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Hartz IV und unzumutbarer Umzug

gefragt von Elfe02 am 19.07.2009 um 18:49 Uhr

da man hier so schnell und gute Antworten kriegt, habe ich noch was. Ich wohne seit 11 jahren in meiner Wohnung, 2005 Sollte ich laut Arge meine Mietkosten senken. Ich reichte ein ärztliches Attest ein: Wegen chronischer Erkrankungen Umzug unzumutbar! Dann wurde 3 Monat weiter normale Mietkosten bezahlt. Danach ging alles von vorne los, Mietkosten senken. Meine vermieterin kam mir dann sehr entgegen und dieser betrag auch angenommen Jetzt habe ich einen neuen vermieter,der erhöht zwar die Miete und ich hoffe, die wird anerkannt. Allerdings habe ich heute eine Wut, daß mein Attest nach 3 Monaten für ungültig erklärt wurde, ich war unwissend, heute würde ich kämpfen

meine Fragen: Wie lange gilt so ein Attest? Kann die Arge so handeln und dies nach 3 Monaten als ungültig erklären? Weiß einer die Obergrenze der Kaltmiete in Senden / ILLER ?

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umzug x 1.544 hartz-iv x 767

augustkoenigin
beantwortet von augustkoenigin am 19. Juli 2009 18:51
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Du willst von der Allgemeinheit Geld für deine Wohnung und zwar mehr als der Satz ist? Warum sollen wir das bezahlen? Such dir eine andere Bleibe. Wie andere in deiner Situation auch. Oder geh arbeiten............

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 19. Juli 2009 18:53

Buhei, Buhei! Immer wieder der gleiche diffamierende Mist! Ich wünsche dir selbst 'mal in diese Situation zu kommen.

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 19. Juli 2009 18:55

Yep, @primus, du bist der Größte!

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Juli 2009 18:54

oje - wir wissen ja gar nicht, was sie hat. Vielleicht kann sie ja wirklich nicht arbeiten gehen?! Und mal ganz ehrlich - da könnten wir alle hinein geraten - und wer möchte schon gerne aus seinen langgewohnten 4 Wänden raus. Ist ja schon alles schlimm genug heute auf dem Arbeitsmarkt.

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 20:13

meine Antwort war nicht für Dich bestimmt,sondern für AUGUSTKÖNIGIN. Sorry, kenn mich noch nicht so gut aus und vertipp mich auch mal

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 18:56

Du weißt nicht,was ich habe,Du weißt nicht,daß meine Wohnung nach meinen Bedürfnissen eingerichtet ist und Du weißt nicht, wieviel Gründe es noch gibt,warum ich hier wohne. Du weißt so gut wie garnichts von mir. Also bitte keine Antworten,die beleidigend sind und wenn Du sie mir nicht beantworten kannst,dumme Sprüche brauche ich nicht. deine Antwort ist dreist und unverschämt

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 19:24

meine obige Antwort ging an Dich,AUGUSTKÖNIGIN

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 19. Juli 2009 19:46

Wo liest du denn hier etwas von beklagen, augustkönigin? Elfe02 hat eine ganz normale Frage gestellt. Es ist hinlänglich bekannt, daß ArGen immer wieder versuchen die Unwissenheit ihres Klientels über die Rechtslage auszunutzen und Zahlungen für Unterkunft auf diese Weise zu umgehen. Recht muss Recht bleiben, auch für Arbeitslose. ArGen entscheiden sehr oft ohne Rechtsgrundlage, bestimmen willkürlich, was angemessen ist oder nicht. Das darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Wenn du so stolz darauf bist, da raus gekommen zu sein, warum hilfst du Menschen nicht, die in der gleichen Situation sind, sondern diffamierst sie?

Kommentar von 23281e18ea621afd28691a9f5dcb2008smallSusGer am 19. Juli 2009 20:02

Es gibt in diesen Land halt immer noch Leute, die denken Harzt 4 Empfänger sind:

dick faul Ausnutzer und vorallen meckern sie, wenn ihnen der "liebe" Sachbearbeiter (SB) rausschmeißen will oder Geld kürzt.

Müssen wir uns denn alles gefallen lassen, was die SB da machen?

Mit Sicherheit nicht, auch wir haben Rechte und es gibt Gesetze, die selbst uns schützen. Und nicht jeder SB kennt sich mit allen Sachen gleich gut aus.

Klar sollte man versuchen aus Harzt 4 auszukommen, aber manchmal geht es einfach nicht, wegen Krankheit oder weil die Wirtschaft einfach zu kaputt ist.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 19. Juli 2009 20:02

Wenn man erst mal in eine Gegend umgezogen ist, deren Mietspiegel der ArGe genehm ist, klappt's hinterher auch super mit dem neuen Job. Die Bewerbung landet dann, schon wegen der Adresse im Rundordner!

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 19. Juli 2009 20:25

Hallo! Wo lebt ihr denn? Der Mietzuschuss von der ARGE sieht eine angemessene Wohnunterkunft vor. Ich musste auch raus aus meiner Bude. Das war für mich klar, das das nicht anders geht. Aber die "Kämpfer" wollen immer alles. Wenn jemand krank ist, bekommt er irgendwann Rente und nach zwei Jahren ganz sicher. Das SGB V sieht einen Zuschuss,d er über dem Regelsatz liegt, für maximal 6 Monate vor. Gehobene Wohnung auf Kosten der Allgemeinheit? Ach ja, Mitleid kann man haben, wenn es nichts kostet. Es kostet aber das Geld der hart arbeitenden Steuerzahler. Und jeder, der meine Beiträge liest, weiß, das ich sehr wohl helfen. Doch nicht Leuten, die danach suchen, wie man Gesetzt biegt und durch jedes Schlupfloch rutschen. Mir wird schlecht!

Kommentar von 23281e18ea621afd28691a9f5dcb2008smallSusGer am 19. Juli 2009 20:34

Seit wann SGB V? grübel

Arbeitslosengeld II ist im SGB II geregelt.

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 19. Juli 2009 20:40

Auch o.k.

Kommentar von 23281e18ea621afd28691a9f5dcb2008smallSusGer am 19. Juli 2009 20:56

Naja jetzt steht ja das richtige Gesetz hier drin, nicht das die Leute verwirrt sind (gibt ja einige die hier alles glauben oder nicht besser wissen).

Aber sagt mal (augustkönigin): Wieso musstest du denn aus deiner Wohnung ausziehen? War die Wohnung zu groß oder zu teuer?

Es gibt ja auch kleine Luxuswohnungen. Da bringen auch die angemessenen 50 qm für eine Person nichts, wenn die Miete zu hoch ist.

Kann es sein, dass solche Situationen Menschen so mitnehmen, dass sie Leute in ähnlichen Situationen fast beleidigen????

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 19. Juli 2009 23:49

Nein, mich nimmt nur falsches Mitleid mit. Hier wurden doch schon mit der Fragestellung Fronten aufgeworfen und es ging doch gar nicht um eine Auskunft, sondern um die Bestätigung eines (engstirnigen) Weltbildes: "Ich bin das Opfer, ihr seid mir was schuldig und die SB sind die Täter." Aber eines stimmt ganz sicher: Hier ist jedes Wort überflüssig, weil die Opfer lieber alleine spielen. Und das Spiel heißt jammern und........ den Rest verkneife ich mir.


Maryline
beantwortet von Maryline am 19. Juli 2009 18:59
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Auch ich finde es dzrchaus nicht selbstverständlich, dass du als Empfänger von Staatsgeldern beliebig lange in dieser relativ teuren Woihnung bleiben kannst. Selbst chronisch Kranken ist in diesem Falle ein Umzug zumutbar. Deine Mietkosten können nicht endlos lange von Steuerzahlern getragen werden. Es ist schon sehr paradiesisch, wenn unser Staat mit viel gutem Willen versucht, allen, die unverschuldset in Not geraten sind, herauszuhelfen und sie so gut es geht und für die Allgemeinheit tragbar ist, unterstützt. Das bedeutet aber nicht, dass Forderungen geltend gemacht werden können, die denen eines Arbeitnehmers gleichkommen.

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 20:31

ich wohne in keiner teuren Wohnung,falls Du lesen kannst, die Miete wurde gesenkt durch meine Vermieterin

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 21:02

wenn Du der deutschen Schrift und des Lesens mächtig bist,dann lies doch nochmals meinen Beitrag und schau genau auf meine Miete

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 19. Juli 2009 23:51

Wenn die Miete paast, wo ist dann dein Problem? Du widersprichst dir doch!


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 19. Juli 2009 18:52
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Klage einreichen. Im Gesetz steht nur, die Kosten für Unterkunft müssen Angemessen sein.


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 19. Juli 2009 18:50
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Du musst immer wieder ein neues Attest vorlegen, da sich Deine Krankheit ja gebessert haben könnte


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 19. Juli 2009 19:10
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So, jetzt haben wir uns schon teilweise etwas gegenseitig aufgeregt. Frage an Dich: Wie groß und wie teuer ist denn Deine Wohnung? Wenn Sie 90 qm groß ist - im Neubau und 700 Euro kostet oder so - dann schließe ich mich an - dann rege ich mich auch auf;-)

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 19:21

Brauchst Dich nicht aufregen, ich habe bis jetzt kalt 210 Euro bezahlt, soll jetzt auf 280 Euro erhöht werden,Mietspiegel ist bei mir 7-9 Euro

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Juli 2009 19:26

Das ist doch heute schon eine Billigwohnung. Frage mich, wie der Mensch leben soll.........Wahnsinn. Es kosten doch schon heute halbwegs anständige 1-Zimmerbuden in einem Neubau fast 300 Euro kalt und haben gerade mal 40 qm.


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 19. Juli 2009 18:56
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kannst auf dem Rathaus erfahren, da muß ein Mietspiegel vorliegen, denke bei einer Person ca. bis 50qm oder KM je nach Baujahr des Hauses...ab Bj. 62-82 215.-€ darüber 245.-€


eddali
beantwortet von eddali am 19. Juli 2009 18:53
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das Amt kann eine Überprüfung verlangen, falls Änderung im Krankheitsbild. Mietkosten für 1 Person bei Hartz 4 sind 378, warm

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Juli 2009 18:56

Na, dann möchte ich die Absteige sehen, wo dieser Jemand noch drin wohnen darf-:(

Kommentar von 6738c698a34a0a2a3864a3354eae4562smallaugustkoenigin am 19. Juli 2009 18:59

1 -2 Zi., max. 45 qm. Das ist zumutbar und immer noch besser als zur Untermiete bei Mami.

Kommentar von C92440f5e563d502fce5684ac86d5a85smallPanikgirl am 19. Juli 2009 19:08

Ja klar - auch, wenn jemand z. B. 30 Jahre gebuckelt hat und von heute auf morgen seine Arbeit verloren hat und dann womöglich mit viel Liebe seine vielleicht 60 qm große Wohnung eingerichtet hat - dann darf der gleichbehandelt werden wie jemand, der noch nie was tat? Du hast selber harte Zeiten miterlebt - habe ich ja oben gelesen - Hut ab dass Du es geschafft hast. Ich mache auch MIT Job harte Zeiten durch und arbeite doppelt und frage mich manchmal auch, wozu ich das mache. Andere, die noch nie gearbeitet haben, bekommen alles in den Po gesteckt - denke ich auch oft. Nur, wir kennen Elfe`s Leben nicht - wissen nciht, ob sie nicht sogar krank ist. Und manchmal sind die eigenen 4 Wände der einzige Halt im Leben noch. Wenn man dann auch noch sich häuslich kreuzunglücklich fühlt, verliert der Mensch hinterher noch total seine Hoffnungen. Und wir wissen auch nicht, ob sie nicht ständig sogar sich bemüht um Arbeit. Also ich gebe zu, ich kann vieles nachvollziehen - da gibt es widerum einige Sachen, die der Staat manch anderen zukommen lässt - viel ärgerlicher.

Kommentar von Elfe02 am 19. Juli 2009 19:18

Danke,das kommt meiner Realität schon näher!!


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 19. Juli 2009 18:51
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Ich vermute, ein Attest von einem Arzt reicht der Arge nicht. Die schicken dich zu einem Amtsarzt.

Kommentar von 1f4983d3575f79b2d585ab9af9158b36smallprimusvonquack am 19. Juli 2009 18:55

Das ist auch das Beste, wenn es einmal "amtlich" ist gibt's keine Probleme mehr.


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