ich hab leider eine ablehnung vom sozi bekommen, weil meine papiere von der überschreibung meiner eigentumswohnung an meine frau verschütt gegangen sind. bevor ich in die abzusehende insolvenz ging, habe ich versucht zu retten was zu retten sein sollte... leider habe ich gerade keine möglichkeit mehr an die papiere zu gelangen, um dem sozi zu belegen, dass ich wirklich mittellos bin. meine frau ist nicht kooperationsbereit, der damalige notar sowie die bank geben mir keine auskünfte, nur unter zahlung meiner restschulden. einen anwalt kann ich mir natürlich auch nicht leisten. ich war bereit die eidessattliche versicherung dem sozi gegenüber abzulegen, dies wurde erst gar nicht berücksichtigt. ich bekomme keinen cent.. wie kann ich aus dem dilemma entfliehen..arbeit würde ich gernannehmen, nur aufgrund eines 2fachen bandscheibenvorfalls kann ich meinen beruf nicht mehr ausüben und mit knapp 50 sind die jobs von denen mann leben kann nicht leicht zu finden. gibt es stellen oder anwälte, die kostengünstig das sozi davon überzeugen, mir die grundsicherung zu gewähren.
hartz4 ablehnung wegen überschriebener eigentumswohnung ohne belege
Antworten (7)
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Lass Dir vom Notar bescheinigen, dass Du noch restschulden hast. Dann kann das Amt Akteneinsicht fordern und somit feststellen, dass Du wirklich Mittellos bist. oder geh zum Amtsgericht und lass Dich dort beraten. Eventuell kannst Du sogar auf herausgabe von Kopiene bestehen. Ein Versuch ist es allemal wert.
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DerHansDerHans
Eine Eigentumswohnung kannst du nich einfach mal so auf deine Frau überschreiebn. Es muss grundsätzlich ein Notarvertrag vorliegen. Der geht auch nicht verloren. Man kann jederzeit eine Kopie nachfordern. In Bezug auf potentielle Gläubiger und besonders auf Hartz IV kann ein solches Geschäft auch 10 Jahre lang rückabgwickelt werden. Es soll ja genau verhindert werden, dass jemand sich arm rechnet, und dann Sozialleistungen in Anspruch nimmt.
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casileincasilein
Die Eigentumsübertragung müsste doch im Grundbuch eingetragen sein. Frag mal beim Katasteramt.
Allerdings sind Schenkungen vor der Bedürftigkeit unzulässig und könnten so ausgelegt werden, dass die Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt wurde.
Ich fürchte, Du benötigst einen Anwalt.
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kochstuebchenkochstuebchen
gehe zum gericht und beantrage gerichtskostenzuschuß.dann stellt man dir einen anwalt. er soll deine frau dazu bringen, die unterlagen von der überschreibung rauszurücken und die arge zur zahlung zwingen.
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sternchen31280sternchen31280
der Notar müsste eine Abschrift haben die er dir auch aushändingen kann wenn du das mit unterschrieben hast
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sternchen31280sternchen31280
hilft nur ein anwalt und da du bedürftigt bist sollte das auch übernommen werden !!
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LissaLissa
Wohnst du mit deiner Frau in dieser Eigentumswohnung?
Ist deine Frau berufstätig?
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Hast Du nicht gelesen, dass die Frau nicht Kooperationsbereit ist? Die Frau ist weg. Die hat doch das was sie wollte, Die Wohnung.