehen, wie groß Einkommen uns Vermögen sind, mit denen dich deine Eltern unterstützen.

Allerdings reicht, um diese Unterhaltsvermutung zu widerlegen, ein einfaches Schreiben deinerseits, dass deine Eltern dich weder in Geld noch in Geldes Wert unterstützen. Das muss dem JC reichen; deine Eltern brauchen dann ihre finanziellen Verhältnisse nicht weiter offen zu legen.

Zickt das JC dennoch rum, ab zum Anwalt.

Weil das Amt erstmal von den nächsten Verwandten verlangt, dass sie sich finanziell um ihre Kinder (umgekehrt um die Eltern) kümmern.

Deine Eltern müssen begründen können, dass sie ihrer Pflicht nachgekommen sind, damit du eine Möglichkeit hast aus der Situation rauszukommen.

Sprich: Ausbildung (etvl. Studium) ermöglicht haben.

 

sumba  27.04.2011, 11:15

sie müssen garnix begründen. das alles geht dem jobcenter nix mehr an. der mann ist immerhin weit ü25

du brauchst garkeine angaben machen. lass dir doch nen untermietervertrag von deinen elter geben. so gehst du dem ganzen hin und her gleich ausm weg.

hutzelmann 
Fragesteller
 22.04.2011, 16:58

ja hab ich ja gemacht, aber die mitarbeiterin besteht darauf die vermögensverhältnisse meiner eltern zu sehen wegen der unterhaltsvermutung!

ich hab gemeint ich bin doch schon 35 und versorge mich selbst, aber sie meinte das wäre geändert worden und müßte nu so sein!

VirtualSelf  24.04.2011, 18:44
@hutzelmann

Da hat dich ein Sachbearbeiter gründlich verar'scht.