Frage von toepfchen 12.11.2010

Hartz umzug weil kind in eine heilpädagogische einrichtung geht

  • Antwort von turalo 12.11.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Obwohl ich das alles nicht verstehe, kann ich Dir sagen, daß, solange das Kind bei Dir gemeldet ist, auch sein Wohnanspruch bestehen bleibt.

  • Antwort von skyfly71 12.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wer zahlt denn den Mini-Bauernhof? Du solltest in jedem Fall erst einmal mit dem Kostenträger klären, wer den Wohnraum für Deinen Sohn weiter finanzieren soll. Das Problem besteht nämlich in der Tat und ist gesetzlich nicht geregelt. Ich gehe zwar davon aus, daß hier ein besonderer Bedarf besteht, der von der ARGE oder auch dem Sozialamt zu übernehmen ist, aber das wird man klären müssen. Wenn Du alleine nicht weiter kommst, solltest Du Dich in der Sache anwaltlicher Hilfe bedienen. Dazu gehst Du zum Amtsgericht, stellst dort einen Antrag auf Beratungshilfe und wendesst Dich dann an einen Fachanwalt für Sozialrecht.

  • Antwort von joyce123 12.11.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, in diesem Fall kann meiner Meinung nach niemand von dir erwarten, eine kleinere Wohnung zu nehmen, da das Kind ja regelmäßig bei dir ist. Zur Sicherheit frag mal hier nach: www.tacheles-sozialhilfe.de

  • Antwort von Romy387 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich denke es kommt drauf an wie lange er da bleibt. Es ist ja eigentlich nur zur Heilung gedacht und nicht für immer oder? Deshalb würde ich sagen das du in deiner jetztigen Wohnung bleiben darfst. Gehe aber lieber zu deinem Sachbearbeiter und frage ihn. Er kann dir sicher eine bessere Antwort geben wie wir hier.

  • Antwort von master1998 12.11.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    folge deinem herzen

  • Antwort von barky2006 21.01.2011

    das kenne ich nur zu gut und mein sohn ist 14 und er soll jetzt warscheinlich auch in eine einrichtung. schule umfeld alles kommt mit ihm nicht mehr klar. aber für eine mutter ist es immer sehr schwer loßzulassen. ich weiß auch noch nicht wenn der tag da ist wie ich das verkraften soll. man fühlt sich als mutter das man versagt hat

  • Antwort von casilein 13.11.2010

    Wenn das Kind nur für begrenzte Zeit woanders wohnt, ist ein Umzug sowieso unangemessen.

    Wenn es für unbegrenzte Zeit weg ist, Dich aber regelmäßig am Wochenende besucht, wirst Du Dich auf Diskussionen einstellen müssen. Ein Bedarf für einen Raum liegt also vor und muss auch finanziert werden. Das ist auch bei getrennten Elternteilen so, dann wird das bei Dir ja wohl genauso gehen.

  • Antwort von wellihamster 12.11.2010

    Nein, ihr müsst nicht raus. Mein Bruder ist ebenfalls in der Woche nicht zu Hause. Er ist körperbehindert und sitzt im Rollstuhl. Er macht seine Ausbildung in einer Art Internat und ist lediglich an den Wochenenden und in den Ferien zu Hause. Die Sachbearbeiterin bei der Arge meinte auch zu meiner Mutter, sie müssen nun aus ihrer Wohnung raus. Das bekam sie schriftlich. Sie hätte ein halbes Jahr Zeit sich was anderes zu suchen. Sie war total aufgelöst und wandte sich an einen Sozialarbeiter. Er schüttelte nur den Kopf. Das ist nicht rechtens!!

    Dein Sohn ist bei Dir weiterhin gemeldet. Wenn ihr in eine kleinere Wohnung zieht, wo soll der Junge denn dann schlafen? In der Badewanne? Nein, Dir steht Rechtsbeistand zu (Anwalt)- nutze ihn. Die Sachbearbeiter der Arge haben keine Ahnung. Außerdem muss man auch als Hartz4 Empfänger nicht mehr aus seiner Wohnung raus, sondern wenn man schon in einer "teureren" Wohnung bleiben möchte, muss man sich lediglich um die Restsumme der Miete kümmern. Steht Dir also eine Wohnung zu mit sagen wir mal 400 Euro, die Wohnung kostet aber 450 Euro, musst Du die 50 Euro selber auftreiben. Hole Dir Hilfe! Das Amt hat Unrecht!!

  • Antwort von Lea1984 12.11.2010

    Wie alt ist das Kind- und wie alt bist Du, wenn der Lebensgefährte auszubildender ist? Wichtig wäre- zu prüfen, was es für eine Einrichtung ist. Eine derartige Therapie ist mir neu- und hat mehr Nachteile aus Vorteile. Durch Therapien und Erziehung, Reizminderung seines Zimmers und der Wohnung- sofern es möglich ist- kommt man mit ADHS-Kindern sehr gut aus. Je Jünger er ist, desto höher ist die Gefahr einer Bindungsstörung- vor allem, wenn ihm dort andere Kinder was "böses" sagen- das seine Mama ihn nicht mehr wollte, wenn er werktags mal nachts bauchweh hat... Und keiner kann 100%tig sagen, ihm geht es gut- erst kürzlich wurde wieder von Mißhandlungen überforderter Betreuer einer Einrichting für autistische Kinder berichtet- und es handelte sich um Asperger- nicht die komplexere Variante wie Kanner Syndrom. daher beobachte Deinen Kleinen, wenn er wieder kommt. Sicher- Tiere, Bauerhof- alles interessant- aber wie lange? Kinder wollen viel- sind leicht zu begeistern- aber begreifen oft nicht die Tragweite. An sich- wenn es zunächst eine vorrübergehende Unterbrinbgung ist- eine art therapeutische Kur- dürfe euch aber nichts passieren. Verbleibt das Kind dauerhaft dort- könnte man euch die Wohnung verbieten.

  • Antwort von Reservist 12.11.2010

    Wenn du umziehst, unterliegt das natürlich den Bestimmungen der ARGE. Wenn das zu teuer ist, wirds nicht genehmigt.

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